Virger Zeitung Nr. 90

22 Gemeinde Virger Zeitung Neues Gießkannensystem am Ortsfriedhof. beten, die privaten Gießkannen nicht mehr zu verwenden und mit nach Hause zu nehmen. Erweiterung Beleuchtung Auf Anregung von Gemeindebür- gern und der Pfarre Virgen wurde beim Aufgang zum neuen Friedhof eine zusätzliche Beleuchtung instal- liert. Damit ist dieser Bereich nun auch ausreichend beleuchtet und für zusätzliche Sicherheit ist gesorgt. Volksbegehren Heuer konnten bereits neun Volks- begehren in zwei Eintragungszeit- räumen jeweils im Mai und im Juni unterschrieben werden. Für die Gemeinde sind die verpflich- tenden Eintragungszeiträume ein immenser Zeit- und Personalauf- wand. Die Gemeinde ist verpflich- tet, in den Eintragungszeiträumen an Werktagen zumindest von 8.00 bis 16.00 Uhr, zusätzlich an zwei Werktagen bis 20.00 Uhr und an Samstagen zumindest an zwei auf- einanderfolgenden Stunden (9.00 bis 11.00 Uhr) offen zu halten. Mittagspausen oder sonstige Un- terbrechungszeiten sind nicht ge- stattet. Aktuell befinden sich 53 Volksbegehren in der Unterstüt- zungsphase bzw. im Einleitungsver- fahren. Ablauf eines Volksbegehrens Ein Volksbegehren ist ein Instru- ment der direkten Demokratie in Österreich. Mit ihm kann das Volk die Behandlung eines Gesetzesvor- schlags im Nationalrat verlangen. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Parlament – zu führen, müssen die Initiatoren in einem zweistufigen Verfahren mindestens 100.000 gül- tige Unterstützungsbekundungen und Unterschriften wahlberechtig- ter BürgerInnen vorlegen. Den ersten Schritt bildet das soge- nannte Einleitungsverfahren. Zu- nächst ist das Vorhaben beim Bun- desministerium für Inneres (BMI) anzumelden, dass innerhalb von zwei Wochen über dessen Geneh- migung zu entscheiden hat. Wird das Anliegen zugelassen, wird das Einleitungsverfahren durch Einrei- chung von gültigen Unterstützungs- erklärungen wahlberechtigter Bür- ger abgeschlossen. Dazu werden ein Promille der durch die letzte Volks- zählung erhobenen Bevölkerungs- zahl an gültig unterschriebenen Un- terstützungserklärungen benötigt. Diese Unterstützungen gelten auch gleichzeitig als Unterschriften für das eigentliche Volksbegehren. Den zweiten Schritt bildet das soge- nannte Eintragungsverfahren. War das Einleitungsverfahren erfolg- reich, legt das BMI einen achttägi- gen Eintragungszeitraum fest. In dieser Zeit können alle für die Wahl des Nationalrats berechtigten Perso- nen das Volksbegehren durch Un- terschrift unterstützen. Die im Ein- leitungsverfahren bereits gesammel- ten Unterstützungsbekundungen werden auf die Unterschriften im Eintragungsverfahren angerechnet. Volksbegehren können unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder belie- bigen Gemeinde oder online via www.oesterreich.gv.at (Handy-Sig- natur oder Bürgerkarte erforderlich) unterschrieben werden. Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) als auch für die Unterzeichnung eines Volksbe- gehrens (Eintragungsverfahren). BeimAufgang zum neuen Urnenfriedhof wurde eine zusätzliche Straßen- laterne aufgestellt.

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