GZ_Dölsach_2022_05

Seite 32 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2022 weiters Grundstück 471/6, KG 85009 Dölsach rund 6.888 m2 von Freiland § 41 in Allgemeines Mischgebiet mit beschränkter Wohnnut- zung § 40 (6) Gleichzeitig wird gemäß § 68Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 2) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 471/6 und 464, KG Döl- sach, laut planlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 20. Jänner 2022, Zahl 707z464BBP.mxd und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 14. Jänner 2022 durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 27. Jänner bis einschließlich 23. Februar 2022, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Bezugnehmend auf das gegenständliche Widmungs- verfahren im Bereich der Gpn. 471/6 und 464, KG Dölsach, stellt die Gemeinde Dölsach gemäß § 10 TROG 2016, stützend auf die Stellungnahme des ört- lichen Raumplaners vom 20. Jänner 2022, beim Land Tirol den Antrag um Änderung des Raumordnungs- programms – Änderung der landwirtschaftlichen Vor- sorgefläche im Bereich einer Teilfläche des Grund- stückes 464, KG Dölsach. Folgende Bauwerber erhielten Erschließungskosten vorgeschrieben: Alois Mair, Reimmichlstraße 26 Plankensteiner Holzbau GmbH., Gödnacher Straße 2 Es wird einstimmig beschlossen, dem Bauwerber Alois Mair einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 25 % der anfallenden Erschließungskosten und der Bauwerberin Plankensteiner Holzbau GmbH. eine Gewerbeförderung in der Höhe von 35 % der anfal- lenden Erschließungskosten zu gewähren. Folgendes Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades ist eingelangt: Theresia Lanzer, Strasserweg 8 Es wird einstimmig beschlossen, der Förderungswer- berin o. a. Förderung zu gewähren. Dieser Tagesordnungspunkt wurde unter Vorsitz von Vize-Bgm. Martin Mayerl in Abwesenheit von Bgm. Josef Mair beraten und beschlossen. Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurde den Ge- meinderäten auch ein überarbeiteter Kaufvertrag mit der European Trans Energy GmbH. digital übermit- telt. Mit den GR-Beschlüssen vom 31. Mai 2021 und 30. August 2021 wurde im Gemeinderat festgelegt, dass die European Trans Energy GmbH. Teilflächen aus den Grundstücken 471/6 und 464, KG Dölsach, für eine Betriebsansiedelung erwerben kann. Der Kaufpreis für das 7.000 m2 große Grundstück beträgt 420.000,00 €. Zu Gunsten der Gemeinde Dölsach wird ein Vor- und Wiederkaufsrecht grundbücherlich gesichert. Dem vorliegenden, vom Notariat Mag. Hausberger überarbeiteten, Kaufvertragsentwurf wird vom Ge- meinderat zugestimmt. Einstimmiger Beschluss! Mit der TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG sind insge- samt vier Dienstbarkeitszusicherungsverträge hin- sichtlich der Neuverlegung eines 30-kV-Kabels und Neuerrichtung einer Trafostation für Dölsach/Agun- tum abzuschließen. Betroffene Grundstücke Nr. 471/2, KG Dölsach (Gemeinde), Nr. 846 und 943, KG Dölsach (Öffentliches Gut), Nr. 311/2 und 40/7, KG Stribach (Öffentliches Gut) sowie Nr. 40/1, KG Stri- bach (GGAG Stribach). Mit gegenständlichen Verträ- gen wird der TIWAG das Recht der unterirdischen Verlegung, Benützung und Erhaltung von Starkstrom- kabeln sowie die Errichtung einer Trafostation einge- räumt. Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Dienstbarkeitszusicherungsverträgen einstimmig zu. Herr DI Johannes Kuenz hat ein Kaufansuchen der Grundparzellen Gpn. 1334/1 und 1650, KG Gört- schach-Gödnach, gestellt. Geplant ist die Erweiterung des bestehenden Betriebes in mehreren Bauschritten. Um Bauabstandsproblemen vorzubeugen werden ge- genständliche Wegparzellen benötigt. Die bisherige Nutzung für Fußgänger und Radfahrer soll selbstver- ständlich erhalten bleiben. Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat das Kaufansuchen vollinhaltlich zur Kenntnis. Seitens der Gemeinde Dölsach wird

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