Rund ums Dorf Nr. 36

August 2022 Seite 9 Rund ums Dorf Aus der Gemeinde Matthias Mitterdorfer Tristan Hannes Wurzer 2. Bestellung der Gemeindeeinsatzleitung (Mitglieder) nach dem Katastrophenmanagement-gesetz Der Gemeinderat beschließt, folgende Personen für die Be - setzung der Gemeindeeinsatzleitung namhaft zu machen (seitens der Gemeinde wird die bescheidmäßige Bestellung auf die Funktionsdauer des Gemeinderates erfolgen): • Bgm. Matthias Scherer als Einsatzleiter • Vize. Bgm. Andreas Mitterdorfer als Stellvertreter des Ein - satzleiters • GR Gerhard Scherer • GR Barbara Lienharter • GR Johann Ortner • GR Peter Bucher • GR MMag. Johannes Ganner • GR Emanuel Scherer 3. Genehmigung der Leitungsverlegung im öffentlichen Gut Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 2770 (Gemeindestraße „Orts - raum Dorf“) - öffentl. Gut unter Verwaltung der Gemeinde Obertilliach, KG Obertilliach, für die Leitungsverlegung im öffentlichen Gut - Gst. 2770, KG Obertilliach, zwischen dem Stallgebäude auf der Gp. 3468 und dem Gasthofgebäude auf der Gp. 20, beide KG Obertilliach, durch Herrn Lugger Josef, Dorf 26, 9942 Obertilliach, wird mit der Auflage zugestimmt, dass der jeweilige Verwalter des öffentlichen Gutes (Straße - nerhalter der Gemeindestraße „Ortsraum Dorf“) bei erfor - derlichen Arbeiten an der Straßenanlage Gp. 2770 - öffentl. Gut - (z.B. Verlegung und Betreuung von Ver- und Entsor - gungsleitungen) im Bereich der geplanten Baumaßnahmen vom Bauwerber bzw. dem Eigentümer des Gebäudes auf der Gp. 3468 und der Gp. 20, beide KG Obertilliach, und dessen Rechtsnachfolgern in Bezug auf Mehrkosten schadlos zu halten ist. Für den Sondergebrauch der Gp. 2770 – Gemein - destraße „Ortsraum Dorf“, KG Obertilliach, ist mit dem Ver - walter des öffentlichen Gutes (Gemeinde Obertilliach) eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Die Eintragung der Leitungsverlegung im GIS ist durch die Vermessungskanzlei Neumayr vornehmen zu lassen. 4. Genehmigung des Kauf- und Servituts Vertrags Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss des vom Notar Mag. Hausberger ausgearbeiteten Entwurf des Kauf- und Servitutsvertrags (AZ 10383/Mag.F/T), abge - schlossen zwischen der Gemeinde Obertilliach als Verkäufe - rin und Servitutsgeberin einerseits, Herrn Gerhard Scherer als Käufer und Servitutsgeber andererseits, unter Hinzutritt der Obertilliacher Bergbahnen GmbH, betreffend die Ver - äußerung einer Teilfläche im Ausmaß von 1.880 m² aus der Gp. 2858/1, KG Obertilliach, an Herrn Gerhard Scherer, zum Kaufpreis von € 93.210,40. 5. Gewährung von Lehrlingsförderungen für das Jahr 2021 An die nachstehend angeführten Betriebe werden folgende Lehrlingsförderungen für das Jahr 2021 gewährt: 6. Genehmigung der Leitungsverlegung im öffentlichen Gut Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 2794 (Gemeindestraße „Orts - raum Rodarm“)- öffentl. Gut unter Verwaltung der Gemein - de Obertilliach, KG Obertilliach, für die Leitungsverlegung im öffentlichen Gut - Gst. 2794, KG Obertilliach, zwischen dem Stallgebäude auf der Gp. 2864 und dem Wohngebäude auf der Gp. 3529, beide KG Obertilliach, durch Herrn Ebner Fried - rich, Rodarm 3, 9942 Obertilliach, wird mit der Auflage zuge - stimmt, dass der jeweilige Verwalter des öffentlichen Gutes (Straßenerhalter der Gemeindestraße „Ortsraum Rodarm“) bei erforderlichen Arbeiten an der Straßenanlage Gp. 2794 - öffentl. Gut - (z.B. Verlegung und Betreuung von Ver- und Entsorgungsleitungen) im Bereich der geplanten Baumaß - nahmen vom Bauwerber bzw. dem Eigentümer der Gebäude auf der Gp. 3529 und der Gp. 2864, beide KG Obertilliach, und dessen Rechtsnachfolgern in Bezug auf Mehrkosten schadlos zu halten ist. Für den Sondergebrauch der Gp. 2794 – Gemeindestraße „Ortsraum Rodarm“, KG Obertilliach, ist mit dem Verwalter des öffentlichen Gutes (Gemeinde Ober - tilliach) eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Die Eintragung der Leitungsverlegung im GIS ist durch die Ver - messungskanzlei Neumayr vornehmen zu lassen. Firma/Betrieb Betrag in € Lugger Josef, Hotel- & Gastbetrieb Unterwöger, Dorf 26 1.008,16 Scherer KG, Almfamilyhotel, Dorf 145 801,11 Ebner KG – ADEG, Dorf 66 530,71 Lehrlingsförderungsbeitrag für das Jahr 2021 2.339,98

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