GZ_Assling_2022_04

Seite 9 04/2022 Neben der Erhöhung der Versorgungssicherheit, ist die moder- nisierte Leitung wesentlich, um das Potential für die Integra- tion von erneuerbaren Energien zu erhöhen. Damit trägt die Leitung zur Erreichung der österreichischen Klima- und Ener- gieziele bei und schafft nachhaltige Entwicklungsmöglichkei- ten für Industrie und Gewerbe in der Region. Auch das Vertei- lernetz in Osttirol wird durch die Generalerneuerung verstärkt abgestützt. Nach den exakten Planungen wird ein UVP-Verfahren gestar- tet. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist das streng- ste Prüfungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastruktur- und Bauvorhaben in Österreich. Solch ein offenes und trans- parentes Verfahren ist der APG bei der Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte ein großes Anliegen. Mit der UVP wird durch die prüfenden Behörden sichergestellt, dass das gesam- te Projekt transparent und detailliert dargestellt wird und alle Beteiligten (wie zum Beispiel Grundeigentümer, Gemeinden und Verfahrensparteien) partizipieren bzw. Einsicht und Stel- lung nehmen können. APG investiert in den kommenden zehn Jahren rund 3,5 Milli- arden Euro in die heimische Strominfrastruktur für eine siche- re Stromversorgung, das Gelingen der Energiewende und der Elektrifizierung von Wirtschaft, Industrie & Gesellschaft. Bei Fragen zu Projekt oder Vorarbeitenbescheid steht Ihnen die Projektleitung, Herr DI David Kolm, gerne unter folgen- den Kontaktdaten zur Verfügung: Tel: +43 664 828 52 99 Mail: david.kolm@apg.at Stellenausschreibung In der Gemeinde Assling gelangt zum Eintritt für das Schuljahr 2022/2023 folgende Arbeitsstelle zur Ausschreibung: Schulassistent/-in (Teilzeitbeschäftigung) (vorerst befristet auf das Schuljahr 2022/2023 mit Verlängerungsoption) Es handelt sich dabei um die Stelle einer Hilfskraft in der Volksschule Klausen zur Betreuung bzw. Unterstützung eines Schulkindes während des Unterrichts. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 23 Wochenstunden (vor- mittags), das sind 57,50 % der Vollbeschäftigung. Die Einstu- fung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertrags- bedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012) LGBl. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungssche- ma I, Entlohnungsgruppe e. Das Mindestentgelt beträgt monatlich € 1.183,98 brutto ohne Sonderzahlungen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vor- schriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes ver- bundene Bezugs- bzw. Entgeltbestandteile erhöht. Engagierte Personen mit einer entsprechenden sozialen Grundeinstellung sowie der notwendigen körperlichen und geistigen Erfahrung und einer einschlägigen pädagogischen Ausbildung im Bereich Kindergarten/Volksschule sind erwünscht und richten bitte ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf (bei männlichen Bewerbern mit einer Bestätigung über den abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst bzw. Befrei- ung) bis spätestens Freitag, 06. Mai 2022 an die Gemeinde Assling, Bürgermeister Reinhard Mair, Unterassling 28, 911 Assling oder per E-Mail an gemein- de@assling.at . Für die Gemeinde Assling: Bürgermeister Reinhard Mair Borkenkäferbekämpfung Aufgrund des massiven Bor- kenkäferbefalls im gesamten Bezirk werden nunmehr eine Reihe von wirkungsvollen Maßnahmen zur Bekämpfung ergriffen. Unter anderem wird ein sehr bewährtes System, das sogenannte TriNet ® verwen- det. Dabei handelt es sich um ein wirkungsvolles System um Borkenkäfer zu bekämpfen. Auf ein „Aluminiumdreibein“ wird ein Netz aufgespannt (siehe Foto). Die zeltartige Dreibein- konstruktion TriNet ® lockt Borkenkäfer per Pheromon (ein spezieller Borkenkäferlok- kstoff) an. Die Borkenkäfer landen dann auf einem, sehr fein- maschigen Netz – in dem ein wirksames Insektizid eingewo- ben ist – und sterben nach einem kurzen Kontakt ab. Das Insektizid ist in den Fasern des Netzes eingearbeitet und wird somit nicht ausgewaschen. Diese Netze bzw. der eingewobene Wirkstoff wirkt nur gegen Insekten und ist z. B. für Vögel (die solche Käfer fressen) gänzlich ungefährlich. Diese bislang unbekannten und ungewohnten „Konstruktio- nen“ werden in manchen Waldbereichen, Waldrändern und in Schlagflächen zu finden sein. Das Netz darf nicht mit bloßen Händen berührt werden. Daher: BITTE NICHT BERÜHREN! Diese Netze dienen ausschließlich der Borkenkäferbekämp- fung und schützen umliegende Wälder vor einem weiteren Befall. Die Standorte der Netze wurden vom Forstpersonal genau festgelegt und dokumentiert. Daher wird die Bevölkerung gebeten, diese Netze nicht zu berühren oder zu versetzen. Mit diesen begleitenden Schutzmaßnahmen setzen wir alles daran die Schutzwir- kung in unserer Gemeinde so schnell wie möglich wieder- herzustellen. Erich Gollmitzer – Bezirksforstinspektion Osttirol

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