GZ_Leisach_2022_03

AUS DEM GEMEiNDERAt zusätzlich einige Wohnungen neu errichten. Dazu bedarf es einer Mischgebiets- widmung und würde sich dies auf der Grundfläche der Gemeinde, zwischen der Straßenmeisterei Leisach und dem Bauhofgelände sehr gut anbieten. Was für diesen Standort spricht, dass weder Wohn- noch Gewerbegebiet „verwässert“ werden, da ein größtmöglicher Abstand zu beiden Widmungsarten gegeben ist. Einige Stellung- nahmen bzw. Gutachten von Sachverständigen (Forst/Natur) sind jedoch noch einzuholen. Nach einiger Beratung beschließt der Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetz, den vom Planer Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf vom 19. November 2021, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach im Bereich der Grundstücke, Gp. 524/3 und 595/29 – beide KG Leisach, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wurde der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung- nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. + Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gst. 358/2 und 358/4, beide KG Leisach Zu diesem Tagesordnungspunkt teilt Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass Herr Lutz Berger bereits vor längerer Zeit um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich nördlich seines Wohnhauses im Ausmaß von rund 70 m² ersucht hat. Er be- nötigt diese als Bauland gewidmete Fläche als Abstandsfläche für seine Solaranlage, sohin wäre eine baurechtliche Sanierung möglich. Nach einer kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, den vom Planer Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf vom 24. November 2021, über die Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Leisach im Bereich der Grundstücke, Gste. 358/4 und 358/2 – beide KG Leisach, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Ein- sichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wurde der Beschluss über die dem Entwurf ent- sprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. + Grundverkehr im Bereich der Gst. 380/4, KG Leisach Der Bürgermeister erläutert dem Gemeinderat die Beweggründe zum Ankauf des Grundstückes, Gp. 380/4, KG Leisach, im Bereich des Arnerweges ausführlich. Sodann beschließt der Gemeinderat einhellig, das Grundverkehrsgeschäft mit Peter Prast, wohnhaft in Lienz, wie folgt abzuschließen: Die Gemeinde Leisach kauft das Grundstück, die Gp. 380/4, einliegend in der EZ. 257, KG Leisach, von Herrn Peter Prast, zum Pauschalpreis von 57.000 €, wobei die Kosten der Vertragserrichtung zu Lasten der Gemeinde Leisach gehen. + Festlegung der Anzahl der Beisitzer der Gemeindewahlbehörde für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022 gem. § 13 Abs. 3 TGWO 1994 Gemäß den Bestimmungen der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 hat der Gemein- derat innerhalb eines bestimmten Rahmens die Anzahl der Beisitzer der Gemeinde- wahlbehörde festzulegen. Nach einer kurzen Beratung stimmt der Gemeinderat dem Antrag auf Festsetzung von vier Beisitzern einhellig zu. 11

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