GZ_Dölsach_2022_05

Seite 36 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2022 Stribach, laut planlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 21. Februar 2022, Zahl 707z6- 1BBP.mxd und schriftlicher Darstellung des Archi- tekten DI Mayr vom 21. Februar 2022 durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 23. Februar bis ein- schließlich 23. März 2022, zur öffentlichen Einsicht- nahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gpn. 127/1, 1000 und 136/1, KG Döl- sach, und Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 127/1, 999, 1000 und 136/1, KG Dölsach (Gemeinde, Mair, Schober). Geplant ist eine Bauplatzvergrößerung bei den beste- henden Objekten Dölsacher Straße 7 und Dölsacher Straße 9. Diesbezüglich gibt es Kaufinteresse. Nach- stehende Änderung des Flächenwidmungsplanes für diesen Bereich ist erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: 1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 18. Jänner 2022, mit der Planungsnummer 707-2022- 00005, über die Änderung des Flächenwidmungs- planes der Gemeinde Dölsach im Bereich 127/1, 1000, 136/1, KG 85009 Dölsach (zum Teil), durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 1000, KG 85009 Dölsach rund 78 m2 von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) weiters Grundstück 127/1, KG 85009 Dölsach rund 205 m2 von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) weiters Grundstück 136/1, KG 85009 Dölsach rund 97 m2 von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) Gleichzeitig wird gemäß § 68Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Aufnahme nachfolgenden Unterpunktes in die Tagesordnung: 2) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 127/1, 136/1, 999 und 1000, KG Dölsach, laut planlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 21. Februar 2022, Zahl 707z137-1BBP2.mxd und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 17. Jänner 2022 durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 23. Februar bis einschließlich 23. März 2022, zur öffentlichen Ein- sichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Diese Beschlüsse wurden in Abwesenheit von Bgm. Josef Mair unter Vorsitz von Vize-Bgm. Martin Mayerl gefasst. c) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gp. 123, KG Dölsach (Mair). Im Bereich der südöstlichen Grundgrenze hat eine Grenzberichtigung stattgefunden. Dadurch weist das Grundstück Nr. 123, KG Dölsach, keine einheitliche Bauplatzwidmung auf. Nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplanes ist daher erforderlich.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3