Rund ums Dorf Nr. 36

August 2022 Seite 12 Rund ums Dorf Aus der Gemeinde Für einen Verzicht auf die einverleibte Belastung (Dienstbar - keit Mitweide) am Trennstück 1 (Gp. 283/1) und an der neu geschaffenen Gp. 283/7, KG Obertilliach, ist die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich. Der Gemeinderat verzichtet, für die Gemeinde Obertilliach als Substanzberechtigte der GGAG Leiten, einstimmig auf die im Grundbuch einverleibte Dienstbarkeit der Mitweide im Bereich der öffentlichen Zufahrt auf der neu geschaffenen Gp. 283/7, KG Obertilliach, sowie auf dem abzuschreiben - den Trennstück 1 im Ausmaß von 478 m² aus der Gp. 283/1, KG Obertilliach. Die Dienstbarkeit der Mitweide ist dem der Gp. 2879/2 zuzuschreibenden Trennstück 2 im Ausmaß von 478m² einzuverleiben. 13. Genehmigung des Dienstbarkeitsbestellungsvertrags Bgm Scherer erklärt, dass es sich beim gegenständlichen Dienstbarkeitsbestellungsvertrag um einen Standardvertrag handelt, abgeschlossen zwischen der Gemeindegutsagrar - gemeinschaft Leiten (GGAG Leiten) und der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG, wonach der TIWAG das Recht zur Leitungs - verlegung eingeräumt wird. Der Gemeinderat stimmt, für die Gemeinde Obertilliach als Substanzberechtigte der GGAG Leiten, dem Abschluss des Dienstbarkeitsbestellungsvertrages, abgeschlossen zwischen der Gemeindegutsagrargemeinschaft Leiten (GGAG Leiten) und der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG, entsprechend dem einen integrierenden Bestandteil des Vertrages bildenden Dienstbarkeitsplan, einstimmig zu. 14. Genehmigung der Leitungsverlegung im öffentlichen Gut Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 3458 (Gemeindestraße „Zu - fahrt Klärwerk“)- öffentl. Gut unter Verwaltung der Gemein - de Obertilliach, KG Obertilliach, für die Leitungsverlegung im öffentlichen Gut - Gst. 3458, KG Obertilliach, zwischen dem Sägewerk auf der Gp. 1277 und dem Gailfluss auf der Gp. 2810, beide KG Obertilliach, durch die Goller Holz GmbH & Co. KG, Bergen 35, 9942 Obertilliach, vertreten durch den GF Herrn Anton Goller, wird mit der Auflage zugestimmt, dass der jeweilige Verwalter des öffentlichen Gutes (Straßener - halter der Gemeindestraße „Zufahrt Klärwerk“) bei erforder - lichen Arbeiten an der Straßenanlage Gp. 3458- öffentl. Gut - (z.B. Verlegung und Betreuung von Ver- und Entsorgungslei - tungen) im Bereich der geplanten Baumaßnahmen vom Bau - werber bzw. dem Eigentümer der Gebäude auf der Gp. 1277, KG Obertilliach, und dessen Rechtsnachfolgern in Bezug auf Mehrkosten schadlos zu halten ist. Für den Sondergebrauch der Gp. 3458 – Gemeindestraße „Zufahrt Klärwerk“, KG Obertilliach, ist mit dem Verwalter des öffentlichen Gutes (Gemeinde Obertilliach) eine schriftliche Vereinbarung abzu - schließen. Die Eintragung der Leitungsverlegung im GIS ist durch die Vermessungskanzlei Neumayr vornehmen zu las - sen. 15. Voraussichtliche Stellenbesetzung (Assistenzkraft) im Kindergarten der Gemeinde Obertilliach Im Rahmen der Nachbesetzung von Frau Lena Schneider sind zwei Themen zu besprechen. Einerseits die Nachbeset - zung im Kindergarten und andererseits der Antrag auf Bil - dungskarenz von Frau Schneider. Die Stelle im Kindergarten soll ehestmöglich ausgeschrieben werden, um eine Beschussfassung im Rahmen der Gemein - deratssitzung im August erwirken zu können. Frau Schneider hat erklärt, dass sie nach Abschluss des Bildungskarenzjahres nicht mehr in den Kindergarten Obertilliach zurückkommen wird. Ein Zurückkehren hätte die Ausschreibung der Assi - stenzstelle erschwert, da es sich nur um eine Karenznachbe - setzung für 1 Jahr gehandelt hätte. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Nachbesetzung der Kindergartenassistenz per 01.09.2022 ehestmöglich öf - fentlich auszuschreiben. Der Gemeinderat beschließt mit Stimmenmehrheit, dem An - trag von Frau Lena Schneider auf einjährige Bildungskarenz vom 01.09.2022- 31.08.2023, zuzustimmen.

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