GZ_Dölsach_2022_05

Mai 2022 Dölsacher Dorfzeitung Seite 37 Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 7. Februar 2022, mit der Planungsnummer 707-2022- 00006, über die Änderung des Flächenwidmungspla- nes der Gemeinde Dölsach im Bereich 123, KG 85009 Dölsach (zum Teil), durch vier Wochen hin- durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 123, KG 85009 Dölsach rund 13 m2 von Wohngebiet § 38 (1) in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort- gebunden] sowie rund 45 m2 von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort- gebunden] Gleichzeitig wird gemäß § 68Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Dieser Beschluss wurde in Abwesenheit von Bgm. Josef Mair unter Vorsitz von Vize-Bgm. Martin Mayerl gefasst. d) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gp. 105/2, KG Görtschach-Gödnach (Greil). Dieser Tagesordnungspunkt wurde bei der letzten Sit- zung zur Einholung einer Rechtsauskunft beim Land Tirol vertagt. Für den Bereich der Gp. 105/2, KG Görtschach-Gödnach, wurde bereits im Jahr 2010 ein Rückwidmungsverfahren durchgeführt. Das innerge- meindliche Verfahren wurde vollständig abgeschlos- sen und der Akt dem Land Tirol zur aufsichtsbehörd- lichen Genehmigung vorgelegt, von diesem die Rück- widmung aber nicht durchgeführt. Da mittlerweile der E-Flächenwidmungsplan Gültigkeit hat, muss das Verfahren von Neuem gestartet werden. Der Bürger- meister bringt dem Gemeinderat eine diesbezüglich eingeholte Auskunft des Landes Tirol sowie die Stel- lungnahme des Raumplaners zur Kenntnis. Ebenso führt Vize-Bgm. Martin Mayerl näher aus und weist auf die drohende Widmungssperre hin. Der Vizebür- germeister kann sich vorstellen, dass gegenständlicher Bereich bei der nächsten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes Berücksichtigung findet. Der Gemeinderat fasst bei einer Stimmenthaltung (GV Werner Greil) folgenden mehrheitlichen Be- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemein- derat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architektur-Raumord- nung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 13. Jänner 2022, mit der Planungsnummer 707-2022-00002, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Ge- meinde Dölsach im Bereich 105/2, KG 85013 Gört- schach-Gödnach (zum Teil), durch vier Wochen hin- durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 105/2, KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 544 m2 von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41 Gleichzeitig wird gemäß § 68Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Johannes Unger, Sattlerweg 2 75,00 € Johann Reisinger jun., Probst-Weingartner-Weg 31 75,00 € Andrea Stocker, Dolomitenstraße 34 75,00 € Werner Stocker, Dolomitenstraße 34 75,00 € Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer- bern o. a. Förderung zu gewähren.

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