GZ_Kartitsch_2022_05

Seite 13 Ausgabe 91 Errichtung von Photovoltaikanlagen Der Vollständigkeit halber wird erwähnt, dass die in letzter Zeit häufig angefragten „ Photovoltaikzäune “ im Sinne der Regelungen für Einfriedungen gemäß § 28 Absatz 2 TBO 2018 zu lösen sind. Raumordnungsrechtlich sind einschlägige Bestimmungen in den § 38, 39, 40, 52 und 52a TROG 2016 zu finden: Demnach ist die Anbringung von Photovoltaikanlagen, sofern sie in Dach - oder Wandflächen integriert sind oder der Parallelabstand zur Dach - bzw. Wandhaut an keinem Punkt 30 cm übersteigt, im Wohngebiet, im ge- mischten Wohngebiet, in Mischgebieten, auf Vorbehaltsflächen für den Gemeinbedarf und den geförderten Wohnbau sowie im Gewerbegebiet und auf Sonderflächen jedenfalls zulässig. Im Freiland (§ 41 TROG 2016) sind (freistehende) Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen mit einer Kol- lektorfläche bis 20 m² sowie Photovoltaikanlagen, sofern sie in Dach - oder Wandflächen integriert sind oder der Parallelabstand zur Dach - bzw. Wandhaut an keinem Punkt 30 cm übersteigt, erlaubt. Zusammenfassend fallen Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung unter 250 kW unter die Tiroler Bauordnung 2018 und das Tiroler Raumordnungsgesetz 2016. Von der jeweiligen Dimensio- nierung und Situierung hängt es ab, ob die Anlagen bewilligungs - und anzeigefrei, bloß anzeige - pflichtig oder aber bewilligungspflichtig gemäß § 28 TBO 2018 sind. Förderung von Photovoltaikanlagen - Neu ab 06.04.2022 Investitionszuschüsse (Photovoltaik & Stromspeicher) Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuer- richtung von Stromspeichern. Nach der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung ist keine Mindestgröße für die Erweiterung einer PV - Anlage definiert. Beginn der Antragstellung: Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen (gem. § 56 EAG idgF) für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können ab dem 21.04.2022, 17:00 Uhr MEZ eingebracht werden. Nach Beginn der Ticketziehung am 21.04.2022 ist die Vervollständigung erst ab dem Folgetag möglich. Die Information zur Möglichkeit der Vervollständigung finden Sie in Ihrem Bestätigungsmail nach Ticketzie- hung. Ticketziehung: Steigen Sie zwischen 21.04.2022 und 19.05.2022 bzw. 02.06.2022 (bei Kategorie B, C und D) ausschließlich über die OeMAG - Homepage (www.oem - ag.at) ein. Löschen Sie ggf. vorher gespeicherte COOKIE - Dateien, Browserverlauf und Cache. Reihung der Anträge: Bitte beachten Sie, dass folgende Reihungskriterien für die Förderanträg (Photovoltaik und Stromspeicher) maßgeblich sind: Kategorie A (0,01 - 10 kWp): Einreichzeitpunkt ("first - come - first - served" - bzw. Windhund - Prinzip) Kategorie B (> 10 - 20 kWp), Kategorie C (> 20 - 100 kWp) und Kategorie D (> 100 - 1.000 kWp): Förderbedarf in Euro/kWp und Einreichzeitpunkt Fördertechnische Vorgaben

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