GZ_Dölsach_2022_05

Mai 2022 Dölsacher Dorfzeitung Seite 41 Nach der Begrüßung dankt der Bürgermeister für den fairen Wahlkampf und äußert den Wunsch für eine gute Zusammenarbeit in der Gemeinderatsperiode. Anschließend bringt er das Dölsacher Wahlergebnis der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl zur Kennt- nis. Weiters informiert der Bürgermeister, dass künf- tig die Einladung zur Gemeinderatssitzung digital erfolgen wird, wie der Ablauf einer Gemeinderats- sitzung geplant ist, was bei Teilnahmeverhinderung zu unternehmen ist und wann Mandatare als befangen gelten. Beim Tagesordnungspunkt „Anträge, Anfra- gen und Allfälliges“ können Anfragen an den Bürger- meister gestellt werden, die er spätestens bei der nächsten Sitzung beantworten wird. Die Sitzungstage sollen künftig Montag oder Dienstag mit Beginn um 19.00 bzw. 19.30 Uhr sein. Abschließend informiert er noch, dass es seitens des Landes und des Gemein- deverbandes Schulungsveranstaltungen geben wird, die den Gemeinderäten rechtzeitig bekanntgegeben werden. Nun erfolgt die Angelobung der Mitglieder des Ge- meinderates durch den Bürgermeister LA Martin Mayerl. Dieser verliest die Gelöbnisformel und alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates geloben gemäß § 28 TGO 2001 vor dem Gemeinderat in Treue die Rechtsordnung der Republik Österreich zu befol- gen, ihr Amt uneigennützig und unparteiisch auszu- üben und das Wohl der Gemeinde und ihrer Bewoh- ner nach bestem Wissen und Können zu fördern. Gemäß § 76 lit. a Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 ist in Gemeinden mit mehr als 1.000 und höchs- tens 5.000 Einwohnern zu bestimmen, ob ein zweiter Bürgermeister-Stellvertreter vorzusehen ist. Über Vorschlag des Bürgermeisters wird einstimmig beschlossen, nur einen Bürgermeister-Stellvertreter zu wählen. Gemäß § 76Abs. lit. b Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 ist die Anzahl der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes festzusetzen. Über Vorschlag des Bürgermeisters setzt der Gemein- derat die Zahl der weiteren stimmberechtigten Vor- standsmitglieder einstimmig mit drei fest. Gemäß § 76 lit. c Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 ist zu bestimmen, ob die stimmberechtigten Mit- glieder des Gemeindevorstandes im Fall ihrer Verhin- derung durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind. Über Vorschlag des Bürgermeisters wird einstimmig beschlossen, dass die stimmberechtigten Gemeinde- vorstandsmitglieder im Falle ihrer Verhinderung durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind. Gemäß § 76 lit. d Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 ist zu ermitteln, wie viele Stellen des Gemein- devorstandes auf die einzelnen Gemeinderatspar- teien entfallen. Der Vorsitzende stellt fest, dass aufgrund des Wahl- ergebnisses, nach dem D‘Hondtschen-Verfahren, drei Vorstandsstellen auf die „Liste für unser Dölsach – TeamMartin Mayerl – ÖVP“, eine Vorstandsstelle auf die „Gemeinschaftsliste unserer Gemeinde – SPÖ“ und eine Vorstandsstelle auf die Liste „Gemeinsam für Dölsach – GFD“ entfallen (siehe Berechnung). Für die Wahl des Bürgermeister-Stellvertreters wurden zwei Wahlvorschläge eingebracht, und zwar von der „Liste für unser Dölsach – Team Martin Mayerl – ÖVP“ wird Hans Gumpitsch und von der Liste „Gemeinsam für Dölsach – GFD“ wird Josef Robert Possenig vorgeschlagen. Die „Gemeinschafts- liste unserer Gemeinde – SPÖ“ nennt keinen Kandi- daten. Als Wahlhelfer werden Silvia Oberbichler und DI Susanne Mühlmann nominiert. Die Abstimmung erfolgte mittels Stimmzettel und erbrachte folgendes Ergebnis: Im ersten Wahlgang wurden 15 Stimmen abgegeben, davon sind alle 15 Stimmen gültig. Von den gültigen Stimmen entfallen elf Stimmen auf Hans Gumpitsch und vier Stimmen auf Josef Robert Possenig. Nach § 78 Abs. 5 der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 gilt Hans Gumpitsch als Bürgermeister-Stellvertreter gewählt. Hans Gumpitsch nimmt die Wahl an. Es folgt eine kurze Ansprache vom neu gewählten Vizebürgermeis- ter, der sich für die Zukunft eine gute Zusammen- arbeit im Gemeinderat wünscht. Über schriftlichen Vorschlag der Gemeinderatspar- teien werden gemäß § 79 Abs. 1 Tiroler Gemeinde- DIENSTAG, 15. MÄRZ 2022 Berechnung Vorstandsstellen GR-Partei ÖVP SPÖ GFD Mandate (Stimmen) 8 (639) [1] 3 (278) [4] 4 (302) [3] 1/2 4 (319,55) [2] 1,5 (139) 2 (151) 1/3 2,67 (213) [5] 1/4 2 (159,75)

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