GZ_Leisach_2022_03

AUS DEM GEMEiNDERAt Art Bezeichnung Suffix text ASCII, UTF8 *.TXT, *.XML, *.XSL, *.CSV Dokument PDF 1.3 / PDF/a *.PDF RTF *.RTF MS Office Word *.DOC MS Office Excel *.XLS MS Office PowerPoint *.PPT Office Open XML Word *.DOCX Office Open XML Excel *.XLSX Office Open XML PowerPoint *.PPTX Grafik GIF *.GIF JPEG *.JPG, *.JPEG TIFF *.TIF, *.TIFF PNG *.PNG Komprimierung ZIP *.ZIP b) E-Mails gelten nicht als rechtswirksam eingebracht, wenn sie – einschließlich der Anhänge die Größe von zehn Megabyte über- schreiten, – verschlüsselt sind, – Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schaden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können, – ausführbare Dateien, Makros oder aktive inhalte (z. B. VBScript, ActiveX, Java bzw. JavaScript) enthalten oder – Hyperlinks zu internetadressen oder zu Dateien im internet (z.B. Registered Mail oder Cloud-Diensten) enthalten, weil die inhalte aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden. c) E-Mails mit komprimierten Anhängen dürfen keine der in Abs. 2 genannten Eigenschaften aufweisen. §5 Als Gemeindeamtstafel wird lediglich die am Gemeindehaus Leisach, 9909 Leisach 10, angebrachte tafel für amtliche Kundmachungen verwendet. §6 Dieser Kundmachung liegt der Gemeinderatsbeschluss vom 2. Dezem- ber 2021 zugrunde und tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft. + Bericht des Überprüfungsausschusses, Sitzung vom 25. Oktober 2021 Der Überprüfungsausschuss hat am 25. Oktober 2021 eine Sitzung abgehalten und berichtet hierzu der Obmann des Ausschusses über das Ergebnis anhand des vorliegenden Protokolls. + Beratung und Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2020 aufgrund einer Änderung Zu diesem Tagesordnungspunkt teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass eine neuerliche Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses der Gemeinde Leisach für das Jahr 2020 aufgrund einer Änderung erforderlich erscheint. Sodann erläutert er ausführlich das Zustandekommen dieser Umstände. Über Antrag des Bürgermeisterstellvertreter als Vorsitzender beschließt der Gemeinde- rat einhellig, den vorgelegten und nunmehr geringfügig abgeänderten Rechnungs- 8

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