GZ_Dölsach_2022_05

Seite 30 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2022 Das Protokoll der Sitzung vom 15. Dezember 2021 wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister berichtet über folgende Themen: – Der UNIMOG U300 wurde angekauft und ist bereits im Einsatz. – Der Winterdienst verläuft bis jetzt sehr ruhig. – Im Februar soll mit den Straßenbauarbeiten (Tschellnig und Tiroler Straße) begonnen werden. – Der LKW-Verkehr soll künftig über die Lavanter Straße führen. Dazu wird es erforderlich, die Brücke zu verstärken. Dazu wird DI Tagger beauftragt, dies zu prüfen. – Bezüglich Oberflächenwässer im Bereich der Bun- desstraße B 107 (Göriach) wird durch das BBA Lienz eine Erhebung beauftragt. Diese soll Möglich- keiten der Oberflächenwässerableitung aufzeigen. – Die Corona-Situation spitzt sich zu, es sind auch Mitarbeiter der Gemeinde Dölsach davon betroffen. Raumordnung Dölsach a) Erlassung bzw. Änderung eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 968, KG Dölsach (Mair). Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan. Geplant sind die Anbringung eines VWS sowie die Errichtung einer Überdachung beim bestehenden Wohnhaus. Durch die festgelegten Maximalbaukörper sind diese Maß- nahmen derzeit nicht genehmigungsfähig, sodass nachstehende Änderung des ergänzenden Bebauungs- planes erforderlich wird. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung bzw. Änderung eines ergän- zenden Bebauungsplanes im Bereich des Grund- stückes Nr. 968, KG Dölsach, laut planlicher Darstel- lung des Architekten DI Mayr vom 15. Dezember 2021, Zahl 707y212-12EBP4.dwg und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 14. De- zember 2021 durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 28. Jänner bis einschließlich 25. Februar 2022, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung bzw. Änderung des Be- bauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Dieser Beschluss wurde in Abwesenheit von Bgm. Josef Mair unter Vorsitz von Vize-Bgm. Martin Mayerl beschlossen. b) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gp. 105/2, KG Görtschach-Gödnach (Greil). Für den Bereich der Gp. 105/2, KG Görtschach-Göd- nach, wurde bereits im Jahr 2010 ein Rückwidmungs- verfahren durchgeführt. Das innergemeindliche Ver- fahren wurde vollständig abgeschlossen und der Akt dem Land Tirol zur aufsichtsbehördlichen Genehmi- gung vorgelegt, von diesem die Rückwidmung aber nicht durchgeführt. Da mittlerweile der E-Flächen- widmungsplan Gültigkeit hat, muss das Verfahren von Neuem gestartet werden. Nach einigenWortmeldungen und Diskussion vertagt der Gemeinderat diesen Tagesordnungspunkt, um vom Land Tirol eine Rechtsauskunft einzuholen. c) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 265/1 (neu 1015), KG Dölsach (Eder). Auf gegenständlicher Gp. 265/1 (neu 1015), KG Döl- sach, ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses für die Schwiegereltern des Grundstückseigentümers geplant. Nachstehende Änderung des Flächenwid- mungsplanes ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 13. Jänner 2022, mit der Planungsnummer 707-2022- 00001, über die Änderung des Flächenwidmungspla- nes der Gemeinde Dölsach im Bereich 265/1, KG 85009 Dölsach (zur Gänze), durch vier Wochen hin- durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. GEMEINDERATSSITZUNGEN MITTWOCH, 26. JÄNNER 2022

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