GZ_Leisach_2022_03

AUS DEM GEMEiNDERAt 384/3, 384/4 und 1058, alle KG Leisach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung vom 11. November 2021 durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes im genannten Bereich einhellig. Dieser Beschluss wird jedoch nur dann rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist von vier Wochen und der Stellungnahmefrist von einer Woche nach Ablauf der Auflagefrist keine Stellungnahme von hierzu berechtigten Personen oder Stellen abgegeben wird. + Abgeltung eines Bauverbotes im Bereich der Gst. 1005, KG Leisach Vorweg teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass es sich hierbei um das Grundstück mit der Nummer 1008, KG Leisach, handelt und erläutert sodann dem Gemeinderat wie folgt: Bereits vor über 100 Jahren hat die Fam. Kalser, vlg. Pfeifer, nach Erwerb des Hofes, nach einem Brandfall im Bereich des betroffenen Grundstük- kes ein Bauverbot zugunsten der Gemeinde Leisach eingeräumt und ins Grundbuch eintragen lassen. Zu erwähnen ist, dass das südöstliche Grundstück, vlg. Mattl, früher im Besitz der Gemeinde Leisach war. Nachdem Hermann Kalser die bereits aufge- löste Hofstelle an Herrn Dr. Matthias Dapra verkauft hat, wurde die Belastung auf dem genannten Grundstück augenscheinlich. Warum damals zugunsten der Ge- meinde Leisach ein Bauverbot im Grundbuch eingetragen wurde, konnte trotz mehr- maliger und intensiver Recherche im Gemeindearchiv nicht herausgefunden werden. Da Hermann Kalser nicht länger auf die weiteren Recherchen warten möchte, hat dieser ersucht, ihm ein Ablösevorschlag zu unterbreiten. Nach Beratungen im Gemeindevorstand hat Hermann Kalser dem nunmehr vorliegenden Ablöseangebot zugestimmt. Der Gemeinderat beschließt nach einiger Beratung einhellig, das Ablöse- angebot in der Höhe von 25 €/m² für 889 m², für das Bauverbot auf der Gp. 1008, KG Leisach, zugunsten der Gemeinde Leisach anzunehmen. + Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gst. 358/1, KG Leisach Hierzu berichtet der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass Veronika Petutschnig mit ihrem Ehemann in den letzten Jahren im Norden ihres Wohnhauses, Leisach Nr. 60, Zubauten errichtet hat. Da diese Zubauten jedoch nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen dürfen, es wurden lediglich Lagerräume baubehördlich genehmigt, ist für die Änderung des Verwendungszweckes der genannten Räume die in der Bau- ordnung geforderten Abstandsflächen zu den Nachbarn zu schaffen. Der betroffene Grundstücksnachbar hat einer Abtretung und Umwidmung des erforderlichen Grundstücksstreifens bereits zugestimmt. Nach einiger Beratung beschließt der Gemeinderat einhellig, den vom Planer Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf vom 19. November 2021, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach im Bereich des Grund- stückes Gp. 358/1, KG Leisach, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wurde der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. + Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gste. 524/3 und 525/29 (beide KG Leisach) Der Bürgermeister teilt dem Gemeinderat anhand einer Planskizze mit, dass bereits bei der letzten Gemeinderatssitzung die Erweiterung der Sonderfläche Bauhof be- schlossen wurde. Nunmehr möchte eine Firma in Leisach einen Gewerbestandort und 10

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