Rund ums Dorf Nr. 36

August 2022 Seite 6 Rund ums Dorf Aus der Gemeinde 4. Baukostenzuschuss An die nachstehend angeführten Eigentümer bzw. Antrag - steller wird folgender Baukostenzuschuss (50 % der Er - schließungskosten) gewährt: Ebner Josef, Dorf 65 € 1.268,00 Ebner Florian, Dorf 172 € 3.500,00 Goller Daniel, Bergen 10 € 2.389,00 Der Baukostenzuschuss wird mit 80 % des genehmigten Betrages nach Vorliegen der Bestätigungen nach § 31 Abs. 2 und 3 TBO zur Anweisung gebracht. Die restlichen 20 % sind nach der Bauvollendungsmeldung oder erteilter Be - nützungsbewilligung auszuzahlen (keine Antragstellung mehr erforderlich). 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes Beschluss a: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinde - rat der Gemeinde Obertilliach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer RAUMGIS Kranebitter ausgearbei - teten Entwurf vom 08.03.2022 mit der Planungsnummer 721-2022-00001, über die Änderung des Flächenwid - mungsplanes der Gemeinde Obertilliach im Bereich der Grundstücke 2858/1, 2858/3, beide KG 85207 Obertilliach, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnah - me aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwid - mungsplans der Gemeinde Obertilliach vor: Umwidmung Grundstück 2858/1 KG 85207 Obertilliach rund 1881 m²von Freiland § 41 in Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb gem. § 48, Fest - legung Zähler: 2, Festlegung Erläuterung: Beherbergungs - großbetrieb mit Streichelzoo, max. Betten: 180, Anzahl Be - herbergungsräume: 90, max. Beherbergungsgebäude bzw. Chalets: 5 weiters Grundstück 2858/3 KG 85207 Obertilliach rund 5294 m²von Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb gem. § 48, Festlegung Zähler: 1, max. Betten: 180, Anzahl Beherbergungsräume: 90, Gebäudeanzahl: Wert nicht be - füllt in Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb gem. § 48, Festlegung Zähler: 2, Festlegung Erläuterung: Beher - bergungsgroßbetrieb mit Streichelzoo, max. Betten: 180, Anzahl Beherbergungsräume: 90, max. Beherbergungsge - bäude bzw. Chalets: 5 Gleichzeitig wird gem. § 68 (3) lit d TROG 2016 der Be - schluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnah - me zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Beschluss b: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Obertilliach den vom Planer RAUMGIS Kra - nebitter ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungspla - nes, entsprechend dem Planentwurf vom 08.03.2022, im Bereich der Gp. 2858/1 und 2858/3 (künftige Gp. 2858/3), KG Obertilliach, über 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Be - schluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebau - ungsplans gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnah - me zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 6. Überbauung im öffentlichen Gut ( Bucher Peter, Dorf 43/1) Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 2770 (Gemeindestraße Ausschnitt aus dem Teilungsplan des Zivilgeometers Dipl.- Ing. Lukas Rohracher, 9900 Lienz, GZl. 2162/2021 vom 30.11.2021 Ausschnitt aus dem Servitutsplan des Zivilgeometers Dipl.- Ing. Lukas Rohracher,9900 Lienz, GZl. 2162/2021 vom 23.02.2022

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