GZ_Virgen_2022_02

16 Gemeinde Virger Zeitung Am 27. Feber 2022 finden die Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters statt. Aufgrund des zuletzt kundgemachten Volks- zählungsergebnisses sind in unse- rer Gemeinde 15 Gemeinderätin- nen und Gemeinderäte zu wählen. Wahllokal: Kultursaal Virgen (Bildungszentrum), Niedermauern Straße 11 Wahlzeit: 07.00 bis 15.00 Uhr Zur Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger, welcher sei- nen Hauptwohnsitz in der Ge- meinde hat, es sei denn, er hält sich zum Stichtag (15. Dezember 2021) noch nicht länger als ein Jahr in der Gemeinde auf und/ oder der Aufenthalt ist nur vor- übergehend. Weiters darf die Person nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und muss spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. (§§ 8f TGWO 1994 i.d.g.F.) Wahl des Gemeinderates Für die Wahl des Gemeinderates und für die Wahl des Bürgermeis- ters werden zwei getrennte amt- liche Stimmzettel (unterschiedliche Färbung) verwendet, welche Wäh- lerinnen und Wählern am Wahl- tag vom Wahlleiter zusammen mit einem Wahlkuvert im Wahllokal ausgehändigt werden. Auf dem amtlichen Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates haben Wählerinnen und Wähler in dem Kreis, welcher links neben der Bezeichnung der gewünschten Wählergruppe zu finden ist, ein liegendes Kreuz oder ein anderes Zeichen anzubringen. Dies gilt auch dann, wenn es nur eine zu wählende Liste gibt. Vorzugsstimmen Der Wähler kann in den auf dem amtlichen Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates hierfür vorgesehenen Raum die Namen Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen WAHLINFORMATION Wahllokal und Parkmöglichkeiten.

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