Rund ums Dorf Nr. 36

August 2022 Seite 7 Rund ums Dorf Aus der Gemeinde „Ortsraum Dorf“) - öffentl. Gut unter Verwaltung der Ge - meinde Obertilliach, KG Obertilliach, für die Ausladung des Vordaches im Rahmen der Ausführung von Baumaßnah - men im Bereich des bestehenden Wohngebäudes auf den Gste. 3475 und 2996/1, KG Obertilliach, durch Herrn Buch - er Peter, Dorf 43/1, 9942 Obertilliach, wird mit der Auflage zugestimmt, dass der jeweilige Verwalter des öffentlichen Gutes (Straßenerhalter der Gemeindestraße „Ortsraum Dorf“) bei erforderlichen Arbeiten an der Straßenanlage Gp. 2770- öffentl. Gut- (z.B. Verlegung und Betreuung von Ver- und Entsorgungsleitungen) im Bereich der geplanten Baumaßnahmen vom Bauwerber bzw. dem Eigentümer des Gebäudes auf dem Gst. 3475, KG Obertilliach, und des - sen Rechtsnachfolgern in Bezug auf Mehrkosten schadlos zu halten ist. Für den Sondergebrauch der Gp. 2770 – Ge - meindestraße „Ortsraum Dorf“, KG Obertilliach, ist mit dem Verwalter des öffentlichen Gutes (Gemeinde Obertilliach) eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. 7. Überbauung im öffentlichen Gut (Schneider Josef, Ber - gen 18) Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 3411 (Gemeindestraße „Hu - ben“)- öffentl. Gut unter Verwaltung der Gemeinde Obertil - liach, KG Obertilliach, für die Ausladung des Vordaches im Rahmen der Ausführung von Baumaßnahmen im Bereich des bestehenden Wohngebäudes auf dem Gst. 3416, KG Obertilliach, durch Herrn Schneider Josef, Bergen 18, 9942 Obertilliach, wird mit der Auflage zugestimmt, dass der je - weilige Verwalter des öffentlichen Gutes (Straßenerhalter der Gemeindestraße „Huben“) bei erforderlichen Arbeiten an der Straßenanlage Gp. 3411- öffentl. Gut- (z.B. Verlegung und Betreuung von Ver- und Entsorgungsleitungen) im Be - reich der geplanten Baumaßnahmen vom Bauwerber bzw. dem Eigentümer des Gebäudes auf dem Gst. 3416, KG Ober - tilliach, und dessen Rechtsnachfolgern in Bezug auf Mehr - kosten schadlos zu halten ist. Für den Sondergebrauch der Gp. 3411 – Gemeindestraße „Huben“, KG Obertilliach, ist mit dem Verwalter des öffentlichen Gutes (Gemeinde Obertil - liach) eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. 8. Gemeindebeitrag Curatorium pro Agunto Dem Verein „Curatorium pro Agunto“ wird für das Jahr 2022 ein Betrag von € 131,20 als Zuschuss gewährt (pro Einwohner € 0,20 – Bevölkerungszahl zum 31.10.2020- 656 EW). Gemeinderatssitzung vom 15. März 2022 1. Angelobung der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Die Mitglieder des Gemeinderates leisten gemäß § 28 Abs. 1 TGO 2001 vor dem Gemeinderat das Gelöbnis, in Treue die Rechtsordnung der Republik Österreich (Bundes-, Landes-, Gemeinde- und unmittelbar anwendbares Gemeinschafts - recht) zu befolgen, das Amt uneigennützig und unparteiisch auszuüben und das Wohl der Gemeinde Obertilliach und ihrer BewohnerInnen nach bestem Wissen und Können zu fördern. 2. Mitglieder des Gemeindevorstandes Der neu gewählte Gemeinderat setzt einstimmig fest, dass außer dem Bürgermeister und dem Bürgermeisterstellver - treter der Gemeindevorstand aus zwei weiteren stimmbe - rechtigten Mitgliedern besteht (insgesamt vier Stellen im Gemeindevorstand - § 23 Abs. 4 TGO 2001 und § 76 lit. b TGWO 1994). Der Gemeindevorstand besteht demnach aus: Bürgermeister: SCHERER Matthias Bürgermeisterstellvertreter: MITTERDORFER Andreas Gemeindevorstandsmitglied: GANNER Johannes MMag. Gemeindevorstandsmitglied: SCHERER Gerhard 3. Ersatzmitglieder des Gemeindevorstandes Bürgermeister Scherer Matthias erläutert die Besetzung im Gemeindevorstand und die Vertretung der stimmberechtig - ten Mitglieder des Gemeindevorstandes durch Ersatzmit - glieder. Dem Ersatzmitglied für den Bürgermeister oder den Bürgermeisterstellvertreter kommen nur die Befugnisse ei - nes weiteren stimmberechtigten Mitgliedes des Gemeinde - vorstandes zu. Die Vertretung des Bürgermeisters in seiner Funktion als Bürgermeister ist in § 31 Abs. 3 TGO geregelt. Durch die Möglichkeit der Vertretung von Gemeindevor - standsmitgliedern durch Ersatzmitglieder soll insbesondere

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