GZ_Virgen_2022_02

24 Gemeinde Virger Zeitung Schnüren getrennt werden. Netze und Schnüre sind separat in die Sammel- säcke zu geben und die Folien müs- sen gebündelt sein. Später angelie- ferte Folien werden ausnahmslos nicht mehr angenommen, Silo-Altfolien gehören nicht in den Restmüll. Es wird ersucht, diese Aktion des Maschinenring Osttirol zu nutzen. Tierkadaver Die Übernahmezeiten der regiona- len Tierkadaverübernahme im Klärwerk Huben-Kienburg sind: Montag: 15.00 bis 16.30 Uhr Mittwoch: 10.00 bis 11.30 Uhr Freitag: 10.00 bis 11.00 Uhr • Bei der Übernahme von Tierka- davern und Schlachtabfällen be- steht FFP2-Maskenpflicht! •Für Übernahmen außerhalb der Öffnungszeiten wird ein Zu- schlag von 38,40 € verrechnet. •Bei Tierkadaverübergaben/-über- nahmen ist der vollständig aus- gefüllte Viehverkehrsschein ab- zugeben. Die aktuellen Übernahmezeiten sind auch auf der Homepage des Abwasserverbandes Hohe Tauern Süd zu finden: https://avhts.jimdo. com/tierkadaverk%C3%BChlzelle/ Unbefugte Schneeablagerungen Die Gemeinde wird immer wieder darüber informiert, dass Privatperso- nen Schnee von ihren Grundstücken auf öffentliche Straßen und Plätze ab- schieben. Oft nachdem die Räumung und Salzstreuung bereits erfolgt sind. Dies kann zu gefährlicher Eisbildung und in weiterer Folge zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Haftung bei Unfäl- len und Schäden. Das Abschieben von Schnee von privaten Grundstü- cken auf Straßen ist verboten und somit zu unterlassen. Ist die Lage- rung des Schnees auf dem eigenen Grundstück nicht möglich, so ist die Ablieferung auf private Rechnung zu veranlassen. Wir möchten auch da- rauf hinweisen, dass die Eigentümer der Grundstücke die Ablagerung des auf demWeg entlang ihrer Grundstü- cke anfallenden Schnees auf ihren Grundstücken zu dulden haben – die Gemeinde ist nicht zuständig Haus- zufahrten freizumachen bzw. freizu- halten, oder Schnee von privaten Grundstücken zu verräumen. Schäden an Zäunen und Einfriedungen Im Zuge der öffentlichen Schneeräu- mung kommt es auch immer wieder zu Beschädigungen an Zäunen oder Einfriedungen. Diese Schäden mögen bitte bis spätestens Ende April bei der Gemeindeverwaltung (Konrad Großlercher, Tel. 04874- 5202 DW 21) gemeldet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zäune nicht bereits vor dem Winter beschädigt oder grob mangelhaft waren. Aus diesem Grund wurden Zäune und Einfriedungen im Herbst 2021 digital aufgenommen, um die Zustände der Zäune/Einfriedungen vor dem Wintereinbruch festzuhal- ten. Sobald es die Witterung und die Möglichkeiten der Gemeinde zu- lassen, werden die Schäden nach erfolgter Prüfung behoben bzw. die Reparaturen unterstützt. Generell ersuchen wir seitens der Ge- meinde um selbstständige Be- hebung der Schäden oder bei die- Recyclinghof Virgen. SVS und SVB Termine können über die Home- page der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft gebucht werden: www.svs.at/termine oder telefonisch unter 050-808808 Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16:00 Uhr und Freitag von 7:30 bis 14:30 Uhr Pensionsversicherungs- anstalt für Arbeiter und Angestellte Termine für eine persönliche Be- ratung werden ausschließlich über die Arbeiterkammer Lienz ver- geben, Tel. 0800-225522, Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr und Frei- tag von 8:00 bis 12:00 Uhr Rechtsberatung Dr. Gasser Freitag, 1. Mai 2022 Freitag, 3. Juni 2022 Freitag, 5. August 2022 Freitag, 7. Oktober 2022 Freitag, 2. Dezember 2022 Von 14:00 bis 15:30 Uhr im Sit- zungszimmer der Gemeinde Virgen – keine Anmeldung erforderlich! SPRECHTAGE 2022

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