GZ_Virgen_2022_02

23 Gemeinde Virger Zeitung Entsorgung von Altautos bzw. Autowracks Auch 2022 besteht die Möglichkeit Autowracks zu entsorgen. Die Ent- sorgung wird von der Gemeinde ko- ordiniert. Wer diese nutzen möchte, möge sich bis zum Dienstag, 17. Mai, im Gemeindeamt (Tel. 5202- 21 – Konrad Großlercher) melden. Der Termin für die Altautoentsor- gung wird rechtzeitig bekannt gege- ben. Werden die Autos zur zentra- len Sammelstelle beim Recyclinghof gebracht, fallen keine Kosten für die Entsorgung an. Bei einem Trans- port der Altautos zur Sammelstelle ist jedoch darauf zu achten, dass die- ser ordnungsgemäß durchgeführt wird und keine Verschmutzungen der Straßen bzw. der Umwelt durch aus den Fahrzeugen austretende Öle, Treibstoffe und andere Flüssig- keiten sowie Fahrzeugteile erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, das Altauto zu Hause bzw. von einem LKW-befahrbaren Ort abholen zu lassen, wobei hierfür jedoch ein Transportkostenbeitrag zu entrich- ten ist. Dieser beträgt ca. 70,00 €/Stunde (wird nach Zeitaufwand, von der Sammelstelle im Ort aus ge- rechnet, berechnet). Es wird auch nochmals ausdrück- lich darauf hingewiesen, keine Alt- reifen oder Restmüll in den Alt- autos zu lagern. Altreifen sind über die eigene Sammlung im Recyc- linghof zu entsorgen und Restmüll über die Restmüllabfuhr. Wir möchten hiermit alle Bewoh- ner der Gemeinde Virgen aufrufen und ersuchen, die gebotenen Ent- sorgungsmöglichkeiten zu nutzen und einen Beitrag für ein sauberes Orts- und Straßenbild zu leisten. Baum- und Strauchschnitt Äste bis zu einem maximalen Durchmesser von 20 cm und Stau- denschnitte können bis zum 14. Mai 2022 zu den Öffnungszeiten des Lagerplatzes unterhalb des Schwimmbades angeliefert werden. Öffnungszeiten des Lagerplatzes: An Freitagen und Samstagen im Zeitraum vom 18. März bis 14. Mai 2022 •Freitag von 14:00 bis 18:00 Uhr und •Samstag von 9:00 bis 12:00 Uhr Die Anlieferung ist ausschließlich während der Öffnungszeiten des Lagerplatzes und unter Aufsicht ge- stattet! Grasschnitt- und Laubentsorgung Nach den Bestimmungen des Tiro- ler Abfallwirtschaftsgesetzes sind Grasschnitt und Laub Biomüll und somit gesondert und ordent- lich zu entsorgen – diese z. B. an Wegrändern und in Bächen zu entsorgen ist nicht zulässig! Unter Biomüll sind alle Garten-, Grün- und Küchenabfälle zu ver- stehen, die prinzipiell kompostiert werden können – ein Großteil der Virger Haushalte haben erklärt, eine Eigenkompostierung durchzu- führen. Wird keine Eigenkompos- tierung durchgeführt, so können im Gemeindeamt 110 l Gras- schnittsäcke für die ordnungsge- mäße Entsorgung des anfallenden Grasschnittes bzw. Laubes erwor- ben werden. Diese sind ausschließ- lich im Recyclinghof abzugeben. Recyclinghof Coronabedingt gelten nach wie vor nachstehende Verhaltensregeln/ Bestimmungen beim Recyclinghof- besuch: • Abfall zu Hause vorsortieren – verkürzt den Recyclinghofbesuch • mind. 2 Meter Abstand halten – ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben • FFP-2 Maskenpflicht – eine FFP2-Maske (oder eine gleich- wertige Maske) ist zu tragen Den Anweisungen der Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten! Än- derungen werden gegebenenfalls rechtzeitig bekannt gegeben. Allen, die sich auch schon bisher vorbild- lich an die Maßnahmen gehalten haben ein herzliches DANKE! Silo-Altfoliensammlung Am Donnerstag, 12. Mai 2022, fin- det von 10:00 bis 12:00 Uhr am Recyclinghof Virgen die Silo-Alt- foliensammlung statt. Die Folien müssen frei von Verschmutzungen sein und von den Netzen bzw. Unsere Umwelt Der Staudenschnitt wird gehäckselt.

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