Dorfzeitung Nr. 113

August 2022 Dölsacher Dorfzeitung Seite 17 ENERGIE TIROL – Die unabhängige Energieberatung. Aus Überzeugung für Sie da. 6020 Innsbruck, Südtiroler Platz 4 Tel. 0512/589913-0, Fax: DW 30 IBAN: AT86 5700 0002 0011 3836, BIC: HYPTAT22 E-Mail: office@energie-tirol.at, www.energie-tirol.at Wer die Förderung in Anspruch nehmen will, muss bloß sechs einfache Schritte befolgen: Energie- beratung aufsuchen, Angebote einholen, für Bundes- förderung online registrieren, Anlage errichten, Rech- nung einreichen, Förderbeitrag kassieren und nach- haltige Wärme genießen. Alle weiteren Details zu „Raus aus Öl und Gas“ finden Sie unter: www.energie-tirol.at/beratung/ beratungsschwerpunkte/raus-aus-oel/ Photovoltaik Seit April 2022 sind die neuen EAG-Investitionszu- schüsse des Bundes für PV-Anlagen verfügbar. Diese ersetzen die vormaligen Förderungen (z. B. des Klima- und Energiefonds). Gefördert werden Anlagen aller Größen unterteilt in vier Kategorien (A, B, C, D), wobei die kleinste Kategorie bis 10 kWp mit einer Förderhöhe von 285 € pro kWp (also maximal 2.850 €) bedacht wird. Anlagen größer 10 kWp (Kategorie B-D) weisen geringere Fördersätze auf, zudem erfolgt eine Reihung der Ansuchen aufgrund des angegebenen Förderbedarfs. Zusätzlich verfügbar sind Förderungen vom Land Tirol (Wohnhaussanierung) für das 6. und 7. kWp sowie gegebenenfalls von ihrem EVU bzw. von ihrer Gemeinde. E-Pkw, E-Moped und E-Motorrad Dass der Bund über die KPC (Kommunalkredit Public Consulting) E-Autos lukrativ fördert ist den meisten Tirolerinnen und Tirolern bekannt. Bis zu 5.000 € beträgt hier die Unterstützung für Private, die beispielsweise ein vollelektrisches (BEV) Fahrzeug anschaffen. Passend zum Sommer ist erwähnenswert, dass auch Elektro-Zweiräder und sogar Elektro-Transporträder von der Förderung umfasst sind. Neue E-Mopeds der Klasse L1e werden pro Fahrzeug mit 800 € gefördert. Die Förderhöhe für neue E-Motorräder der Klasse L3e mit einer Leistung kleiner 11 kW beträgt pro Fahrzeug 1.200 €. E-Motorräder (L3e) größer 11 kW werden mit 1.900 € gefördert. Die Förderhöhe pro neuem Transportrad oder Elektro-Transportrad be- trägt 900 €. Alle aufgelisteten Förderungen und weitere finden sie übersichtlich und aktuell auf der Homepage: https:// www.energie-tirol.at/foerderungen/ Aus aktuellem Anlass darf die gültige Lärmschutzverordnung der Gemeinde Dölsach in Erinnerung gerufen werden. Im Hinblick auf einen rücksichtsvollen Umgang miteinander darf insbesondere um Ein- haltung der „Ruhezeiten“ ersucht sowie auf das Verbot an Sonn- und Feiertagen hingewiesen werden: Lärmschutzverordnung Gestützt auf den § 2 des Tiroler Landespolizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, hat der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach zur Hinanhaltung ungebührlicher Lärmbelästigung in den verbauten Gebieten der Gemeinde Dölsach am 13. September 1991 verordnet: – Motor-Rasenmäher, Kreissägen und andere lärmerzeugende Maschinen und Geräte dürfen nur in der Zeit von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 20.00 Uhr in Betrieb genommen werden. – An Sonn- und Feiertagen ist das Inbetriebnehmen der genannten Maschinen und Geräte ganztägig untersagt. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Maschinen und Geräte, die auf Baustellen im Einsatz stehen und die in der Landwirtschaft Verwendung finden. Strafbestimmungen Wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, insbesondere aufgrund dieser Verordnung zuwiderhandelt, be- geht, sofern die Tat nicht nach einer anderen Rechtsvorschrift strafbar ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 726,73 € oder mit Arrest bis zu vier Wochen zu bestrafen. Bei Vorliegen von besonders erschwerenden Umständen können Geld- und Arreststrafen nebeneinander verhängt werden. Bei Vorliegen von erschwerenden Umständen kann der Verfall der zur Begehung der Tat verwendeten Gegenstände ausgesprochen werden, wenn diese Gegenstände dem Täter oder einem Mitschuldigen gehören.

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