Rund ums Dorf Nr. 36

August 2022 Seite 14 Rund ums Dorf Aufgabenbereiche: • Vollziehung und Überwachung des Haushalts der Gemeinde Obertilliach • Selbstständige Führung der gesamten Buchhaltung • Erstellung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse • Vorschreibung aller Gebühren und Abgaben • Abwicklung von Finanzvorhaben (Ausschreibung und Überwachung) • Urlaubsvertretung im Meldeamt und Bürgerservice Aufnahmevoraussetzungen: • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (HAK-Matura, erfolgreich abgeschlossenes Studium der Wirtschaftswissenschaften von Vorteil) • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Staatsbürgerschaft • sehr gute EDV Kenntnisse (MS Office, Internet) • Kontakt- und Kommunikationsfreudigkeit sowie Flexibilität • Genauigkeit, Verlässlichkeit, Selbstständigkeit sowie Fortbildungsbereitschaft • Führerschein der Klasse B • bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Grundwehr- oder Zivildienst Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tiroler Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012) in der jeweils geltenden Fassung, in Vollbeschäftigung (100 %) vorerst befristet auf ein Jahr. Das Mindestentgelt bemisst sich am Entlohnungsschema I, Entlohnungsgrup - pe b und beträgt bei Vollbeschäftigung monatlich € 2.615,20 brutto inklusive Verwaltungsdienst- und Personalzulage. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Entgeltbestandteilen erhöhen kann. Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens Freitag, 26. August 2022, 12.00 Uhr, im Gemeindeamt Obertilliach, Dorf 4, 9942 Obertilliach oder per E-Mail (amt@obertilliach.gv.at ) einzubringen. Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen anzuschließen: Lebenslauf mit Lichtbild, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, bei männlichen Bewerbern der Nachweis über den abgeleisteten Präsenz- bzw. Zivildienst, Nachweis über die Schulausbildung, allfällige Arbeits- und Dienstzeugnisse. Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen. Der Bürgermeister: Matthias Scherer Aus der Gemeinde Neues Fördermodell „SCHUPFN“ Wie schon in der letzten Ausgabe erwähnt, wurde von Bür - germeister Matthias Scherer zusammen mit der Dorferneue - rung des Landes Tirol zum Erhalt unserer Kulturlandschaft und hier insbesondere dem Erhalt unserer Schupfen in den Dor - ferfeldern und der „Kutteschupfen“ ein unkompliziertes För - dermodell auf die Füße gestellt. Jedenfalls benötigt man für eine Förderung weder Rechnungen noch kompliziere Anträge, sondern es genügt bereits ein Fotonachweis der Instandgehal - tenen „Schupfe“ und ein ausgefülltes DIN-A4 Blatt. Förderhöhen: • Neueindeckung mit gebrauchten grauen Dachziegeln in Kombination mit einer neuer Dachlattung: € 30.-/m² • Neueindeckung mit rauhen Holzbrettern- Fichte € 50.-/m² • Neueindeckung mit rauhen Holzbrettern- Lärche € 60.-/m² • Stirnbretter ein- oder mehrteilig (ohne Verblechung) € 20.-/lfm • Austausch von Rundholzblock (max. 10 Kränze) € 100.-/Stk • Austausch von Rundholzsparren (max. 10 Stück) € 50.-/Stk • Austausch Konstruktionsbalken bei Ständerbauweise € 50.-/Stk Die Förderung kann jedoch nur in den Dorferfeldern, bei den Kutte-Schupfen und bei Schupfen welche im Verbund von mindestens drei Objekten stehen ausbezahlt werden! Diese Förderung wird auch bei der Neuerrichtung einer Schupfe gewährt. Bei Neuerrichtung einer Schupfe ist es nach neuester Gesetzeslage auch möglich eine Betonfundament - platte zu errichten (bis dato waren nur Punktfundamente er - laubt). Sollte sich die Schupfe in einer Hanglage befinden kann hangseitig sogar eine Stützmauer bis zu einer Höhe von 1,5m errichtet werden. Die Errichtung