GZ_Leisach_2022_03

6 AUS DEM GEMEiNDERAt 1. Zur Teilfinanzierung ihrer Baukostenanteile für die „Mittelschule Lienz-Nord“ und für die „Polytechnische Schule Lienz“ leistet die beitragspflichtige Gemeinde in den Jahren 2022 bis 2024 Investitionsbeiträge in Höhe der ihr vom Land Tirol für dieses Bauvorhaben gewährten Bedarfszuweisungen. Diese Investitionsbeitragszahlungen werden der Gemeinde im Zuge der Endabrech- nung des Bauvorhabens auf ihre Baukostenanteile angerechnet. 2. Für den zur Ausfinanzierung ihrer Baukostenanteile für die „Mittelschule Lienz-Nord“ und für die „Polytechnische Schule Lienz“ erforderlichen Darlehensbetrag – Differenz- betrag zwischen dem Baukostenanteil für beiden Schulen und den anrechenbaren För- dermitteln inklusive gemeindespezifischer Investitionsbeiträge – übernimmt die beitrags- pflichtige Gemeinde den hierfür jährlich anfallenden Schuldendienst in Form der Leistung von Schuldendienstbeiträgen für die gesamte Tilgungsdauer des Bankdarlehens. Die Aufteilung des jährlichen Gesamtschuldendienstes für das Bankdarlehen während der gesamten Dauer des Tilgungszeitraumes erfolgt nach der prozentuellen Beteili- gung der beitragspflichtigen Gebietskörperschaften am Gesamtdarlehensbetrag laut Endabrechnung. 3. Der Aufteilung und Abrechnung der während des Darlehens-Zuzählungszeitraumes anfallenden Bauzinsen auf die drei Schularten im Verhältnis 32 % Volksschule Lienz- Nord, 52 % Mittelschule Lienz-Nord und 16 % Polytechnische Schule Lienz und inner- halb der Schularten nach den für diese Schularten festgelegten Aufteilungsschlüsseln wird zugestimmt. 4. Sollten die beitragspflichtigen „Kärntner“ Schulsprengelgemeinden vor Ablauf des Tilgungszeitraumes für das gegenständliche Bankdarlehen aus dem Schulsprengel der Polytechnischen Schule Lienz ausscheiden, wird vereinbart, dass seitens der Stadt- gemeinde Lienz als gesetzliche Schulerhalterin dieser Schule keine Erstattung der bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens entrichteten Schuldendienstbeiträge geleistet wird. Für den Fall des Ausscheidens übernehmen die „Osttiroler“ Gemeinden, die dem Schul- sprengel dieser Schule angehören, den zu diesem Zeitpunkt aushaftenden Darlehens- betrag des Schulgemeindeverbandes Spittal mit interner Aufteilung auf den Schul- sprengel im Verhältnis ihrer Beteiligung am Darlehensbetrag für diesen Baukostenanteil. Plandarstellung des neuen Campus Schule Lienz Nord. Visualisierung: ARGE okai & projektCC

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