Virger Zeitung Nr. 90

18 Gemeinde Virger Zeitung Versorgungsgrad zu erreichen. Die Entscheidung über eine Förder- zusage hierfür fällt im Herbst 2022. Planungsverband 34 (PV 34) Der PV 34 hat im heurigen Jahr bis jetzt den Hauptzubringer (Back- bone) von Huben bis Matrei i. O. umgesetzt. Aktuell ist die Planung und Ausschreibung des Backbones von Matrei bis zur Gemeindegrenze in Prägraten a. G. in Ausarbeitung, mit den Tiefbauarbeiten wird vor- aussichtlich noch in diesem Herbst begonnen. Die Inbetriebnahme die- ses Teilabschnittes ist spätestens für den Herbst 2023 geplant. Im Zuge dieser Arbeiten werden die Hausanschlüsse der Anrainer her- gestellt. Diese werden rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten von der Ge- meinde verständigt. Zusätzliche Dog-Station Aktuell befinden sich in Virgen zehn Dog-Stationen bei denen man „Gassi-Sackerln“ entsorgen bzw. neue entnehmen kann. Auf Anregung von Gemeindebürgern wird demnächst eine weitere Dog- Station in Göriach im Bereich der „Jahringer Säge“ aufgestellt. Die Verschmutzung von Spazierwegen, Gehsteigen, Gehwegen und öffent- lichen Grünflächen durch Hunde- kot und benutzte „Gassi-Sackerln“ ist nach wie vor ein großes Pro- blem. Wir verweisen hier auf die Verpflichtung der Hundehalter zur ordnungsgemäßen Entsorgung des Hundekotes und ersuchen, die kostenlosen Entsorgungsmöglich- Die Gemeinde Virgen errichtet ein teilweise durch öffentliche Mittel gefördertes Glasfasernetz in der Form FTTB (fiber to the building), um für die Bevölke- rung und Unternehmen eine zukunftsfähige Breitbandinfra- struktur bereitstellen zu können. Um von Anfang an eine hohe Anschlussquote zu erzielen, wer- den die auf Privatgrund liegen- den Gebäudeanschlüsse durch die Gemeinde finanziell unter- stützt. Dabei gelten die Bestim- mungen dieser Richtlinie. 1. Jeder Hausanschluss wird un- abhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten auf einen durch den Gebäudebesitzer zu tragenden pauschalen Kosten- beitrag von 360 € inklusive Umsatzsteuer von der Ge- meinde Virgen gestützt. 2. Der Hausanschluss umfasst a) die Leerrohrinfrastruktur (Rohrmaterial, Verlegung, wasserdichte Hauseinfüh- rung, Optical Network Unit (ONU)) auf dem Privat- grundstück sowie b) die Befaserung (Einführung, Spleiß und Aktivierung der vorgesehenen Glasfasern vom Kabelverzweiger bis zur ONU). Richtlinien „LWL-Hausanschluss“ ses erfolgt in der finanziell güns- tigsten erdverlegten Trassenfüh- rung von der Grundstücks- grenze bis in den ersten warmen Raum des anzuschließenden Gebäudes. Darüber hinausge- hende Mehrkosten durch Son- derwünsche (z. B. andere Tras- senführung) werden vom Auf- traggeber zusätzlich abgegolten. Die genaue Trassenführung wird vor Ausführung mittels Ortho- foto festgelegt und ist vom Auftraggeber zu unterfertigen. Dabei hat der Auftraggeber be- stehende Leitungen im Bereich dieser Trasse bekanntzugeben. 7. Eigentum, Wag und Gefahr an der verlegten Hausanschluss- Infrastruktur sowie die Verant- wortung einer allfälligen späte- ren Umverlegung liegen allein beim Grundstückseigentümer. 8. Der Kostenbeitrag gemäß Punkt 1. wird sofort nach Ab- schluss der Herstellung der Leerrohrinfrastruktur auf Rechnung der Gemeinde zur Zahlung fällig, auch wenn die Befaserung erst zu einem spä- teren Zeitpunkt erfolgt. Vor- aussetzung für die Befaserung sind ein Providervertrag und die Aktivierung des betroffe- nen Netzabschnitts. 3. Möchte der Hausbesitzer die Herstellung der Leerohrinfra- struktur selber durchführen oder an Dritte beauftragen, wird ihm von der Gemeinde anstelle einer finanziellen Stüt- zung das dafür benötigte Mate- rial sowie eine Anleitung kos- tenlos zur Verfügung gestellt. Die Befaserung erfolgt jedoch stets im Auftrag der Gemeinde zum gegebenen Zeitpunkt lt. Punkt 8. 4. Die Stützung gemäß Punkt 1. gilt nur, wenn die Errichtung der Leerrohrinfrastruktur des Hausanschlusses im Zuge der Bauführung im jeweils betrof- fenen Straßenzug aufgrund eines rechtzeitig erteilten for- mellen Auftrags erfolgen kann. 5. Die Gemeinde wird die erfor- derlichen Arbeiten von im Rah- men der Projektumsetzung aus- gewählten, einschlägig legiti- mierten Unternehmen oder von eigenen kompetenten Mit- arbeitern durchführen lassen. Der Auftraggeber wird sich bzgl. allfälliger Mängel oder Ge- währleistungsansprüche im ers- teren Fall direkt an die ausfüh- renden Unternehmen wenden. 6. Die Ausführung der Leerrohr- infrastruktur des Hausanschlus-

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