Virger Zeitung Nr. 90

Virger Zeitung 32 Gemeinde einen Container für Baustellenab- fälle durch einen befugten Entsor- ger (z. B. Fa. Rossbacher GmbH, Kuttin GmbH, Dietrich GmbH und ARGE Recycling Osttirol) er- folgen. Eine Entsorgung durch ein berechtigtes Unternehmen ist für Bauherren wirtschaftlicher als eine Entsorgung über den Recycling- hof. Generell gilt: Jeglicher Restmüll, der aufgrund seiner Größe über die Restmülltonne bzw. über die Restmüllsäcke entsorgt werden kann, ist auch über diese zu ent- sorgen und nicht über den Sperr- müllcontainer auf dem Recycling- hof! Unbefugte Ablagerungen an Wildbächen Im Zuge von Wildbachbegehun- gen, die jedes Jahr laut der Tiroler Waldordnung erforderlich sind, ist aufgefallen, dass in Virgen wieder vermehrt Ablagerungen im Hoch- wasserabflussbereich der Wild- bäche erfolgen. Dazu wird noch- mals speziell darauf verwiesen, dass dies nach dem Wasserrechtsgesetz unter Strafe steht. Diese Ablage- rungen im Wildbach sorgen nicht nur für eine Verminderung des Durchflussprofiles, sondern füh- ren durch den Eintrag von humo- sen Stoffen zu einer Erhöhung der Wuchstätigkeit im Hochwasser- abflussbereich. Dadurch wird es in immer kürzeren Abständen erfor- derlich, dass Wildbachräumungen durchgeführt werden müssen. Diese Räumungen sind kosten- intensiv. Es ist nicht einzusehen, dass für das unverantwortliche Handeln Einzelner die öffentliche Hand aufkommen soll. Die Lawi- nenverbauung Osttirol weist dar- auf hin, dass zukünftig für der- artige Räumungen keine öffent- lichen Gelder mehr vom Bund zur Verfügung gestellt werden und daher die Gemeinde Virgen diese Kosten zur Gänze alleine zu über- nehmen hat. Zudem behält sich die WLV entsprechende Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz vor. Entsorgung von Altholz Derzeit ist vermehrt zu beobach- ten, dass am Recyclinghof viel Zaunholz und zum Teil sogar ganze Dachstühle entsorgt werden. Ge- rade solches Altholz könnte aber anderwärtig verwendet werden – unbehandeltes Holz z. B. als Brennholz. Die Entsorgung von Altholz ist zwar günstiger als die Entsorgung von Sperrmüll, den- noch für die Gemeinde ein erheb- licher Kostenfaktor. Ein verringer- tes Müllaufkommen wirkt sich kostensenkend auf die Verbands- umlage des Abfallwirtschaftsver- bandes Osttirol aus, und somit direkt auf die Gebührenbelastung der Haushalte. Altkleiderentsorgung Es kommt in der letzten Zeit ver- mehrt vor, dass der Altkleidersack für eine textile Müllentsorgung verwendet wurde. Die Altkleider- sammlung ist keine Abfallentsor- gung, sondern trägt durch Second- hand und Recycling (z. B. Putz- lappen- und Dämmstofferzeugung) auch zum Klimaschutz durch Res- sourcenschonung bei. Im Kleidersack werden gesam- melt: • getragene, gebrauchte oder neue • saubere und trockene • gepflegte und wieder verwend- bare Alttextilien wie Damen/ Herrenbekleidung – Babybeklei- dung – Bett und Tischwäsche – Handtücher – Handschuhe – Hauben – Hüte – Sport und Lederbekleidung. Kaputte, mottenzerfressene, mod- rige oder stinkende Altkleider sind Restmüll! Unbefugte Ablagerungen an Wildbächen.

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