einer Heuschupfe (max. 30m² Grundfläche) ist weder Anzeige- noch Bewilligungspflichtig! Bei dieser Gelegenheit möchten sich die Gemeinde Obertil - liach zum wiederholten Mal recht herzlich bei den Initiatoren „Rettet die Schupfen“ Lugger Sepp und Kurt (Kleinbach) sowie bei Ortschronist Annewanter Michael für ihre Arbeit zur Er - haltung des Kulturgutes und die Gedankenanstöße bedanken. Foto: Michael Annewanter (Schupfe von Indrist Thomas, Lei - ten 2) Nähere Informationen im Gemeindeamt oder direkt bei Bürgermeister Matthias Scherer. bei männlichen Bewerbern der Nachweis über den abgeleisteten Präsenz- bzw. Zivildienst, Nachweis über die Schulausbildung, allfällige Arbeits- und Dienstzeugnisse. Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen. Der Bürger eister: Matthias Scherer Das Beschäftigungsausmaß beträgt 27,00 Wochenstunden – 5 Tage/Woche, das sind 67,50 % der Vollbeschäftigung. Aufnahmevoraussetzungen: • Abgeschlossener Qualifizierungslehrgang, idealerweise Erfahrung in der Betreuung und Pflege von Kindern • Idealerweise Berufspraxis in der institutionellen Kinderbetreuung • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung • abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von 16 Stunden • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Staatsbürgerschaft mit den erforderlichen Sprachkenntnissen • Einwandfreier Leumund • Abgeleisteter Präsenzdienst bei männlichen Bewerbern Di Einstufung erfolgt nach den Bestimmunge Gem inde-Vertragsbediensteteng setze – G-VBG 2012, LGBl. Nr. 119/2011, in der jeweils geltenden Fassung. Das Mindestentgelt bemisst sich am Entlohnungsschema Ak und beträgt monatlich mindestens € 1.235,05 brutto. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöht. Assistenzkräfte sind Personen, die pädagogische Fachkräfte bei ihren pädagogischen und betreuenden Aufgaben im Sinne des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes und des Dienstauftrages des Rechtsträgers unterstützen und die Anstellungserfor ernisse nach en §§31 und 32 TKKG nicht erfüllen müssen. Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens Freitag, 29. Juli 2022, 12.00 Uhr, im Gemeindeamt Obertilliach, Dorf 4, 9942 Obertilliach oder per E-Mail (amt@obertilliach.gv.at) einzubringen. Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen anzuschließen: Lebenslauf mit Lichtbild, Geburts urkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, bei männlichen Bewerbern der Nachweis über den abgeleisteten Präsenz- bzw. Zivildienst, Nachw is über die Schulausbildu g, allfällig Arbeits- und Dienstze gnisse. Auf § 2 des Gemein -Geichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbi dung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsg setz s 2005 wird hingewies . Eine Strafregisterb scheinigung „Kinder- und Jug ndfürsorge“ gemäß § 10 Abs. 1a Strafregistergesetz ist erst bei Anstellung erforderlich. Der Bürgermeister: Matthias Scherer Gemeinde Obertilliach A-9942 Obertilliach, Dorf 4 – Bezirk Lienz 1 +43 (0)4847/5210 I +43 (0)4847/5210-20 u gemeinde@obertilliach.gv.at U http://www.obertilliach.gv.at Stellenausschreibung Bei der Gemeinde Obertilliach gelangt zum 1. September 2022 folgende Stelle zur Besetzung: ASSISTENZKRAFT / STÜTZKRAFT für den Gemeindekindergarten Obertilliach Präsenz- bzw. Zivildienst, Nachweis über die Schulausbildung, allfällige Arbeits- und Dienstzeugnisse. Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen. Der Bürgermeister: Matthias Scherer Stellenausschreibung Bei der G meinde Obertilliach gelangt zum 1. Jänner 20 3 folgend St lle in Vollbeschäfti - gung zur Besetzung: FINANZVERWALTER/IN

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