Achse Nr. 262

Seite 6 06/2022 Aus dem Meldeamt Amtliche Mitteilungen Mietzins- und Annuitätenbeihilfe Die Landesregierung hat Änderungen der Richtlinie über die Gewährung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe mit Wirk- samkeit 1. Juni 2022 beschlossen. Im Wesentlichen betreffen diese folgende Punkte:  Jener Einkommensbetrag, bis zu dem eine Beihilfe ungekürzt zur Auszahlung gelangt, wird auf € 1.200,00 angehoben.  Generelle Erhöhung der Beihilfe. Diese wird erreicht, indem die Wohnungskosten, die aufgrund des Einkom- mens selbst getragen werden müssen, reduziert werden.  Jener Betrag, bis zu dem eine Begünstigungsregelung greift, wird auf € 2.400,00 angehoben. Die Begünsti- gungsregelung sieht für Familien, Personen mit Minde- rung der Erwerbsfähigkeit und für Haushalte mit einem beeinträchtigten Kind eine höhere Beihilfe vor. Nähere Informationen und die Richtlinie finden sich auf der Internetseite des Landes Tirol: www.tirol.gv.at/bauen-woh- nen/wohnbaufoerderung/beihilfe/mietzins-und-annuitaeten- beihilfe/ Energiekostenausgleich – Energiegutschein über € 150,00 Der Bund hat an die österreichischen Haushalte Energiegut- scheine versandt. Zur Information, da die Frage immer wieder auftaucht: die einzutragende Zählpunktnummer findet sich auf der Rechnung des Stromlieferanten (EWA) unter „Zählpunkt- bezeichnung“ und beginnt mit AT.00 Informationen zur Einlösung finden sich unter: https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/s onstige_beihilfen_und_foerderungen/energiekostenaus- gleich.html#postalisch Beantragung Reisepässe/Personalausweise Anträge für Reisepässe und Personalausweise können im Gemeindeamt gestellt werden. Es empfiehlt sich, vorher telefo- nisch abzuklären, was alles benötigt und vorgelegt werden muss, damit es zu keinen Unannehmlichkeiten kommt. Besonders bei der Beantragung von Ausweisen für Kinder gilt es nämlich Einiges zu beachten (z.B. Vertretungsbefugnis, Obsorgevereinbarung, eigenhändige Unterschrift, etc.). Die Gebühren für die Reisedokumente sind genau in bar zu entrich- ten. Anträge und Gebühren werden so rasch als möglich an die BH Lienz weitergeleitet, die Ausstellung/Zustellung der neuen Dokumente dauert ca. 1 Woche. Geburten: 1 Sterbefälle: 4 Zuzug: 12 Wegzug: 6 Nächtigungsstatistik Tigermücke wird in Tirol weiterhin überwacht In den letzten Jahrzehnten sind invasive Mückenarten welt- weit durch Warentransporte und Reisetätigkeiten verschleppt worden, wodurch sie sich seit den 1990er Jahren auch in Euro- pa verbreiten. Dazu gehören die asiatische Busch- und die asi- atische Tigermücke. Sie können Überträger von Krankheiten wie dem West-Nile-, Zika-, dem Chikungunya- und dem Den- gue-Fieber sein, die vor allem in den Tropen und Subtropen vorkommen. Meist treten bei diesen Virenerkrankungen die Symptome einer Grippe auf. In einigen Fällen können neuro- logische Probleme hinzukommen. Eingeschleppte Mücken sollten in der warmen Jahreszeit so wenig geeignete Brutplätze wie möglich vorfinden. Die Lan- dessanitätsdirektion rät der Bevölkerung entlang der Haupt- verkehrsrouten in Tirol (Inntalfurche Unterland und Pustertal) deshalb, kleine Wasseransammlungen in privaten Gärten, aber auch in öffentlichen Bereichen (z. B. Friedhöfen) zu vermei- den und gegebenenfalls zu beseitigen. Verdachtsfälle an Tigermücken können über die kostenfreie App „Mosquito-Alert“ gemeldet und Fotos hochgeladen wer- den, die dann von ExpertInnen begutachtet werden. Wenige Vorkommnisse in Tirol 2016 wurden in Nordtirol erstmals Tigermückeneier an einem Autobahnrastplatz in Fahrtrichtung Norden entdeckt. 2017 und 2018 gab es im Unterinntal und in Osttirol eine Reihe von größeren Eiablagen und im Jahr 2021 konnte die Tigermücke an einer Stelle im Unterinntal nachgewiesen werden. Trotz- dem ist derzeit nicht von einer dauerhaften Ansiedelung in Tirol auszugehen, aber die Verteilung der Fundorte sowie der Zeitpunkt des Auftretens schließen die Möglichkeit nicht aus. Tipps für die Bevölkerung für eine gemeinsame Vorsorge- maßnahme Was kann jede/r Einzelne unternehmen, damit sich invasive Mückenarten nicht ansiedeln können? Von April bis November jeden noch so kleinen Behälter, in dem sich Wasser sammeln kann, regelmäßig (mindestens ein- mal in der Woche) entleeren oder umkippen. Planschbecken, Vogeltränken usw. mindestens einmal in der Woche ausleeren und austrocknen lassen. Regentonnen dicht abdecken. Dachrinnen auf Verstopfungen kontrollieren (stehendes Was- ser vermeiden!). Bieten Sie den Tigermücken keine wohn- raumnahen Möglichkeiten für die Eiablage. Melden Sie (mögliche) Tigermücken mit der „Mosquito- Alert“ App.

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