GZ_Dölsach_2022_02

Februar 2022 Dölsacher Dorfzeitung Seite 23 c) Änderung bzw. Erlassung des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 798/6 und 798/7, KG Görtschach-Göd- nach (Bodenfonds, Dawattgaran). Für den Bereich der Gpn. 798/6 und 798/7, KG Gört- schach-Gödnach, besteht bereits ein Bebauungsplan, der eine Einzelhausbebauung mit geschoßweiser Trennung der Wohneinheiten vorsieht. Im heurigen Jahr wurde Herrn Dr. Dawattgaran ein Bauplatz ver- äußert. Um diesen Bauplatz mit einer Doppelhaus- hälfte bebauen zu können, wird nachstehende Ände- rung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung bzw. Änderung eines Bebau- ungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 798/6 und 798/7, KG Görtschach-Gödnach, laut planlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 18. November 2021, Zahl 707y798-6EBP.mxd und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 15. November 2021 durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 25. November bis einschließlich 23. Dezember 2021, zur öffent- lichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung bzw. Änderung des Be- bauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. d) Änderung bzw. Erlassung des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 613, KG Dölsach (Gemeinde Dölsach). Für den Bereich der Gp. 613, KG Dölsach, besteht bereits ein Bebauungsplan. Nun beabsichtigt die Ge- meinde Dölsach das bestehende Hackgutlager zu er- weitern und gelangt dadurch über die festgelegte „Höchstabmessung Gebäude“. Nachstehende Ände- rung des Bebauungsplanes wird erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung bzw. Änderung eines Bebau- ungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 613, KG Dölsach, laut planlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 18. November 2021, Zahl 707y613EBP.mxd und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 18. November 2021 durch vier Wochen hin- durch, und zwar vom 25. November bis einschließlich 23. Dezember 2021, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung bzw. Änderung des Be- bauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. – Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat einen Bebauungswunsch der OSG in der KG Göriach im Bereich Nothdurfter zur Kenntnis. Dort soll eine Reihenhaussiedlung mit bis zu 13 Wohneinheiten entstehen. Der Gemeinderat spricht sich gegen eine solche verdichtete Bauweise in diesem Bereich aus. Einstimmiger Beschluss! – Der Bürgermeister kündigt an, dass in der KG Stri- bach im Bereich Kohlplatz eine Widmung ansteht und diese bei der nächsten Sitzung präsentiert wird. Folgende Bauwerber erhielten Erschließungskosten vorgeschrieben: Maria Nußbaumer, Göriacher Straße 28 DI Dr. Mathias Mair, Bad Schwanberg Andreas Gander, Aufraut 9 Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 25 % der anfallenden Erschließungskosten zu gewähren. Be- treffend DI Mair ist seine Hauptwohnsitzanmeldung Voraussetzung. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Josef Weiler, Ederplanweg 13 Benjamin Köffler, Stribacher Straße 6 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer- bern o. a. Förderung zu gewähren.

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