GZ_Dölsach_2022_02

Februar 2022 Dölsacher Dorfzeitung Seite 19 zenden Bebauungsplanes im Bereich des Grund- stückes Nr. 241/1, KG Göriach, laut planlicher Dar- stellung des Architekten DI Mayr vom 7. Oktober 2021, Zahl 707y241-1EBP.dwg und schriftlicher Dar- stellung des Architekten DI Mayr vom 1. Oktober 2021 durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 13. Oktober bis einschließlich 10. November 2021, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung bzw. Änderung des Be- bauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn in- nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Der Bürgermeister berichtet, dass hinsichtlich Bebau- ungsplan Frick/Korber keine neuerliche Stellung- nahme eingelangt ist. Folgende Bauwerber erhielten Erschließungskosten vorgeschrieben: Helga Pompenig, Hochstadelweg 2 Marianne Oberdorfer, Stribacher Straße 6 Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 25 % der anfallenden Erschließungskosten zu gewähren. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Julia Hinterholzer, Strasserweg 15 Hannelore Gütl, Strasserweg 7 Bernadette Mietschnig, Harpfenweg 11 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer- bern o. a. Förderung zu gewähren. Anfang Juli 2022 soll mit dem Bauvorhaben „Schul- zentrum Lienz-Nord; Neustrukturierung“ begon- nen werden. Bauherr ist die Stadtgemeinde Lienz als Eigentümerin des Schulgebäudes, die Gemeinde Döl- sach als dem Schulsprengel „Polytechnische Schule Lienz“ angehörend, ist beitragspflichtig. Die Gesamt- projektkosten belaufen sich auf 17.891.313,00 € (Stand Dezember 2020), der Beitrag der Gemeinde Dölsach beträgt 51.000,00 € und ist über Bedarfs- zuweisungen zur Gänze gedeckt, sowie einem jähr- lichen Schuldendienstbeitrag in der Höhe von rd. 5.407,05 € über eine Laufzeit von 20 Jahren. Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach fasst folgen- den Beschluss: Die Gemeinde Dölsach, die nach der geltenden Pflichtschulsprengelverordnung dem Schulsprengel der „Polytechnischen Schule Lienz“ angehört, stimmt der Realisierung des von der Stadtgemeinde Lienz ge- planten Bauvorhabens „Schulzentrum Lienz-Nord; Neustrukturierung“, in dem die Schularten „Volks- schule Lienz-Nord, Mittelschule Lienz-Nord und Polytechnische Schule Lienz“ untergebracht sind, nach den vorliegenden Plänen des beauftragten Generalplanerbüros zu. Weiters wird dem vorläufigen Bauzeitplan (Bauaus- führung von Juli 2022 bis September 2024 mit Aus- führung von Fertigstellungsarbeiten und Endabrech- nung bis Juni 2025) und dem vorläufigen Gesamt- kostenplan (Stand Dezember 2020), in dem Bau- und Gesamtprojektkosten in Höhe von 17.891.313,00 € inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen sind, sowie dem vorläufigen Gesamtfinanzierungsplan (Stand 26. August 2021), in dem Fördermittel von gesamt 6.666.900,00 € und ein Fremdmittelbedarf (Bankdar- lehen) von 11.224.413,00 € angeführt sind, zuge- stimmt. Die Gemeinde Dölsach nimmt zur Kenntnis, dass im vorliegenden Gesamtkostenplan (Stand Dezember 2020) die aktuellen Baupreiserhöhungen (durch- schnittlich 20 bis 30 %) und die Zusatzkosten für die Auslagerung von Schulklassen noch nicht berück- sichtigt sind und es daher aus diesen Titeln zu einer unabweislichen Kostensteigerung bzw. Überschrei- tung des vorläufigen Gesamtkostenplanes (Stand Dezember 2020) kommen wird. Da die Höhe der Kostenüberschreitung erst nach dem Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse für die Hauptgewerke, der Zusatzkosten für die notwendige Auslagerung von Schulklassen und der darauf auf- bauenden Evaluierung der Kostenschätzung ermittelt werden kann, wird der Gemeinderat der Stadt Lienz zeitgerecht eine erforderliche Abänderung des vorläu- figen Gesamtkostenplanes (Stand Dezember 2020) und des Gesamtfinanzierungsplanes (Stand 26. Au- gust 2021) beschließen. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Finanzierung der unabweislichen Kostensteige- rung durch eine mögliche Aufstockung der Förder- mittel (z. B. Schulbautenförderung und Bedarfszu- weisungen sowie mögliche Lukrierung einer Bundes- förderung für die thermische Gebäudesanierung) und insbesondere durch eine Erhöhung des Fremdmittel- bedarfes (Bankdarlehen) erfolgen wird, sodass sich dann die daraus resultierenden Schuldendienst- belastungen für die „Osttiroler“ und „Kärntner“ Schulsprengelgemeinden gegenüber der vorliegenden Planrechnung (Stand 15. Juni 2021) entsprechend er- höhen werden.

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