GZ_Assling_2022_04

Seite 8 04/2022 Amtliche Mitteilungen Eintragungsverfahren Volksbegehren  Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren  Arbeitslosengeld RAUF!  NEIN zur Impfpflicht  Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!  Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!  Stoppt Lebendtier-Transportqual  Mental Health Jugendvolksbegehren Stimmberechtigte können von Montag, 02.05.2022 bis ein- schließlich Montag, 09.05.2022, in jeder Gemeinde in die Texte samt Begründungen Einsicht nehmen und ihre Zustim- mung durch ihre Unterschrift erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren ). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungsver- fahrens das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österr. Staats- bürgerschaft, Vollendung 16. Lebensjahr, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 28. März 2022 in der Wäh- lerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungser- klärung für eines oder mehrere dieser Volksbegehren abgege- ben haben, können keine Eintragung für das/die bereits unter- stützte/n Volksbegehren mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. Im Gemeindeamt Assling können Eintragungen während des Eintragungszeitraumes an folgenden Tagen und Zeiten vorge- nommen werden: Mo, 02.05.2022 von 08:00 bis 20:00 Uhr Di, 03.05.2022 von 08:00 bis 20:00 Uhr Mi, 04.05.2022 von 08:00 bis 16:00 Uhr Do, 05.05.2022 von 08:00 bis 16:00 Uhr Fr, 06.05.2022 von 08:00 bis 16:00 Uhr Sa, 07.05.2022 von 08:00 bis 10:00 Uhr Mo, 09.05.2022 von 08:00 bis 16:00 Uhr Online können Eintragungen bis 09.05.2022, 20:00 Uhr, durchgeführt werden. Eintragungsverfahren Volksbegehren  RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG  KEINE IMPFPFLICHT Stimmberechtigte können von Montag, 20.06.2022 bis ein- schließlich Montag, 27.06.2022, in jeder Gemeinde in die Texte samt Begründungen Einsicht nehmen und ihre Zustim- mung durch ihre Unterschrift erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren ). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungsver- fahrens das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österr. Staats- bürgerschaft, Vollendung 16. Lebensjahr, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. Mai 2022 in der Wäh- lerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungser- klärung für eines oder beide Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragungen für das/die bereits unterstützte/n Volksbegehren mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstüt- zungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. Im Gemeindeamt Assling können Eintragungen während des Eintragungszeitraumes an folgenden Tagen und Zeiten vorge- nommen werden: Mo, 20.06.2022 von 08:00 bis 20:00 Uhr Di, 21.06.2022 von 08:00 bis 20:00 Uhr Mi, 22.06.2022 von 08:00 bis 16:00 Uhr Do, 23.06.2022 von 08:00 bis 16:00 Uhr Fr, 24.06.2022 von 08:00 bis 16:00 Uhr Sa, 25.06.2022 von 08:00 bis 10:00 Uhr Mo, 27.06.2022 von 08:00 bis 16:00 Uhr Online können Eintragungen bis 27.06.2022, 20:00 Uhr, durchgeführt werden. Erneuerung Südverbindung Lienz Die Anforderungen der Stromzukunft steigen stetig an, so auch in Osttirol und Kärnten. Der Zuwachs an Verbrauchern, sowie künftige energiewirtschaftliche Entwicklungen in der Region erfordern ein leistungsstarkes Stromnetz. Um die sichere Stromversorgung in der Region auch für die nächsten Generationen zu gewährleisten, wird die vor rund 70 Jahren in Betrieb genommene 220-kV-Leitung der APG vom Umspannwerk Lienz bis zur italienischen Staatsgrenze erneu- ert. Das bedeutet, dass sämtliche Komponenten der Leitung (Maste, Fundamente, Beseilung und Armaturen) neu errichtet werden. Dies geschieht zum größten Teil standortident auf der bestehenden Trasse, es wird aber auch Optimierungen hin- sichtlich des Abstands zu Anrainern, zu Entwicklungsbieten der Gemeinden sowie möglichen Naturgefahren geben. Im Gemeindegebiet von Assling selbst gibt es im Bereich Dapra- kreuz z wei Bestandsmaste (Mast M0033 und Mast M0034) die standortident erneuert werden. Das bestehenden Leiterseile (Einfach-Seile) werden durch moderne 2er-Bündel ersetzt, wodurch die Übertragungsleistung der Leitung erhöht und gleichzeitig das Korona-Geräusch (das bekannte Knistern einer Stromleitung) merklich reduziert wird. Die Spannungsebene der Leitung von 220 Kilovolt wird beibe- halten. Die bauliche Umsetzung des Projekts ist von 2027 bis 2029 geplant.

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