GZ_Assling_2022_04

Seite 10 04/2022 Heizkosten- und Energiekostenzuschuss 2022 Das Land Tirol gewährt für das Kalenderjahr 2022 nach Maß- gabe der Richtlinien einen einmaligen  Zuschuss zu den Heizkosten. Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz in Tirol. Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind: Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen; BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderten- einrichtungen, Schüler- und Studentenheimen. Für die Gewährung gelten folgende Netto- Einkommensgren- zen: € 1.000,00 pro Monat für alleinstehende Personen € 1.590,00 pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaf- ten € 260,00 pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und € 190,00 für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 550,00 pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt € 380,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig € 250,00 pro Haushalt.  Energiekostenzuschuss Ukraine - Krise Zur teilweisen Abfederung der massiven Preissteigerungen im Energiebereich aufgrund der Ukraine – Krise wird über den bereits bestehenden Heizkostenzuschuss hinaus befristet ein Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 250,00 pro Haushalt gewährt. Zusätzlich zu den Antrags- bzw. Zuschussberechtigten des bereits bestehenden Heizkostenzuschusses können folgende Personen den Energiekostenzuschuss beantragen: Netto-Einkommensgrenzen erweiterter Bezieherkreis: € 1.300,00 pro Monat für alleinstehende Personen € 2.067,00 pro Monat für Ehepaare und Lebensgemein- schaften € 338,00 pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und € 247,00 für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt leben- de unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familien- beihilfe € 715,00 pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt € 494,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonder- zahlungen (13. Und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 x jährlich bezogen werden (z.B. Unterhalt, AMS-Bezü- ge, Pensionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen. Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind nicht anzurechnen: Pflegegeldbezüge, Familienbeihilfen, Wohn- und Mietzinsbei- hilfen, Einkommen der minderjährigen Kinder im gemeinsamen Haushalt, Witwengrundrenten nach dem KOVG, Beschädigten- grundrente nach dem KOVG einschließlich der Erhöhung nach § 11 Abs 2 und 3 KOVG, Rentenleistung nach dem Heimopferren- tengesetz und erhöhte Ausgleichszulagenbezüge. Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind zu lei- stende Unterhaltszalungen/Alimente, soweit sie gerichtlich festgelegt sind, in Abzug zu bringen. Der maximale Zuschuss beträgt daher für den regulären Bezie- herkreis € 500,00 pro Haushalt, für den erweiterten Bezieher- kreis € 250,00 pro Haushalt. Um die Gewährung eines Heiz-/Energiekostenzuschusses ist schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Antragsfor- mulars anzusuchen. Anträge können im Zeitraum vom 15. März bis 31. Dezem- ber 2022 gestellt werden. Die Formulare liegen beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, und bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde auf. Sie sind auch im Internet unter https://www.tirol.gv.at/gesellschaf- soziales/soziales/beihilfen/hilfswerk/formulare abrufbar. Für PensionistenInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die bereits im vergangenen Jahr den Heizkostenzuschuss des Lan- des bezogen haben, ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich. Für diesen Personenkreis stellt das Land der Gemeinde eine entsprechende Liste zur Verfügung. Die Gemeinde bestätigt darauf die Richtigkeit der Angaben und die Anspruchsberechtigung für den Heiz-/Energiekostenzu- schuss. Alle anderen zuschussberechtigten Personen haben um die Gewährung des Heizkostenzuschusses unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars bei der Gemeinde ansuchen. Die Gemeinde leitet die Anträge nach Prüfung auf Vollstän- digkeit der Angaben und deren Bestätigung an das Amt der Tiroler Landesregierung weiter. Den Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen: Sämtliche monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen. Haushaltsbestätigung bzw. melderechtliche Bestätigung der Gemeinde. Das Land Tirol und die Gemeinde Assling hoffen, dass die Aktion Heiz- und Energiekostenzuschuss 2022 wieder pro- blemlos abgewickelt werden kann. Der Bürgermeister Frühlingstraum Ich laufe ohne Schuhe auf einer Frühlingswiese, hab einen Kranz aus Margeriten in meinem Haar. Die Füße werden feucht vom Tau. Plötzlich sind Schmetterlinge da, in allen Farben, gaukeln um mich herum. Das Herz aus Vergiss- meinnicht, wo kommt denn das jetzt her. Ein blühender Kirschbaum wunderbar anzusehen. Tanzende Kinder im weißen Kleid, tanzen um den Baum herum. Wo bin ich. Ich weiß es nicht. Der Traum geht weiter. Ich liege auf der Wiese und schau den Wolken nach, die der Wind seltsam bildet. Ein kleiner Bach, halb verwachsen mit Moos und kleinen weiß – violetten Leberblümchen. Ich heb meine Füße hinein, in das eiskalte Wasser. Die Son- ne blendet mich. Ich mach die Augen auf, es ist finster, es ist mitten in der Nacht. Die Füße sind so kalt, es fröstelt mich. Gerda Kurz

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