GZ_Dölsach_2022_02

Seite 28 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2022 Sonderfläche sonstige land- oder forstwirtschaftliche Gebäude undAnlagen § 47, Festlegung Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 19, Festlegung Erläuterung: Feldstall mit Futterlager und erforder- liche Nebenräume sowie Lagerhalle für Geräte und Maschinen sowie rund 1.123 m2 von Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegun- gen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungs- zwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebun- den], Festlegung Zähler: 1 in Sonderfläche sonstige land- oder forstwirtschaftliche Gebäude undAnlagen § 47, Festlegung Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 19, Festlegung Erläuterung: Feldstall mit Futterlager und erforder- liche Nebenräume sowie Lagerhalle für Geräte und Maschinen. Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Bezugnehmend auf das gegenständliche Widmungs- verfahren im Bereich der Gp. 1464, KG Görtschach- Gödnach, stellt die Gemeinde Dölsach gemäß § 11 Abs. 1 TROG 2016, stützend auf die Stellungnahme des örtlichen Raumplaners vom 13. Dezember 2021, beim Land Tirol den Antrag um Erteilung einer Widmungsermächtigung zur Widmung einer Sonder- fläche sonstiges land- oder forstwirtschaftliches Gebäude nach § 47 TROG 2016 mit Zähler Nr. 19 – Feldstall mit Futterlager und erforderliche Nebenräume sowie Lagerhalle für Geräte und Ma- schinen. c) Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 276/4, KG Göriach (Probst, Hirschgän- ger). Frau Ina Probst und Herr Jens Hirschgänger haben die Gp. 276/4, KG Göriach, erworben und planen dort die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Das Baugrundstück weist eine starke Hanglage auf, sodass die Errichtung eines Garagen- und Lagergebäudes an der Parzellengrenze nicht möglich ist. Deshalb wird Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gp. 1464, KG Görtschach-Gödnach (Greil). Herr Alfred Greil beabsichtigt, ein Stall- und Wirt- schaftsgebäude am Görtschacher Land zu errichten. Diesbezüglich liegt ein positives Gutachten des land- wirtschaftlichen Sachverständigen vor. Dazu wird es erforderlich, die Gp. 1464, KG Görtschach-Gödnach, von derzeit Freiland in künftig Sonderfläche sonstiges landwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches Ge- bäude umzuwidmen. Es wurde eine privatrechtliche Vereinbarung mit Herrn DI Alfred Greil erzielt, mit der er sich verpflichtet, die erforderliche infrastruk- turellen Voraussetzungen für gegenständliche Wid- mung aus Eigenem und auf eigene Kosten herzustel- len (Strom, Wasser- und Löschwasserversorgung, Ab- wasserentsorgung). Diese Vereinbarung wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planern AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 14. Dezember 2021, mit der Planungsnummer 707- 2021-00011, über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 1464, KG 85013 Görtschach-Gödnach (zum Teil), durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Ein- sichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 1464, KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 6.287 m2 von Freiland § 41 in

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