GZ_Dölsach_2022_02

Seite 26 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2022 Einzelkabine (in Verbindung mit Saisonkarte) 10,00 € Familienkarte 70,00 € (Eltern mit minderjährigen Kindern und Kabine) t) Turnsaalbenützung: 12,00 € je Doppelstunde inklusive 20 % Mwst. u) Kultursaalbenützung: ausschließlich über den Wirt zu reservieren * Die Kanalanschlussgebühr wird ab sofort nicht mehr auf Basis der vom Bundesministerium für Bau- ten und Technik veröffentlichten Indexzahlen der Baukostenveränderungen der Arbeitskategorie Bau- meisterarbeiten (Lohn und Sonstiges) wertgesichert. Der Gemeinderat setzt obige Gebühren und Hebesätze einstimmig fest. Anträge, Anfragen und Allfälliges Der Aufnahme nachstehender Punkte in die Tagesord- nung wird zugestimmt und die Behandlung einstim- mig genehmigt: – Der Bürgermeister berichtet, dass beim Frick-Haus eine Dachsanierung dringend notwendig ist und diese nächste Woche mit den Bauhof-Mitarbeitern und Mitarbeitern der Fa. Plankensteiner Holzbau GmbH. erfolgen soll. – Die Eheleute Sander ersuchen bis April in der Wohnung im Frick-Haus bleiben zu können, da ab diesem Zeitpunkt ihre Wohnung in Lienz frei wird. – Der Bürgermeister berichtet, dass sich die Fa. Euro- pean Trans Energy GmbH. nach Verlegung des Be- triebsstandortes nach Dölsach eine Gewerbeförde- rung in Form eines Nachlasses der Kommunal- steuer erhofft. Der Gemeinderat spricht sich einstimmig gegen einen solchen Nachlass aus, be- steht aber darauf, dass, wie zugesichert, wenigstens 30 Mitarbeiter am Standort Dölsach gemeldet wer- den. – Der Bürgermeister berichtet, dass ein Subventions- wunsch seitens der Theaterwerkstatt Dölsach hin- sichtlich des Defregger-Stückes besteht. Eine Be- handlung erfolgt nach schriftlichem Ansuchen und Beilage einer entsprechenden Gewinn-/Verlustauf- stellung. – Für den Bauhof wird ein neuerer Unimog benötigt, der derzeit gesucht wird. – Ein Subventionsansuchen der Musikkapelle Döl- sach wird bei der nächsten Sitzung behandelt. 3630 – Neugestaltung Dorfplatz: Für ein Ansuchen bei der Dorferneuerung bezüglich Neugestaltung Dorfplatz ist zwingend ein Finanzie- rungsplan erforderlich. Der Gemeinderat setzt folgenden Gesamt- und Teil- finanzierungsplan für die Neugestaltung Dorfplatz einstimmig fest. Gesamtfinanzierungsplan Eigenmittel ........................................... 294.800,00 € Darlehen ............................................... 550.000,00 € Bedarfszuweisung Land....................... 450.000,00 € Gesamtkosten ................................... 1.294.800,00 € Teilfinanzierungsplan 2022 Eigenmittel ........................................... 294.800,00 € Bedarfszuweisung Land....................... 250.000,00 € Gesamtkosten ....................................... 544.800,00 € Teilfinanzierungsplan 2023 Darlehen .............................................. 550.000,00 € Bedarfszuweisung Land....................... 200.000,00 € Gesamtkosten ....................................... 750.000,00 € – Festsetzung der Anzahl der Beisitzer der Ge- meindewahl- und Sprengelwahlbehörden für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022 a) Festlegung der Anzahl der Beisitzer: Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 der Tiroler Gemeindewahl- ordnung 1994, idgF., wird die Anzahl der Beisitzer der Gemeindewahlbehörde der Gemeinde Dölsach für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2022 mit drei Beisitzern festgelegt. Sohin besteht die Gemeindewahlbehörde aus dem Bürgermeister Josef Mair oder einem von ihm zu be- stellenden ständigen Vertreter als Vorsitzendem und Gemeindewahlleiter und drei Beisitzern. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gemäß den §§ 14 und 15 der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, idgF., die Sprengel- und Sonderwahlbehörden aus dem von Bürgermeister Josef Mair zu bestellen- den Vorsitzenden als Sprengelwahlleiter bzw. Leiter der Sonderwahlbehörde und drei Beisitzern bestehen. b)Aufteilung der Beisitzer auf die im Gemeinderat vertretenen Parteien: Gemäß § 17 Abs. 1 und § 74 Abs. 2 der Tiroler Ge- meindewahlordnung 1994, idgF., werden die drei Bei-

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