GZ_Dölsach_2022_05

Seite 34 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2022 Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes vor: Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Grundstücke 6/1, 10/4, 18/3, 18/5, 18/9, sowie je einer Teilfläche der Grundstücke 17/1, 19, 337, 339 und 356, alle KG Stribach, von derzeit Frei- haltefläche Landschaftsbild – FA – (6/1, östlicher Teil 10/4), Freihaltefläche Forst – FF – (westlicher Teil 10/4, 17/1 und 19), weiße Flächen (18/3, 18/9 und Teilfläche von 18/5) in künftig baulicher Entwick- lungsbereich für Hauptwohnnutzung Wohnen mit Zähler Nr. 59 („W 59“). Die Beschreibung des Konzeptplans soll lauten: W59 Baulicher Entwicklungsbereich für Hauptnutzung Wohnen. Dadurch werden zwei Siedlungssplitter, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg gebildet haben, zu einem geschlossenen Siedlungsgebiet zusammenge- fasst. Insgesamt sind vier neue Bauplätze vorgesehen und die Möglichkeit der Nachverdichtung im Bestand geschaffen, sodass insgesamt eine zweckmäßige, dem Bedürfnis der Bevölkerung und eine, dem Ort ent- sprechende, Bebauung möglich ist. Eine Baulandwid- mung erfolgt entsprechend dem tatsächlichen Bedarf, gegebenenfalls textliche Festlegungen in der Wid- mung sind im Bereich des Grundstückes 17/1, KG Stribach, zu machen, sofern dies im Sinne von Ob- jektschutzmaßnahmen erforderlich ist. Bebauungs- pläne werden dann erlassen, wenn sie erforderlich sind, um die geordnete Erschließung und allfällige Mindestabstände zum Mühlbach sicherzustellen. Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des örtlichen Raumordnungskon- zeptes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 2) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 11. Jänner 2022, mit der Planungsnummer 707-2021- 00012, über die Änderung des Flächenwidmungspla- nes der Gemeinde Dölsach im Bereich 19, 6/1, 18/5, 17/1 KG 85034 Stribach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Dölsach, im Mai 2022 STELLENAUSSCHREIBUNG Bei der Gemeinde Dölsach gelangen für die Sommersaison 2022 folgende Saisonarbeitsstellen für das Freischwimmbad Dölsach zur öffentlichen Ausschreibung: Bademeister (m/w/d) / Kassier (m/w/d) / Buffetmitarbeiter (m/w/d) Allgemeines: • 32 bis 38 Wochenstunden (Teilzeitbeschäftigung) • Zeitraum: Anfang Juni bis Anfang September 2022 • Mindestentgelt: 1.680,00 € brutto/Monat (bei 80 % Beschäftigungsausmaß) Voraussetzungen bzw. Anforderungen: • vollendetes 18. Lebensjahr • ÖWR-Helferschein und sehr gute Schwimmkenntnisse. • Erste Hilfe Kurs (bevorzugt 16 Stunden) • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Staatsbürgerschaft. • körperliche und geistige Eignung für diese Tätigkeit (Fremdsprachenkenntnisse [ital./engl.] erwünscht) Aufgrund der täglichen Betriebszeiten im Freischwimm- bad Dölsach erfolgen die Diensteinteilungen im Schicht- und Wechseldienst. Anstellung und Entlohnung erfolgen nach den Bestim- mungen des Tiroler Gemeinde-Vertragsbediensteten- gesetzes 2012 in der jeweils geltenden Fassung. Das an- geführte Mindestentgelt kann sich aufgrund von gesetz- lichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Entgeltbestandteilen er- höhen. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Lebens- lauf, Schul-, Dienst- und Arbeitszeugnisse, ÖWR-Helfer- schein, Bestätigung Erste Hilfe Kurs etc.) sind bis spätes- tens 3. Juni 2022, 12.00 Uhr, beim Gemeindeamt Döl- sach einzubringen. Die Vergabe der Stelle behält sich der Gemeinderat vor.

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