GZ_Kals_2022_04

Fodn Nr. 80 20 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 21 Bericht Gemeinde Kals am Großglockner Zusätzlich dazu gibt es heuer einen Energiekosten- zuschuss für erweiterten Personenkreis aufgrund der massiven Preissteigerung im Energiekostenbe- reich! Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt ein- malig € 250,00 pro Haushalt. Zur teilweisen Abfe- derung der massiven Preissteigerungen im Energie- kostenbereich aufgrund der Ukraine – Krise wird über den bereits bestehenden Heizkostenzuschuss hinaus befristet ein Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 250,00 pro Haushalt gewährt. Zusätzlich zu den Antrags- bzw. Zuschussberechtig- ten des bereits bestehenden Heizkostenzuschusses kann ein weiterer Bezieherkreis den Energiekosten- zuschuss beantragen. Um die Gewährung des Heiz- bzw. Energiekostenzu- schusses kann zwischen 15. März und 31. Dezember 2022 angesucht werden. Formulare Netto-Einkommensgrenzen für Heizkostenzuschuss: € 1.000,00 pro Monat für alleinstehende Personen € 1.590,00 pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 260,00 pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und € 190,00 für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 550,00 pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt € 380,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Zusätzlich zu den Antrags- bzw. Zuschussberechtig- ten des bereits bestehenden Heizkostenzuschusses können folgende Personen den Energiekostenzu- schuss beantragen. Netto-Einkommensgrenzen erweiterter Bezieherkreis: € 1.300,00 pro Monat für alleinstehende Personen € 2.067,00 pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 338,00 pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und € 247,00 für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 715,00 pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt € 494,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Der maximale Zuschuss beträgt daher für den regu- lären Bezieherkreis € 500,00 pro Haushalt, für den erweiterten Bezieherkreis € 250,00 pro Haushalt. Um die Gewährung eines Heizkostenzuschusses ist schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen An- tragformulars anzusuchen. Anträge können im Zeit- raum vom 15. März bis 31. Dezember 2022 gestellt werden. Die Formulare sind verfügbar unter www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/ soziales/beihilfen/tiroler-hilfswerk/ formulareunterstuetzung/ oder am Gemeindeamt abholbereit. Für Pensionistenlnnen mit Bezug der Ausgleichs- zulage, denen im vergangenen Jahr der Antrag auf Heizkostenzuschuss des Landes bewilligt wurde, ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich. Für diesen Personenkreis stellt die Verwaltung des Landes der zuständigen Gemeinde eine entspre- chende Personenliste zur Verfügung. Eine Bestäti- gung der gemachten Angaben durch das Gemeinde- amt ist notwendig. Bei Fragen zum Heizkostenzuschuss: Petra Tembler BA, 048768210-12 oder petra.tembler@kals.at Bericht Gemeinde Kals am Großglockner Auf Wunsch aus der Bevölkerung hat die Gemein- de Kals am Großglockner in der Vergangenheit Ge- schwindigkeitsmessungen in Ködnitz und Lana mit Auswertungen durchgeführt. Damals wurde das Messgerät vom Abwasserverband Hohe Tauern Süd kostenlos entliehen. Da der Ruf nach Geschwindigkeitsmessungen an mehreren Orten im Gemeindegebiet laut geworden ist, hat man sich nun entschlossen, selbst ein Mess- gerät anzukaufen. Dieses kann nun von unseren Ge- meindearbeitern flexibel aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Gestartet wurde mit den Mes- sungen in Lana, demnächst kommt die Ködnitz im Bereich Bildungszentrum an die Reihe. Gerne kön- nen wir das Gerät im Laufe des Sommers an wei- teren Orten installieren, Wünsche und Anregungen dazu nehmen wir unter gemeindeamt@kals.at oder 04876 8210 entgegen. Wir sind überzeugt, durch den Hinweis auf überhöh- te Geschwindigkeit erregen wir Aufmerksamkeit und leisten damit einen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Insbesondere zum Schutz unserer Kleinsten, die oft übersehen werden können und vom Vertrauens- grundsatz ausgenommen sind. Bericht Gemeinde Kals am Großglockner Statistik Austri a erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statis- tiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der öster- reichischen Gesellschaft und Wirtschaft zeichnen. Derzeit werden zwei Befragungen durchgeführt, die auch unsere Gemeindebürger:innen betreffen können: 1) SILC-Erhebung (Einkommen und Lebensbedingungen) 2) Zeitverwendungserhebung (ZVE) Haushalte in ganz Österreich werden zufällig aus dem Zentralen Mel- deregister ausgewählt und eingeladen, an den Befragungen teilzu- nehmen. Wer Teil der Stichprobe ist, erhält einen Brief mit der Post mit näheren Informationen zur Teilnahme. Als Dankeschön erhalten die Teilnehmer:innen einen Einkaufsgutschein. Die gesammelten Daten werden streng vertraulich behandelt! Die Teilnahme an diesen Befragungen ist nicht verpflichtend. Heizkostenzuschuss 2022 Achtung, nicht zu schnell! Information der Statistik Austria Wo befindet sich ein Defibrillator in Kals? Im Foyer der Raiffeisen Bank Bergrettungsraum (für Einsätze der Bergrettung oder der Feuerwehr) Taurerwirt Lucknerhütte Weiters haben 3 unserer First Re- sponder einen Defi für den Ernstfall. SOS EU ALPS (kostenlos auf Google Play) In der App SOS EU ALPS werden neben vielen anderen hilfreichen Funktionen auch alle Defibrillato- ren in nächster Nähe angezeigt. Sollte von Betrieben oder Hütten in Zukunft ein Defi angekauft wer- den, besteht die Möglichkeit, die- sen über 144.at/defi ins Netzwerk einzuspeisen, wodurch wertvolle Zeit in einem Notfall gewonnen werden kann.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3