GZ_Dölsach_2022_02

Seite 20 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2022 Die Stadtgemeinde Lienz wird die beitragspflichtigen „Osttiroler“ Schulsprengelgemeinden und den Schul- gemeindeverband Spittal an der Drau als Vertreter der beitragspflichtigen „Kärntner“ Schulsprengelgemein- den zeitgereicht über eine erforderliche Abänderung des Gesamtkosten- und Gesamtfinanzierungsplanes informieren. Der im Schreiben der Stadtgemeinde Lienz vom 30. August 2021 angeführten Aufteilung des Gesamt- kostenaufwandes auf die im Schulzentrum Lienz- Nord untergebrachten drei Schularten (Kostenzuord- nung lt. Oberverteilung auf Basis der Obergruppen- Abrechnung) sowie der internen Aufteilung der Bau- kostenanteile der drei Schularten auf die Schul- sprengelgemeinden (Kostenzuordnung lt. Unterver- teilung nach den angeführten Aufteilungsschlüsseln) wird imWege einer Sondervereinbarung zugestimmt. Die Gemeinde Dölsach beteiligt sich an der Finanzie- rung dieses Bauvorhabens imWege einer gesonderten Vertragsvereinbarung wie folgt: 1. Zur Teilfinanzierung ihres Baukostenanteiles für die „Polytechnische Schule Lienz“ leistet die beitrags- pflichtige Gemeinde in den Jahren 2022 bis 2024 In- vestitionsbeiträge in Höhe der ihr vom Land Tirol für dieses Bauvorhaben gewährten Bedarfszuweisungen. Diese Investitionsbeitragszahlungen werden der Gemeinde im Zuge der Endabrechnung des Bauvor- habens auf ihren Baukostenanteil angerechnet. 2. Für den zur Ausfinanzierung ihres Baukostenantei- les für die „Polytechnische Schule Lienz“ (laut End- abrechnung des Bauvorhabens) erforderlichen Dar- lehensbetrag – Differenzbetrag zwischen dem Bau- kostenanteil und den anrechenbaren Fördermitteln inklusive gemeindespezifischer Investitionsbeiträge – übernimmt die beitragspflichtige Gemeinde den hie- für jährlich anfallenden Schuldendienst in Form der Leistung von Schuldendienstbeiträgen für die ge- samte Tilgungsdauer des Bankdarlehens. Die Aufteilung des jährlichen Gesamtschuldendiens- tes für das Bankdarlehen während der gesamten Dauer des Tilgungszeitraumes erfolgt daher nicht nach der geltenden Vereinbarung über die Tragung der Schulerhaltungsbeiträge (Schülerzahl zum Stich- tag 1. Oktober jeden Jahres), sondern nach der pro- zentuellen Beteiligung der beteiligten Gebietskörper- schaften am Gesamtdarlehensbetrag laut Endabrech- nung. 3. Der Aufteilung und Abrechnung der während des Darlehens-Zuzählungszeitraumes anfallenden Bau- zinsen auf die drei Schularten im Verhältnis 32 % Volksschule Lienz-Nord, 52 % Mittelschule Lienz- Nord und 16 % Polytechnische Schule Lienz und innerhalb der Schularten nach den für diese Schul- arten festgelegtenAufteilungsschlüsseln (prozentuelle Kostenanteile lt. Unterverteilung) wird zugestimmt. Die Stadtgemeinde Lienz wird die anfallenden Bau- zinsen gesondert mit den beitragspflichtigen „Ost- tiroler“ Schulsprengelgemeinden und dem Schul- gemeindeverband Spittal an der Drau jährlich unter dem Titel „Schuldendienstbeiträge“ abrechnen. 4. Sollten die beitragspflichtigen „Kärntner“ Schul- sprengelgemeinden vor Ablauf des Tilgungszeitrau- mes für das gegenständliche Bankdarlehen aus dem Schulsprengel der Polytechnischen Schule Lienz aus- scheiden, wird vereinbart, dass seitens der Stadtge- meinde Lienz als gesetzliche Schulerhalterin dieser Schule keine Erstattung der bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens entrichteten Schuldendienstbeiträge ge- leistet wird. Für den Fall des Ausscheidens übernehmen die „Ost- tiroler“ Gemeinden, die dem Schulsprengel dieser Schule angehören, den zu diesem Zeitpunkt aushaf- tenden Darlehensbetrag des Schulgemeindeverbandes Spittal mit interner Aufteilung auf den Schulsprengel im Verhältnis ihrer Beteiligung am Darlehensbetrag für diesen Baukostenanteil. Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit! Um die Fortführung des Regionsmanagements in der neuen EU-Förderperiode 2023 bis 2027 sicherzustel- len, ist es notwendig, dass alle 33 Osttiroler Gemein- den ihre Mitgliedschaft im RMO bekräftigen. Der Gemeinderat fasst daher folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt die Verlängerung der Mitgliedschaft beim Verein LAG Regionsmanagement Osttirol für die EU-För- derperiode 2023 bis 2027 (Ausfinanzierung bis 2030) vorbehaltlich einer positiven Bewerbung um den LEADER/CLLD-Status im Rahmen der diesbezüg- lichenAusschreibung des Ministeriums für Landwirt- schaft, Regionen und Tourismus. Die Gemeinde verpflichtet sich zur Aufbringung des festgesetzten Eigenmittelanteils für das LAG-Ma- nagement entsprechend dem Finanzplan der lokalen Entwicklungsstrategie für die gesamte Förderperiode, das ist bis zum 31. Dezember 2030. Die finanzielle Zustimmung des Gemeinderats über den aktuellen jährlichen Mitgliedsbeitrag in der Höhe von 1,75 € je Einwohner (seit 2015 fix und nicht indexiert) ist gegeben. Jährliche Indexierungen bzw.

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