Blattl Nr. 39

Juli 2022 ‘ s Blattl Seite 9 GR vom 27.01.2022 Änderung vom Örtlichen Raum- ordnungskonzept und vom Flä- chenwidmungsplan in Gonzach Gp. 104, KG Schlaiten - Kraßfeld Der derzeitige Standort vom Bau- hof ist für Erweiterungen und zusätz- liche Einlagerungen von Maschinen und Geräten nicht mehr aufnahmefä- hig. Es ist daher für die nähere Zu- kunft eine zumindest teilweise Aus- lagerung von Tätigkeiten bzw. auch Gerätschaften anzustreben. Diesbezüglich war schon über ei- nen längeren Zeitraum eine Stand- ortsuche im Gange. Gleichzeitig ist auch Markus Holzer für seinen Forst- betrieb auf der Suche nach einem Standort für Werkstätte, Halle für Maschinen und Gerätschaften, sowie Betriebswohnung. Im Bereich der Gp. 104 – Kraßfeld – nach der Abzweigung Gonzach HNr. 53 wäre in Abstimmung mit dem Grundeigentümer, Herrn Peter Pedarnig, vlg. Kraßnig eine ideale Fläche für beide Betriebsstandorte vorhanden. Nach eingehender Beratung über verschiedene Standorte, gemein- sam mit unserem Raumplaner Dr. Thomas Kranebitter hat auch die Abt. Raumordnung des Landes signali- siert, dass dies der einzig mögliche Standort für eine derartige Sonder- flächenwidmung wäre. Mit diesem Standort hätte die Gemeinde schließ- lich auch für den Winter einen geeig- neten Rundholzlagerplatz. Einen Teil der Lagerhalle würde die Gemeinde für die Einlagerung von Hackgut für die gemeindeeigene Biomasse-Hei- zung benötigen. Ein weiterer Teil wird für die Einla- gerungen von diversen Maschinen und Gerätschaften benötigt, die der- zeit rund um den Bauhof abgestellt sind (Schneefräse, Streugerät, Seil- winde, Bagger, Tieflader, etc.). Auch für die Agrargemeinschaft könnte in diesem Zuge endlich eine notwen- dige Lagermöglichkeit geschaffen werden. Die Funktion der Altstoffsammel - stelle wird in vollem Umfang aufrecht bleiben. Trotzdem werden zahlreiche Transportfahrten durch das Wohn- gebiet infolge dieser geplanten Aus- lagerung eingespart und damit auch die Lärmbelastung im unmittelbaren Wohngebiet entsprechend verringert. Beschlüsse des Gemeinderates Der Gemeinderat beschließt für den Bereich der Gp. 104 die Änderung a) des örtlichen Raumordnungskonzeptes von derzeit „Ökologisch wertvolle Flä- che“ gem. § 27.2 j TROG 2016 in künftig „Vorwiegend Sondernutzung“ mit dem Ent - wicklungsstempel S 1 / z1 / D1. b)die Änderung des Flächenwidmungsplanes von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 in künftig „Sonderfläche Lagerflächen/-räume für Hackgut, Maschinen und Geräte für kommunale Zwecke sowie Forstbetrieb mit Betreiberwohnung – S9“ gem. § 43.1 TROG 2016 entsprechend den Ausführungen des eFWP.

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