GZ_Assling_2022_04

Seite 13 04/2022 Wie werde ich unabhängig? Mein Ausstieg aus Öl und Gas Der Ausstieg aus Heizöl, Kohle und Flüssiggas bzw. Erdgas ist bis zum Jahr 2035 bzw. 2040 fixiert. Mit dem Ziel-Szenario „TIROL 2050 energieautonom“ gibt es dazu einen klaren Fahrplan, wie es gelingen kann, den Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren heimischen Energieträgern zu decken. Gera- de im Gebäudebereich wird der größte Anteil unserer Energie verbraucht, daher sollen die Gebäude in Tirol um 31 % effi- zienter werden , dazu werden Wärmepumpen, Fernwärme und Pellets in der Raumwärme zu Anwendung kommen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse macht dies dop- pelt Sinn. In der Raumwärme haben wir bereits jetzt in 9 von 10 Fällen alltagstaugliche und kostengünstige Lösungen abseits von Öl und Gas.  Was kann ich kurzfristig machen? Ein Grad weniger Raumtemperatur spart 6 % Energie , vor allem in nicht genutzten Räumen liegt viel Einsparpotenti- al. Bereits vorhandene, abgenutzte Dichtungen alter Fenster und Türe n können Zugluft und hohe Wärmeverluste verur- sachen und sollten erneuert werden. Die Heizungs- und Warmwasserrohrleitungen im Heizraum und Keller sollten unbedingt gedämmt werden . In einem durchschnittlichen Heizraum sind 35 Meter Rohrleitung verbaut. Sind diese unge- dämmt, geht dabei die Menge an Heizwärme verloren, mit der etwa zwei Kinderzimmer beheizt werden können. Neben der Heizung ist auch das Warmwasser relevant beim Energiever- brauch. Jetzt ist ein optimaler Zeitpunkt, um die 20 Jahre alte Badarmatur gegen ein wassersparendes Modell zu tauschen. Grundsätzlich sollte die Temperatur im Warmwasserspei- cher nicht über 55 Grad betragen, mit geringen Temperatu- ren wird nicht nur Energie gespart, auch die Kalkabscheidung reduziert.  Was sollte ich als Erstes berücksichtigen? Ein thermisch saniertes Gebäude verbraucht 50 % bis 75 % weniger Energie . So lässt sich bereits unabhängig vom Energieträger eine erhebliche Menge Energie und somit jährli- che Heizkosten einsparen - und man gewinnt Zeit für den Hei- zungstausch. Leider wird selten bedacht, dass gedämmte Gebäude wesentlich kleinere und somit günstigere Heizungs- anlagen benötigen. Im Idealfall gehören also thermische Sanierung und Heizungstausch zusammen. Diese thermischen Sanierungen fördert das Land Tirol mit einem 25%igen Einmalzuschuss . Werden zumindest drei Maßnahmen (zum Beispiel Fassade, Fenster und oberste Geschoßdecke) gleichzeitig durchgeführt und bestimmte Anforderungen an den Heizwärmebedarf erreicht, gewährt das Land den zusätzlichen Ökobonus in Abhängigkeit der Nutz- fläche des Gesamtobjektes bis maximal 18.150 Euro . Der Bund bietet mit dem Programm Sanierungsscheck zusätzlich bis zu 6.000 Euro .  Kann ich eine Wärmepumpe nutzen? Bei einer Heizungsvorlauftemperatur von bis zu 50 °C am kältesten Tag des Jahres ist die Wärmepumpe das ideale Heiz- system für die Energieautonomie. Förderfähig sind momen- tan noch Vorlauftemperaturen bis 40° C . Egal ob Fußboden- heizung, Niedertemperatur-Heizkörper oder Wandheizung – mit einem hydraulischen Abgleich und einem Heizkörper- tausch kann man viele Heizungsanlage dorthin optimieren. Und auch hier gilt: Wird ein Haus gedämmt, sinkt die Vorlauf- temperatur der Heizung erheblich. Vertrauen Sie bei der Pla- nung und Installation auf renommierte Betriebe und Her- stellerInnen . Eine Liste finden Sie auf der Homepage des „Netzwerk Wärmepumpe Tirol“.  Welche Förderungen kommen für meine Heizung infrage? Die Förderlage ist aktuell auf Landesebene über die Wohn- bauförderung und diverse Sonderförderungen und beim Bund über das Programm „ Raus aus Öl und Gas “ so gut wie noch nie. Das Land Tirol fördert den Austausch einer Heizan- lage momentan mit 25 % der zu investierenden Kosten plus 3.000 Euro , der Bund bietet mit dem Programm „Raus aus Öl und Gas“ zusätzlich 7.500 Euro im Einfamilienhaus.  Wie komme ich zur Landesförderung zum Heizungs- tausch? 1) Antrag Wohnhaussanierung A5 (tirol.gv.at herunterladen und ausfüllen. 2) Haustechnik Abnahmebestätigung F97 (tirol.gv.at) vom Installateur unterfertigen lassen. 3) Die ausgefüllten Formulare inklusive der Rechnungen und Einzahlungsbestätigungen an die zuständige Bezirkshaupt- mannschaft übermitteln (zu den Einreichstellen). Der Zuschuss für klimafreundliches Heizsystem in Höhe von 3.000 Euro wird automatisch mitbeantragt . Zu beachten ist auch, dass die Rechnung nicht älter als 18 Monate sein darf und der Förderantrag erst nach Fertigstellung erfolgt. Hier fin- den Sie weitere Informationen zu Biomasseanlagen und Wär- mepumpenförderung. Fortsetzung nächste Seite

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