Rund ums Dorf Nr. 36

August 2022 Seite 15 Rund ums Dorf Aus der Gemeinde Nach dem sich in letzter Zeit öfters gezeigt hat, dass sich Bauwerber noch immer falsche Vorstellungen machen wie (schnell) sie zu einem rechtskräftigen Baubescheid kommen ersuche ich eindringlich für Bauverfahren Nachstehendes einzuhalten: Was ist seitens des Baubewerbers beziehungsweise Pla - ner vor der Einreichung bei der Baubehörde zu beachten? I: • Ist das Baugrundstück für das geplante Bauvorhaben entsprechend gewidmet? • Ist das Baugrundstück einheitlich gewidmet? • Liegt für das geplante Bauvorhaben ein Bebauungsplan vor? • Liegt das Baugrundstück im Gefährdungsbereich von Naturgefahren (Lawinen, Wildbäche, Steinschlag, Hochwasser usw.)? • Ist der Bauplatz mit einer rechtlich gesicherten Zufahrt ausgestattet? • Ist ein zusätzlicher Grundkauf, eine Grundteilung be - ziehungsweise Grundzusammenlegung notwendig? Für die Erteilung der Baubewilligung ist die rechtliche Sicherstellung des Eigentums an der Baufläche Voraus - setzung. Je nach Beantwortung dieser Fragen mit JA oder NEIN, ist mit Wartezeiten von mehreren Monaten zu rechnen (Gut - achten von Sachverständigen, Grundteilungen, Grundbuch - seintragungen, Vermessungsarbeiten, Einhaltung der ge - setzlichen Kundmachungsfristen der behördlichen Verfah - ren wie Widmung, Bebauungsplan usw.). II: • Werden bei der Ausführung des Bauvorhabens vor - übergehend Nachbargrundstücke in Anspruch genom - men (Ablagerungen, Abgrabungen, etc.)? Wenn ja, ist die Zustimmung des (der) Nachbarn erforderlich! • Ist die Zustimmung des (der) Nachbarn für die Begeh - barkeit von Terrassen notwendig? • Ist eine Zustimmung des (der) Nachbarn für die Verbau - ung von mehr als der Hälfte der gemeinsamen Grund - grenze notwendig? • Ist eine Zustimmung des (der) Nachbarn für eine Auf - schüttung oder für Stützmauer an der Grundstücks - grenze notwendig? • Ist eine Grundstücksteilung erforderlich (z.B. bei nicht einheitlicher Widmung)? • Ist die Zustimmung des Straßenverwalters (Abstand zur Gemeindestraße, Landestrasse) vorhanden? • Ist eine Zustimmung für die Verbauung von Fremdgrund mit Dachrinnen, Vordächern notwendig? • Sind genügend Stellplätze vorhanden? • Sind Energie- und Trinkwasserversorgung, Abwas - serentsorgung, Oberflächenwässerentsorgung und Grundstückszufahrt geklärt? • Sind diverse Leitungen (Telefonkabel, Wasserleitungen, Stromleitungen, Glasfaserleitungen etc.) im Baugrund - stück verlegt? • Werden durch das Bauvorhaben dingliche Rechte be - rührt (Fahrrecht, Gehrecht usw.)? • Stehen im Nahbereich des Bauvorhabens denkmalge - schützte Gebäude? • Ist für das Bauvorhaben eine Bewilligung nachdem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz notwendig? Was ist seitens des Bauwerbers beziehungsweise des Pla - ners bei der Einreichung bei der Baubehörde zu beach - ten? I: • Das Baugesuch mit den erforderlichen Angaben und sämtliche Einreichpläne sind vom Planverfasser und Bauwerber zu unterfertigen. • Die Einreichpläne sind dreifach gemeinsam mit allen anderen notwendigen Unterlagen einzureichen. • Die Einreichpläne dürfen ausschließlich nur von einer/ einem befugten Firma/Planer ausgestellt werden. • Die Einreichpläne sind ausschließlich nach der gültigen Planunterlagenverordnung vorzulegen. Planunterlagen: • Bauansuchen • Baubeschreibung (dreifach) • Einreichpläne (dreifach) • Lagepläne eines Vermessungsbüros oder befugte Per - son bzw. Firma (dreifach) • Energieausweis (nur von befugten Personen welche in der Energieausweis Datenbank registriert sind – drei - fach) • Erforderliche Zustimmungserklärungen (Nachbarn, Straßenverwaltung usw.) • Nachvollziehbare Baumassen Berechnung (Bestandsge - bäude, Neubau, Zubau, Abbruch) • Aktuellen Grundbuchauszug Weiters wird darauf hingewiesen, dass Obertilliach seit 2021 eigene Bauvorschriften erlassen hat und sich die Bau - werber bzw. Planer daran zu halten haben. Ebenfalls wird angemerkt, dass mit 1. Mai 2022 die Tiroler Bauordnung und das Tiroler Raumordnungsgesetz geän - dert wurde. Hierbei wurden zum teil wesentliche Änderun - gen vorgenommen, welche zu berücksichtigen sind. Gerade in Bezug auf die Errichtung von Photovoltaikanlagen gilt es die Gesetzeslage genau zu studieren. Informationen zu Bauvorhaben in der Gemeinde Obertilliach

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