GZ_Dölsach_2022_02

Seite 30 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2022 Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. d) Stellung eines Antrages auf Widmungsermäch- tigung hinsichtlich der Grundstücke Nr. 1334/1. 989/1, 991 und 1005, KG Görtschach-Gödnach. Mit GR-Beschluss vom 31. Mai 2021 wurde für die- sen Bereich eine Änderung des Flächenwidmungspla- nes beschlossen. Im Zuge des aufsichtsbehördlichen Verfahrens wurde festgestellt, dass seitens der Ge- meinde Dölsach noch ein Antrag auf Widmungs- ermächtigung fehlt. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Bezugnehmend auf das anhängige Widmungsverfah- ren im Bereich der Gpn. 1334/1, 989/1, 991, 1005, KG Görtschach-Gödnach, stellt die Gemeinde Dölsach gemäß § 11 Abs. 1 TROG 2016 beim Land Tirol den Antrag um Erteilung einer Widmungsermächtigung zur Widmung einer Sonderfläche Hofstelle mit Erhö- hung der zulässigen Wohnnutzfläche § 44 (2) TROG 2016 oder sonstiger Sonderbestimmung, insbesondere gemäß § 44 (11) [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 6, Festlegung Erläuterung: Produk- tion, Lagerung und Verkauf von Spirituosen nach § 43.1.a (Zähler 6) und Sonderfläche Photovoltaik- anlage mit einer höchstzulässigen Leistung von 36,5 kWp nach § 43.1.a (Zähler 7). Aufgrund der gegen- ständlichen Größenordnung ist aus überörtlicher Sicht gegenständliche Antragstellung erforderlich. – Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat eine Widmungsstudie des Raumplaners Arch. DI Wolf- gang Mayr für den Bereich Stribach Nord (Kohl- platzl) zur Kenntnis. Diesbezüglich führt auch GV Elmar Lukasser näher aus. Der Bürgermeister be- richtet, dass diese Widmung nach Einholung einiger Gutachten bei der nächsten GR-Sitzung beschlossen werden soll. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Alexander Leitner, Gödnacher Straße 34 Sonja Köferle, Gödnacher Straße 34 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer- bern o. a. Förderung zu gewähren. Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurde den Ge- meinderäten auch ein Friedhofspachtvertrag betref- fend dem Ortsfriedhof auf der Gp. 46, KG Dölsach, übermittelt. Nach Beratung und einigenWortmeldun- gen stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden Fried- hofspachtvertrag mit der röm.-kath. Pfarrkirche St. Martin Dölsach zu. Als Pachtbeginn wird der 1. Jänner 2022 mit einer Pachtdauer von 60 Jahren festgelegt, der jährliche Pachtzins wird nach demVPI 2015 indexgesichert und beträgt 1,00 €. Einstimmiger Beschluss! Mit der Einladung zu dieser GR-Sitzung wurden den Gemeinderäten auch ein Dienstbarkeitsvertrag zwischen der RGO, der Sussitz G & M OG, Herrn Hans Gumpitsch und der Gemeinde Dölsach übermit- telt. Gegenstand des Dienstvertrages ist die Einräumung eines Rechtes auf der Wegparzelle Gp. 1644, KG Görtschach-Gödnach, hinsichtlich der Verlegung, Erhaltung und zum Betrieb einer unterirdischen Stromleitung. Der Gemeinderat stimmt den vorlie- genden, vom Notariat Mag. Hausberger ausgearbei- teten Dienstvertrag (AZ10201/2/Mag.H/Mag.R) ein- stimmig zu. Bei dieser Beschlussfassung war GR Hans Gumpitsch wegen Befangenheit abwesend. Der TVB Kitzbüheler Alpen-Brixental, Mittersill Plus, TVB Osttirol, Marktgemeinde Oberdrauburg und NLW Tourismus Marketing als Projektpartner planen einen neuen Weitwanderweg zu installieren, der sich dem Thema „Säumen“ widmet. Ausgangs- punkt ist Aschau bei Kirchberg und Ziel das Berg- steigerdorf Mauthen. Die Länge des Wanderweges beträgt 124 km. Dieser Weitwanderweg führt auch durch Dölsach und die Gemeinde als Wegerhalter muss dem sowie der Beschilderung zustimmen. Die Kosten hierfür tragen die Projektträger. Der Gemeinderat stimmt der Streckenführung auf Öffentlichem Gut der Gemeinde Dölsach entspre- chend dem vorliegenden Projekt einstimmig zu. Seitens des Planungsbüros MO2 Baukanzlei GmbH & Co KG wurden betreffend den Bauvorhaben „Tieferlegung Weg Unterführung Göriach“ und „Sanierung Tiroler Straße“ Preisanfragen einge- holt. Fristgerecht bis 4. November 2021 sind vier Angebote eingelangt und zwar: Berger & Brunner, Inzing..................... 357.176,06 € OSTA, Nußdorf-Debant ....................... 404.107,55 € Walter Frey Bau GmbH., Lienz .......... 416.314,18 € Swietelsky AG, Lienz .......................... 437.002,91 €

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