Ein Blick Nr. 46

BLICK Ein 5 Aus der Gemeindestube tragung des Grundstücks 732/2, in das öffentliche Gut der Marktgemeinde Silli- an, Grundstück 732/1, alle KG Sillian im Gegenzug für den noch zu sanierenden Flächenwidmungsplan / Bebauungsplan zugestimmt – einstimmiger Beschluss. • Über Antrag der Fa. AurInvest GmbH mit Sitz in der Dolomitenstraße 6, 9900 Lienz, vertreten durch Herrn Nico Pon- ziano, wird der Änderung des Flächen- widmungsplanes im Bereich einer Teil- fläche des Grundstücks 742, KG Sillian, von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Wohngebiet nach § 38 Abs. 1, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 116/2020, zuge- stimmt – einstimmiger Beschluss. • Über Antrag der Fa. AurInvest GmbH mit Sitz in der Dolomitenstraße 6, 9900 Li- enz, vertreten durch Herrn Nico Ponzia- no, wird der Auflage eines Bebauungs- planes im Bereich des Grundstücks 739 und einer Teilfläche des Grundstückes 742, beide KG Sillian, entsprechend dem Planentwurf von archMAYRro, zu- gestimmt – einstimmiger Beschluss. 22.12.2021 • Der vorgelegte Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2022 inkl. der Mittelfrist- pläne 2023-2026 gemäß VRV 2015 wird einstimmig festgesetzt. Gleichzeitig wird – auf Empfehlung des Abfallwirtschafts- verbandes – die Abfallgebührenordnung dahingehend abgeändert, dass die dort vorgesehenen Tarife indexiert um 3,16% angehoben werden, wobei im Bereich der weiteren Gebühren für den Restmüll und Bioabfall – bei der Verwendung von Müllsäcken oder Müllbehältern – künftig eine Gebühr von € 0,0603 netto pro Liter gilt, welche sodann pro Entleerung ver- rechnet wird. In diesem Zusammenhang erfolgt nunmehr künftig auch die Ge- bührenvorschreibung bei einer variablen Entleerung der Müllbehälter (lt. Meldung der Entleerung durch das Abfuhrunter- nehmen) halbjährlich im Nachhinein. Die Änderung der Abfallgebührenordnung sowie die Festsetzung der Gebühren und Abgaben wird dabei ebenso ein- stimmig beschlossen. • Die Gestattungsvereinbarung betref- fend die Errichtung, die Erhaltung und den Betrieb von Fernwärmeleitungen auf Gst-Nr. 391/9 in EZ 139, KG Sillian 85209, Öffentliches Gut, zugunsten der Biomasse Verarbeitungs- und Heizge- nossenschaft Sillian – Hochpustertal registrierte Genossenschaft mit be- schränkter Haftung, wird einstimmig genehmigt. • Die Gestattungsvereinbarung betref- fend die Errichtung, die Erhaltung und den Betrieb von Fernwärmeleitungen auf Gst-Nr. 1352 in EZ 139, KG Sillian 85209, Öffentliches Gut, zugunsten der Biomasse Verarbeitungs- und Heizge- nossenschaft Sillian – Hochpustertal registrierte Genossenschaft mit be- schränkter Haftung, wird einstimmig genehmigt. Damit verpflichtet sich Letz- tere einen einmaligen Betrag in Höhe von € 25,00 netto pro verlegtem Stra- ßenmeter an die Marktgemeinde Sillian zu entrichten. • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sillian beschließt gemäß § 27 Abs. 1 lit. b der TBO 2018 i.d.g.F. einstimmig eine Verordnung zum Schutz des Orts- und Straßenbildes. Damit dürfen gemäß § 1 der Verordnung Einfriedungen künftig nur bis zu einer maximalen Höhe von 1,80 m über dem angrenzenden Gelän- de errichtet werden, wobei Einfriedun- gen, welche an Verkehrsflächen angren- zen, mit einem massiven Sockelwerk, dessen Oberkante mindestens 30 cm bzw. maximal 90 cm über dem Straßen- niveau liegt, aufgeführt werden müssen. In diesem Zusammenhang kann die Einfriedung aus 12 bis 15 cm breiten, im Abstand von 2,3 cm stehenden Holz- latten, als Maschengitter- oder Metall- zaun, Beton oder Betonsteinen sowie Palisaden oder Korbsteinen ausgeführt werden. Die Gestaltung der Zaun- oberfläche ist dabei in allen üblichen Holzfarben, in Form von beschichteten Materialien sowie in verzinkter Ausfüh- rung zulässig. Damit sind gemäß § 2 der Verordnung Einfriedungen in Form von Sonnenkollektoren bzw. Photovoltaikan- lagen gegenüber öffentlichen Verkehrs- flächen im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Sillian künftig ver- boten. Die bisher geltende Verordnung tritt damit – weil zunächst einstimmig aufgehoben – außer Kraft. • Das Fördergesuch der Musikkapelle Sillian im Hinblick auf die Jungmusi- kerausbildung sowie den allgemeinen Förderbeitrag für das Jahr 2021 in Höhe von € 4.500,00 wird einstimmig geneh- migt. 17.03.2022 • Die Jahresrechnung 2021 der Gemein- degutsagrargemeinschaft Leckfeldalpe wurde von Bgm. Hermann Mitteregger als Substanzverwalter mit nachfolgen- dem Ergebnis vorgelegt und einstimmig genehmigt sowie der Bürgermeister entlastet. Einnahmen € 21.405,55 Ausgaben € 16.866,18 Überschuss € 4.539,37 • Der Haushaltsvoranschlag 2022 für die Gemeindegutsagrargemeinschaft Leck- feldalpe wird wie folgt einstimmig fest- gesetzt: Einnahmen € 17.200,00 Ausgaben € 17.200,00 Abgang/Überschuss € 0,00 Um den Haushalt ausgleichen zu kön- nen, sind Beiträge der Marktgemeinde Sillian in Höhe von rund € 9.700,-- er- forderlich. • Die Jahresrechnung 2021 der Gemein- degutsagrargemeinschaft Alpinteres- sentschaft Arnbach wurde von Bgm. Hermann Mitteregger als Substanzver- walter mit nachfolgendem Ergebnis vor- gelegt und einstimmig genehmigt sowie der Bürgermeister entlastet. Einnahmen € 6.402,99 Ausgaben € 6.427,91 Abgang € 24,92 • Der Haushaltsvoranschlag 2022 für die Gemeindegutsagrargemeinschaft Alpin- teressentschaft Arnbach wird wie folgt einstimmig festgesetzt: Einnahmen € 5.435,00 Ausgaben € 5.435,00 Abgang/Überschuss € 0,00 • Aufgrund notwendiger Änderungen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 wur- de der einstimmige Beschluss gefasst, die vorgelegten Änderungen zu geneh- migen. • Die Jahresrechnung 2021 wurde mehrheitlich genehmigt sowie dem Bürgermeister als Rechnungsleger mehrheitlich die Entlastung erteilt. Die bestehenden Haushaltsplanüberschrei- tungen, welche nicht durch einen ent- sprechenden Gemeinderatsbeschluss genehmigt wurden, wurden einstimmig beschlossen. 18.03.2022 • Der Gemeinderat beschließt einstim- mig, dass der Gemeindevorstand neben Bürgermeister und Bürgermeister-Stell- vertreter mit drei weiteren stimmbe- rechtigten Mitgliedern besetzt wird. Die stimmberechtigten Mitglieder des Ge- meindevorstandes sollen im Falle ihrer Verhinderung durch Ersatzmitglieder vertreten werden.

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