GZ_Virgen_2022_02

21 Gemeinde Virger Zeitung Raumordnungsgesetz und Bauordnung Die Bestimmungen, dass im er- leichterten Rahmen während der Dauer der durch die Covid-19-Pan- demie hervorgerufenen außerge- wöhnlichen Verhältnisse in verein- fachten Verfahren z. B. Schulräum- lichkeiten als medizinische Ver- sorgungseinrichtungen umfunktio- niert werden können, wurden bis Ende Juni 2022 verlängert. Photovoltaikanlagen dürfen neu jedenfalls auch auf Flachdächern montiert werden, sofern eine be- stimmte Neigung nicht überschrit- ten und ein gewisser Abstand zum Dachrand eingehalten wird. Wohnungen/Bauplätze • Auf der Homepage der Ge- meinde kann im Bereich Bau- amt https://www.virgen.at/ge- meinde/bauamt/ eine Liste ver- fügbarer Bauplätze und Woh- nung abgerufen werden. •Sollte jemand eine Wohnung an- bieten, bitte dies im Gemeinde- amt bekanntzugeben, es gibt immer wieder Anfragen von Wohnungssuchenden. •Wie bereits in der letzten Aus- gabe berichtet, wird mit dem Gesundheitszentrum und der Kleinwohnanlage an der Virgen- tal Straße im heurigen Jahr – so- bald es die Witterungsbedingun- gen zulassen – begonnen. Eine weitere Kleinwohnanlage ist im Bereich des Angerweges geplant. Verkehrsregelungen bei Baustellen Bei Einschränkungen bei der Nut- zung von Gemeindestraßen, z. B. Sperren im Rahmen eines Bauvor- habens, bitte frühzeitig bei der Ge- meinde eine Genehmigung ein- holen. Es besteht die Möglichkeit, bei der Gemeinde Virgen gegen ein Entgelt Verkehrsschilder zu leihen. Sollte die Landesstraße betroffen sind, braucht es eine Genehmigung der Bezirkshaupt- mannschaft Lienz. Unser Bauamt informiert BÜRGERSERVICE Die beiden noch freien Bauplätze der Gemeinde in Mitteldorf Gste. 792/5 und 792/1 wurden in der Gemeinderatssitzung am 24. Juni von Bauland in Freiland rückgewidmet. Dies erfolgte zum Teil aus Gründen der Vorbildwirkung (gegen das langjährige „Horten“ von unbebauten Bauplätzen), zum Teil aus anderen recht- lichen Erwägungen. Bei Vorliegen eines Interessenten, der dort einen Hauptwohn- sitz in absehbarer Zeit schaffen will, ist jedoch eine Widmung in Bauland jederzeit wieder möglich.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3