GZ_Dölsach_2022_02

Seite 24 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2022 Folgendes Ansuchen um Förderung einer Photovol- taikanlage ist eingelangt: Katja Jungmann, Franz-von-Defregger-Straße 9 (3,9 kWpeak) Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs- werber o. a. Förderung zu gewähren. Dieser Tagesordnungspunkt wurde unter Vorsitz von Vize-Bgm. Martin Mayerl in Abwesenheit von Bgm. Josef Mair beraten und beschlossen. Zu- und Abschreibung Öffentliches Gut: a) Zu- und Abschreibung im Bereich des Öffent- lichen Gutes auf der Gp. 675 und 669/1, KG Göriach (Nußbaumer / Gemeinde). Herr Josef Nußbaumer wünscht sich eine Grenzbe- reinigung im Bereich seines Grundstückes Nr. 702, KG Göriach, da dieses zum Teil in das Öffentliche Gut ragt. Es wird ein nahezu flächengleicher Tausch angestrebt. Durch die Grenzänderung wird die Ver- kehrsfläche begradigt und dadurch die Verkehrs- sicherheit erhöht. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz- lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 4. November 2021, GZ. 1861/2021 wird das Trennstück „1“ im Ausmaß von 2 m2 aus dem Öffentlichen Gut Gp. 675, KG Göriach, und die Trennstücke „2“ und „4“ im Ausmaß von 11 m2 aus dem Öffentlichen Gut Gp. 669/1, KG Göriach, ausgeschieden. Das Trennstück „3“ imAusmaß von 11 m2 wird dem Öffentlichen Gut Gp. 669/1, KG Göriach, zugeschrieben. Für die Unterschiedsfläche wird als Kaufpreis 44,00 € je m2 festgelegt. Die Kosten im Zusammenhang mit der Grenzänderung werden zwischen Gemeinde Dölsach und Herrn Nußbaumer geteilt. – Der Bürgermeister informiert, dass der Weg ab der Göriacher-Säge (alter Römerweg) nach längeren Verhandlungen in das Öffentliche Gut übernommen werden kann. Die erforderlichen Unterschriften wurden bereits geleistet. Mit der Einladung zu dieser GR-Sitzung wurden den Gemeinderäten auch der Kaufvertragsentwurf zwi- schen Josef Mattersberger und Valerio Etzelsberger hinsichtlich der Gp. 186/3, KG Göriach, übermittelt. Herr Valerio Etzelsberger wurde seitens der Ge- meinde Dölsach als Käufer für diese Gp. 186/3, KG Göriach, vorgeschlagen. Zu Gunsten der Gemeinde Dölsach besteht ein Vor- und Wiederkaufsrecht. Dem vorliegenden, vom Notariat Mag. Hausberger ausge- arbeiteten Kaufvertragsentwurf stimmt der Gemein- derat einstimmig zu. Für Grundarrondierungen im Zusammenhang mit Gemeindegrund oder Öffentlichem Gut verwendet die Gemeinde Dölsach schon seit Jahren festgelegte m2-Preise und zwar für landwirtschaftliche Flächen 11,00 € für Grenzänderungen im Zusammenhang mit Wegbereinigungen 22,00 € für (Bau)Grundstückvergrößerungen 44,00 €. Aufgrund der stetig steigenden Grundstückspreise schlägt der Bürgermeister vor, für Grundveräußerungen im Zusammenhang mit Arrondierungen ab dem 1. Jän- ner 2022 folgende Grundstückspreise festzulegen: für landwirtschaftliche Flächen 15,00 € für Grenzänderungen im Zusammenhang mit Wegbereinigungen 40,00 € für (Bau)Grundstückvergrößerungen 91,00 €. Einstimmiger Beschluss! Frau Bianca Reiter war beim Bürgermeister vorstellig und ersuchte um Grundkauf von rd. 200 m2 aus der Gp. 127/1, KG Dölsach, damit das Wohnhaus Dölsa- cher Straße 9 über einen Garten verfügt. Dieser Be- reich war bereits ihremVater Peter Schober verpach- tet. Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für einen Verkauf aus. Es ist ein entsprechender Teilungs- vorschlag vorzulegen, einWidmungsverfahren durch- zuführen und in weiterer Folge ein Kaufvertrag zu er- stellen. Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis. Der Bürgermeister kündigt an, dass sein Bruder Kurt Mair rd. 80 m2 aus der Gp. 136/1, KG Dölsach, er- werben will. Diesbezüglich wird sich der Gemeinde- rat bei der nächsten Sitzung befassen. Die Gebühren und Hebesätze mit Gültigkeit ab 1. Jänner 2022 werden wie folgt unverändert festge- setzt: a) Grundsteuer A: Land- und Forstwirtschaft 500 v.H.d. Messbetrages b) Grundsteuer B: Hausbesitz und unbebaute Grundstücke 500 v.H.d. Messbetrages c) Kommunalsteuer: 3 v.H. der Lohnsumme

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