GZ_Leisach_2022_03

7 AUS DEM GEMEiNDERAt + Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Parteienverkehrs- zeiten und der E-Mail-Adresse des Gemeindeamtes Leisach (nach den Bestimmungen des AVG 1991) Zu diesem Tagesordnungspunkt teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass die Kundmachung über den Betrieb und die Erreichbarkeit des Gemeindeamtes Leisach (nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991) zu aktualisieren ist, und zwar hinsichtlich der E-Mail-Adresse und der Parteienverkehrszeiten. § 1 Diese Kundmachung gilt für alle Behörden, deren Geschäftsstelle das Gemeindeamt Leisach, Leisach 10, 9909 Leisach, ist. Gemäß § 13 AVG wird folgende Adresse festgelegt, unter welcher An- bringen rechtswirksam eingebracht werden können: Postadresse: Gemeinde Leisach, Leisach 10, 9909 Leisach Telefonnummer: +43 (0)4852/62660 Telefaxnummer: +43 (0)4852/62660-6 E-Mail-Adresse: gemeinde@leisach.gv.at Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) sind auch außerhalb der Amts- stunden (siehe § 2) empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegen- genommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und einge- langt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden. Die Weiterleitung von übermittelten Anbringen an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Amtes, ist – insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person – nicht sichergestellt. § 2 Gemäß § 13 AVG werden folgende Amtsstunden und für den Parteien- verkehr bestimmte Zeiten festgelegt: Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr zusätzlich freitags 14.00 bis 16.00 Uhr 24. Dezember und 31. Dezember – keine Amtsstunden und kein Parteienverkehr. § 3 Kundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse https://www.leisach.gv.at oder https://leisach.gv.at erfolgen. §4 Dateienformate a) Sofern E-Mails Anlagen enthalten, müssen diese eines der folgenden Formate aufweisen:

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