GZ_Kals_2022_04

Fodn Nr. 80 16 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 17 Begrüßung und Genehmigung der Niederschrift Nr. 08 vom 21.12.2021 Bgm.in Erika Rogl begrüßt die anwesenden Gemein- deräte und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Änderung des FWP im Bereich der Gst.4518 und 3703/2, KG Kals (Burg) Beim bestehenden Wohngebäude auf der Gp. 4518 KG Kals am Großglockner ist die Errichtung einer weiteren Wohneinheit geplant. In diesem Zuge soll das Grundstück an den bestehenden Zufahrtsweg im Süden lt. Den vorhandenen Naturbestandsauf- nahmen vor Ort angepasst werden – so soll eine Teilfläche der Gp. 3703/1 herausgeteilt und mit der Gp. 4518 vereinigt werden. Um nun eine einheitliche Bauplatzwidmung im Sinne des § 2 Abs. 12 der Tiroler Bauordnung 2018 – TBO 2018 herstellen zu können (Voraussetzung!), ist eine Ausdehnung der bestehen- den Widmung „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ gem. § 40 Abs. 5 TROG 2016 in südlicher Richtung entsprechend erforderlich. In diesem Zuge kann das südöstlich angrenzende, bereits bebaute Grund- stück, Gp. 3703/2 KG Kals am Großglockner, welches im aktuellen Flächenwidmungsplan der Gemeinde im „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 einliegt, ebenfalls in „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ gem. § 40.5 TROG 2016 umgewidmet werden (wiederum einheit- liche Bauplatzwidmung gem. § 2 Abs. 12 TBO 2018). Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner ein- stimmig die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gste. 3703/1 und 3703/2, beide KG 85102 Kals am Großglockner von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 in künftig „Landwirtschaftli- ches Mischgebiet“ gem. § 40 Abs. 5 TROG 2016 ent- sprechend den Ausführungen des eFWP. Änderung des FWP im Bereich des Gst. 3968/4, KG Kals (Glor-Berg) Beim bestehenden Wohngebäude auf der Gp. 3968/4 KG Kals am Großglockner sind div. Um- und Zubauten geplant. Da dadurch die Mindestabstän- de gem. TBO 2018 zur im Norden angrenzenden Gp. 3969/2 KG Kals am Großglockner nicht eingehalten werden können, soll eine Teilfläche herausgeteilt und schließlich mit der Gp. 3968/4 vereinigt werden. Um nun vorab eine einheitliche Bauplatzwidmung im Sinne des § 2 Abs. 12 der Tiroler Bauordnung 2018 herstellen zu können (Voraussetzung!), ist eine Ausdehnung der bestehenden Widmung „Wohn- gebiet“ gem. § 38.1 TROG 2016 in nördlicher Rich- tung entsprechend dem Teilungsplan des Zivilgeo- meters Dipl.-Ing. Rudolf Neumayr, 9900 Lienz, GZl. 338/2020A vom 24.09.2021 erforderlich. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner ein- stimmig die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 3969/2, KG 85102 Kals am Groß- glockner von derzeit „Gemischtes Wohngebiet“ gem. § 38 Abs. 2 TROG 2016 in künftig „Wohngebiet“ gem. § 38 Abs. 1 TROG 2016 entsprechend den Ausführun- gen des eFWP. Änderung des BBP im Bereich des Gst. 3765, KG Kals (Unterburg) Im gegenständlichen Bereich gilt ein Bebauungs- plan vom 13.09.2021, mit dem der Bebauungsplan vom 10.03.2016 ersetzt worden ist. Nunmehr soll entsprechend den vorliegenden Plä- nen die Grundfläche des Hauses verdoppelt wer- den. Die neue Bebauung inklusive Stellplätze und Zufahrt betragen eine Bebauungsdichte von ca. 0,29. Damit hält die Planung sämtliche Werte des gültigen Bebauungsplanes ein. Lediglich im Bereich der Zufahrt und eines Stellplatzes wird die Bau- grenzlinie überschritten. Die Baugrenzlinie wurde festgelegt, um die Bebau- ung auf den nordwestlichen Teil des Bauplatzes zu konzentrieren und um einen Widerspruch zum ört- lichen Raumordnungskonzept zu vermeiden. Dies deshalb, damit die im örtlichen Raumordnungskon- zept vor der Fortschreibung festgelegten absoluten Baulandgrenze nicht überbaut werden darf. Da die absolute Baulandgrenze in der Fortschreibung je- doch an die Grundgrenze gesetzt worden ist, wird auf die Festlegung der Baugrenzlinie verzichtet. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner, einstimmig die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Gst. 3765, KG 85102 Kals am Großglock- ner, entsprechend dem Planentwurf vom 15.02.2022 des archMAYRro, 9920 Sillian 86. Dies erfolgt von Amts wegen, also kostenfrei. Änderung des BBP im Bereich der Gste. 3968/4 und 3969/2, KG Kals, (Glor-Berg) Beim bestehenden Wohngebäude auf der Gp. 3968/4 KG Kals am Großglockner sind div. Um- und Zubauten geplant. Da dadurch die Mindestabstän- de gem. TBO 2018 zur im Norden angrenzenden Gp. 3969/2 KG Kals am Großglockner nicht eingehalten werden können, soll eine Teilfläche herausgeteilt und schließlich mit der Gp. 3968/4 vereinigt werden. Um nun vorab eine einheitliche Bauplatzwidmung im Sinne des § 2 Abs. 12 der Tiroler Bauordnung 2018 herstellen zu können (Voraussetzung!), ist eine Sitzung am Mittwoch, 16. Februar 2022 Ausdehnung der bestehenden Widmung „Wohnge- biet“ gem. § 38.Abs. 1 TROG 2016 in nördlicher Rich- tung entsprechend dem Teilungsplan des Zivilgeo- meters Dipl.