Rund ums Dorf Nr. 36

August 2022 Seite 16 Rund ums Dorf Die Baubehörde ist verpflichtet, die Planunterlagen gemäß Verordnung einzufordern und die gesetzlichen Vorschriften und Kundmachungsfristen einzuhalten. Wir sind auch auf die Vorlage der Gutachten (Wildbach- und Lawinenverbau - ung, Landesstelle für Brandverhütung, Agrar-Lienz, Denk - malamt, SOG Beirat etc.) angewiesen. Darum ist es notwen - dig seitens des Bauwerbers die benötigten Bewilligungen, auch für kleinere Bauvorhaben rechtzeitig beantragen. Ich appelliere daher eindringlich an alle Bauwerber, sich bei der Gemeinde rechtzeitig und eingehend zu informieren beziehungsweise den Planer dazu anzuhalten! Bgm. Scherer Matthias Aus der Gemeinde Bericht Landwirtschaftsausschuss Im ersten Treffen ging es vor allem um die Planung der Zu - sammenarbeit und aktuelle Themen. Aufgrund vermehrter Beschwerden aus der Bevölkerung wurde das Thema Hunde - haltung besprochen. Vor allem geht es hier um die Leinen - pflicht und die Entsorgung des Hundekotes. Dafür wird auch die Mülleimer Situation bei Spazierwegen evaluiert und bei Bedarf evtl. weitere Mülleimer aufgestellt. Nachstehend dazu noch einige Informationen. Ein weiterer Punkt war die Hofübergabe/-übernahme. Dazu wird es im Herbst/Winter einen Vortrag geben. Ebenso waren die Gemeindeförderungen und der Bauernladen Gesprächs - punkte. Bei den Gemeindeförderungen werden wir die be - stehenden Fördermöglichkeiten zusammenfassen und diese beim nächsten Treffen im Herbst besprechen bzw. eventuell erweitern. Der Bauernladen war schon im letzten Landwirt - schaftsausschuss Thema und wird von der Gemeinde bzw. den Direktvermarktern vorangetrieben. Hier wird für die Zu - kunft weiter zusammengearbeitet, sodass in naher Zukunft ein Hofladen für die Obertilliacher Direktvermarkter entsteht. Information für Hundehalter: • Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekenn - zeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeab - gabe zu entrichten. • Wer im Gemeindegebiet von Obertilliach einen Hund (Hun - de) mit sich führt, hat dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Wege, Plätze, Gehsteige, Park- und Grünanlagen, Felder, öffentliche Kin - derspielplätze und dergleichen durch Hunde nicht verunrei - nigt werden. Die Besitzer oder Verwahrer von Hunden sind verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen (Hun - dekot) sofort zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsor - gen.Bei Nichtentsorgung drohen bis zu 1.820,00 € Strafe. • Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut StVO da - für sorgen, dass die Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwe - ge, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Bei Verwaltungsübertretungen droht eine Geldstrafe bis 72 € bzw. Freiheitsstrafe bis zu 48 Stun - den. • Seit Ende Jänner 2020 gilt für alle Gemeinden Tirol im be - bauten Gebieten eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht, ausge - nommen Hundefreilaufzonen. In bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde auf jeden Fall mit Leine und Maulkorb zu führen. Davon ausgenommen sind Rettungs-, Therapie-, Assistenz- und Diensthunde, sowie Jagdhunde beim Einsatz zu Jagd - zwecken im Jagdgebiet. • Hundekot beinhaltet Krankheitserreger (Bandwurmeier, Fadenwürmer, Eier von Einzellern), die insbesondere bei Kühen zu Fehlgeburten führen können. Damit her gehen wirtschaftliche Verluste bei LandwirtInnen, die mehrere Hundert Euro ausmachen. Text: Johann Ortner Die Gemeinde Obertilliach bietet ab sofort s’ASSN - Essen auf Rädern - an. Information s’ASSN Die Menüs sind abwechslungsreich, schmackhaft, vitaminreich, regional und werden vom Hotel Gasthof Unterwöger frisch gekocht und von freiwilligen Fahrerinnen und Fahrern täglich ab 11:45 Uhr ins Haus geliefert. Ein Menü mit Suppe, Hauptspeise und Dessert inklusive Lieferung kostet € 8,50. Spezielle Isolierboxen halten die Speisen warm. Die Abrechnung erfolgt am Monatsende. Bitte am Gemeindeamt Obertilliach im Bürgerservice, Tel.Nr. 04847/5210 , Montag bis Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr Speisen Kosten Anmeldung An einen Haushalt zugestellt durch Post AG

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