Dorfzeitung Nr. 113

August 2022 Dölsacher Dorfzeitung Seite 31 KG 85012 Göriach (zum Teil), durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 669/1, KG 85012 Göriach rund 11 m2 von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) weiters Grundstück 675, KG 85012 Göriach rund 2 m2 von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) weiters Grundstück 702, KG 85012 Göriach rund 11 m2 von Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) in Freiland § 41 Gleichzeitig wird gemäß § 68Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Behandlung einer Stellungnahme zur Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Be- reich der Gpn. 6/1, 10/4, 17/1, 18/3, 18/5, 18/9, 19, 337, 339 und 356, KG Stribach (Stribach Nord) Mit Gemeinderatsbeschluss vom 21. Februar 2022 wurde die Auflage über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Gpn. 6/1, 10/4, 17/1, 18/3, 18/5, 18/9, 19, 337, 339 und 356, KG Stribach, beschlossen. Die vierwöchige Auflage er- folgte vom 23. Februar bis 24. März 2022. Innerhalb der Auflegungsfrist bzw. der einwöchigen Nachfrist ist eine Stellungnahme zur Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes eingelangt und zwar von: – Markus Hofer (Mühlenstraße 15) am 25. März 2022 (begrüßt grundsätzlich die Erweiterung des Siedlungsgebietes, verweist aber darauf, dass über die Gp. 18/5, KG Stribach, ein Zufahrts- weg zur alten Mühle sowie seiner Gp. 17/4, KG Stribach, führt. Für sein mündlich zugesagtes Zugangs- und Zufahrtsrecht ersucht er imWid- mungsfall um eine Alternativlösung). Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat die Stel- lungnahme vollinhaltlich zur Kenntnis. In diesem Zusammenhang informiert der Bürgermeis- ter, dass mittlerweile ein Gespräch mit den Eheleuten Hofer stattgefunden hat. In diesem Gespräch konnte der Bürgermeister die Bedenken der Eheleute Hofer zerstreuen, indem er eine alternative Zufahrt über das Grundstück 17/1, KG Stribach, anbot. Die Eheleute Hofer sowie die Eigentümer des Mühlengrundstückes sind mit dieser alternativen Zufahrtslösung einver- standen. Der Gemeinderat gelangt daher einhellig zur Auffassung, der Stellungnahme keine Folge zu leis- ten, sondern auf den GR-Beschluss vom 21. Februar 2022 zu beharren und gegenständliche Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach vorzunehmen. Der Gemeinderat fasst nachfolgenden Erlassungsbe- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 67 Abs. 1 iVm § 63 Abs. 9 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, die von gegen- ständlichem Entwurf des Planers AB Architektur- Raumordnung Mayr vom 10. Februar 2022, Zahl 707z6-1ÖRK.mxd, und schriftlicher Darstellung vom 10. Dezember 2021, umfasste Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr. 6/1, 10/4, 17/1, 18/3, 18/5, 18/9, 19, 337, 339 und 356, alle KG Stribach. Abstimmungsergebnis: einstimmig! c) Behandlung einer Stellungnahme zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 105/2, KG Görtschach-Gödnach (Greil) Mit Gemeinderatsbeschluss vom 21. Februar 2022 wurde die Auflage über die Änderung des Flächen- widmungsplanes im Bereich der Gp. 105/2, KG Gört- schach-Gödnach, beschlossen. Die vierwöchige Auf- lage erfolgte vom 23. Februar bis 24. März 2022. Innerhalb der Auflegungsfrist bzw. der einwöchigen Nachfrist ist eine Stellungnahme zur Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes eingelangt und zwar von: – DI Alfred Greil (Maria-Peskoller-Weg 11), vertreten durch RA Sallinger & Rampl am 25. März 2022 (im Wesentlichen wird eine Rückwidmung ab- gelehnt, da diesbezüglich der Grundeigentümer

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