GZ_Obertilliach_2022_02

Februar 2022 Seite 6 Rund ums Dorf Aus der Gemeinde den Sachverhalt hinsichtlich der Aufnahme eines Kassen - stärkers zur Hintanhaltung von kurzfristigen Liquiditätseng - pässen. Verschiedene Aufwendungen müssen durch die Gemeinde vorfinanziert werden (z.B.: schriftlich zugesagte Bedarfszuweisungen). Die Gemeinde Obertilliach nimmt bei der Raiffeisenbank Sil - lian eGen, Marktplatz 10, 9920 Sillian, einen Kassenstärker beim Girokonto der Gemeinde Obertilliach in der Höhe von € 96.390,00 mit einer Laufzeit bis 30.06.2022 auf. Verzinsung: Sollzinssatz 0,59 % p.a., Zinssatzbindung 3-Monats-EURIBOR zuzüglich Aufschlag von 0,59 %-Punkten; der Zinssatz beträgt mindestens 0,59 % p.a. 8. Grundstückstransaktion Die Gemeinde Obertilliach genehmigt den Grundtausch zwischen Andreas Goller (Bergen 30), der Gemeindegutsa - grargemeinschaft Bergen und der Gemeinde Obertilliach im Bereich der Grundstücke 2788/2, 3267, 3244/1, 3244/2 und 1306/2, alle KG Obertilliach. Eine Teilfläche von ca. 124 m² wird aus der Gp. 1306/2 (GGAG Bergen) abgeschrieben und der Gp. 3244/2 (Goller Andreas, Bergen 30) hinzugeschrie - ben. Eine Teilfläche von ca. 66 m² sowie eine Teilfläche von ca. 58 m² werden von den Grundstücken Gp. 3244/1 und Gp. 3244/2 abgeschrieben und dem öffentlichen Gut – Gst. 3267, KG Obertilliach, hinzugeschrieben. Weiters wird eine Teilfläche von ca. 8 m² von der Gp. 1306/2 (GGAG Bergen) abgeschrieben und dem öffentlichen Gut – Gst. 2788/2, KG Obertilliach, hinzugeschrieben. Die dem öffentlichen Gut hinzugeschriebenen Teilflächen werden ausdrücklich dem Gemeingebrauch gewidmet. 9. Änderung der Übertragungsverordnung Da es zunehmend zu Unstimmigkeiten hinsichtlich Zustän - digkeit der Bezirkshauptmannschaft bzw. der Gemeinde ge - geben hat, möchte der Gemeinderat diesen Beschluss vom 26.08.2015 aufheben, um für klare Verhältnisse zu sorgen. Die Besorgung der Aufgaben der örtlichen Baupolizei aus dem eigenen Wirkungsbereich im Zusammenhang mit ge - werberechtlichen Verfahren soll somit wieder der Gemeinde Obertilliach selbst obliegen. Der Gemeinderatsbeschluss vom 26. August 2015, mit wel - chem die Besorgung der Aufgaben der örtlichen Baupolizei aus dem eigenen Wirkungsbereich im Zusammenhang mit gewerberechtlichen Verfahren auf die örtlich zuständige Be - zirkshauptmannschaft übertragen wurde, wird aufgehoben. Der Antrag auf Änderung (Aufhebung) der entsprechenden Bestimmung in der Verordnung der Landesregierung vom 30.10.2018, (StF: LGBl. Nr. 124/2018, Änderung LGBl. Nr. 70/2019) ist beim Amt der Tiroler Landesregierung einzu - bringen. 10. Vertrages über die Organisation der Entstörungsbereit- schaft Bürgermeister Scherer erklärt, dass die Breitband Ser - viceagentur Tirol (BBSA) ab 01.01.2021 eine tirolweite und kostenlose Entstörungsbereitschaft anbietet. Diese steht allen Tiroler Gemeinden rund um die Uhr zur Verfügung und bietet höchste Flexibilität und Qualität sowie eine ra - sche Entstörung. Zur Inanspruchnahme dieser kostenlosen Leistung ist der allen Gemeinderäten vorab übermittelte Vertrag über die Organisation der Entstörungsbereitschaft zu unterzeichnen. Im Problemfall handelt es zumeist um ei - nen Versicherungsfall und es wird eine Meldung erstellt, mit welcher der Lauf für die vereinbarte Zeitspanne zur Mängel - behebung beginnt. Bei Grabungsarbeiten ist eine Leitungs - auskunft einzuholen. Ohne eine solche ist der Verursacher für die Behebung des Schadens selbst verantwortlich. Im öf - fentlichen Breitbandatlas für Österreich ist ersichtlich, dass zentrale Teile des Ortskerns aufgrund der Nähe zum Wähl - amt den Förderkriterien für den Ausbau des Glasfasernetzes nicht entsprechen. Derzeit gibt es Diskussionen, ob die För - derbarkeit bei einer Übertragungsrate von weniger als 100 Mbit/s erweitert werden kann. Die Gemeinde Obertilliach schließt mit der Breitbandser - viceagentur Tirol GmbH, Südtiroler Platz 8, 6020 Innsbruck, einen Vertrag über die Organisation der Entstörungsbereit - schaft hinsichtlich der passiven Breitbandinfrastruktur FTTB/ FTTH ab. 11. Curatorium pro Agunto Dem Verein „Curatorium pro Agunto“ wird für das Jahr 2021 ein Betrag von € 132,80 als Zuschuss gewährt (pro Einwoh - ner € 0,20 – Bevölkerungszahl zum 31.10.2019- 664 EW). 12. Rechnungsprüfung der GGAG Leiten Im Zuge der Prüfung wurden keine Unstimmigkeiten bzw. Mängel festgestellt. Eine ordnungsgemäße Kassenführung konnte bestätigt werden. Substanzverwalter MMag. Ganner Johannes bringt dem Ge - meinderat den Rechnungsabschluss 2020 und den Voran - schlag 2021 zur Kenntnis. Jahresrechnung 2020: Anfangsbestand: € -1.322,45 zuzüglich Summe Einnahmen: € 10.344,06 abzüglich Summe Ausgaben: € 7.367,57 Endbestand: € 1.654,04 Überschuss (Gewinn): € 2.976,49 Weiters wird dem Gemeinderat der Voranschlag 2021 der GGAG Leiten zur Kenntnis gebracht. Voranschlag 2021 Summe Aufwand: € 10.650,00 Summe Ertrag: € 8.400,00 Abgang (Verlust): € 2.250,00 Die Jahresrechnung 2020 der Gemeindegutsagrargemein - schaft Leiten, welche auch den Voranschlag 2021 beinhaltet, wird vom Gemeinderat genehmigt. 13. Rechnungsprüfung der GGAG Bergen Im Zuge der Prüfung wurden keine Unstimmigkeiten bzw. Mängel festgestellt. Eine ordnungsgemäße Kassenführung konnte bestätigt werden. Substanzverwalter MMag. Ganner Johannes bringt dem Gemeinderat den Rechnungsabschluss

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3