-Ing. Rudolf Neumayr, 9900 Lienz, GZl. 338/2020A vom 24.09.2021 erforderlich. Da für gegenständlichen Bereich weiters ein rechts- gültiger Bebauungsplan besteht muss dieser ent- sprechend an die neuen Grundgrenzen angepasst werden. Im Planentwurf zur Änderung des Bebau- ungsplanes gilt weiterhin eine „offene“ Bauweise mit dem 0.4-fachen Abstand eines jeden Punktes, mind. 3.0 m. Die Bebauungsdichte wird mit mind. 0.20 angegeben. Der oberste Gebäudepunkt kann vom ursprünglichen Bebauungsplan übernommen werden und wird mit 1365.50 m. ü. A. festgehalten. Die Festlegung einer höchstzulässigen Bauplatzgrö- ße (BP H) kann gem. TROG 2016 entfallen. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner einstimmig die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gste. 3968/4 und 3969/2 (künftig Gst. 3968/49), beide KG 85102 Kals am Großglockner, ent- sprechend dem Planentwurf des örtlichen Raum- planers, Dr. Thomas Kranebitter, vom 16.02.2022. Bericht Überprüfungsausschuss Kassaprüfung Ge- meinde und Gemeinde Kals Immobilien KG Datum der Kassaprüfung:.............................. 31.01.2022 Beginn: 18.00 Uhr ..................................Ende: 21.00 Uhr Überprüfungszeitraum:......... 01.10.2021 bis 31.12.2021 Der Überprüfungsausschuss ersucht den Gemeinde- rat die tatsächlichen Überschreitungen in Höhe von € 122.129,73 (gesamt € 550.298,34 wobei zu bemerken ist das zu einem hohen Teil die Überschreitungen durch Umbuchungen verursacht wurden) mit Nach- tragsbeschluss zu genehmigen. Bedeckung: Mehr- einnahmen bzw. Minderausgaben Haushalt 2021 Finanzdaten zum 31.12.2021: Vermögen = Sachanlagen....................... € 24.717.922,76 Schulden ................................................... € 4.588.416,09 Haftungen....................................................€ 2.846.144,71 Raika Kals:.........................................................€ 31.549,65 Bawag/PSK:...........................................................€ 1.121,12 Rücklagen:........................................................ € 36.093,42 .............................................................................€ 68.764,19 Bestand liquide Mittel Finanzierungshaushalt:.................................€ 68.764,19 Summen (SA 00) nach Ergebnishaushalt Nettoergebnis = Gewinn/Verlust.............. € 775.368,46 Nettovermögen = Eigenkapital............€ 19.658.630,69 Summen nach Vermögenshaushalt Aktiva:........................................................€ 27.086.696,38 Summe nach Vermögenshaushalt Passiva:......................................................€ 27.086.696,38 Im Zuge der Kassaprüfung erfolgte nach § 111 TGO 2001 auch die Vorprüfung des Rechnungsabschlus- ses 2021 und wurde folgendes festgestellt: 1. Die Auflagefrist von zwei Wochen vor Beschluss- fassung ist einzuhalten. 2. Die Übereinstimmung der Einnahmen- bzw. Aus- gabensummen des Rechnungsabschlusses ist mit den Journal- bzw. Sachkonten gegeben. 3. Die Rücklagenstände decken sich mit den Salden der vorhandenen Sparbücher und die Schulden- stände mit den Darlehensbeständen laut Bankaus- züge. 4. Die Einhaltung des Ergebnis-/Finanzierungshaus- haltsplanes ist gegeben. Während des Jahres aufge- tretene Überschreitungen wurden durch Nachtrags- beschlüsse genehmigt. 5. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie Vollständigkeit der Jahresrechnung ist gegeben. Gemeinde Kals Immobilien KG: Weiter wurde im Zuge dieser Kassaprüfung die Ge- meinde Kals Immobilien KG überprüft und zwar von Beleg-Nr. 51/2021 bis 77/2021 (Überprüfungszeit- raum: 01.10.2021 bis 31.12.2021) Finanzdaten zum 31.12.2021: Vermögen = Sachanlagen........................ € 3.078.190,84 Schulden .....................................................€ 1.597.443,39 Raika Kals:.......................................................... € 8.820,53 Bestand liquide Mittel Finanzierungshaushalt:.................................. € 8.820,53 Summen (SA 00) nach Ergebnishaushalt Nettoergebnis = Gewinn/Verlust................ € 69.948,51 Nettovermögen = Eigenkapital...............€ 1.488.247,76 Summen nach Vermögenshaushalt Aktiva:............................................................€ 3.087.149,77 Summe nach Vermögenshaushalt Passiva:..........................................................€ 3.087.149,77 Dann übernimmt Vize-Bgm. Martin Gratz den Vorsitz. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Grundübertragung zw. SCOL-GmbH und Gemeinde Kals Im Rahmen der Planung des Dorfplatzes Großdorf wurde festgestellt, dass bauliche Anlagen des Jens-

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3