GZ_Dölsach_2022_02

Seite 18 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2022 Das Protokoll der Sitzung vom 30. August 2021 wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be- richtet über folgende Themen: – Die „Wege der Römer“ sind fertiggestellt und wurden vergangenen Freitag ihrer Bestimmung übergeben. – An Aguntum wurde vergangene Woche in Graz das Museumsgütesiegel verliehen. – Die Verkehrszeichen für 30 km/h-Zonen-Be- schränkung wurde in Gödnach bereits aufgestellt, in Dölsach fehlt noch eine Verordnung der BH Lienz. – Die Waage an der Dölsacher Straße wurde saniert. – Hinsichtlich LWL-Ausbau werden derzeit ver- schiedene Lücken in Dölsach und Gödnach ge- schlossen. – Der Standort für eine Kletterhalle wird sich in Lienz finden, Dölsach hat diesbezüglich keine Ambitionen. – Der Bescheid hinsichtlich GGAG Göriach ist in Rechtskraft erwachsen, die Auszahlung der Ent- schädigung wird diese Woche erfolgen. Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Bürger- meister nochmals Arch. DI Peter Jungmann, Arch. DI Astrid Tschapeller und Lukas Jungmann (Aberjung), die er bittet, das Projekt „Dorfplatz Dölsach“ vorzu- stellen. In einem rd. 35-minütigen Vortrag wird dem Gemeinderat das Vorhaben anhand einer Visualisie- rung erläutert. Es werden vom Architektenteam meh- rere Anfragen beantwortet. Die Gesamtkosten für das Projekt (Abriss Gemeinde alt, Errichtung Lager und Aufgang Friedhof, Umgestaltung Totenkapelle, Errich- tung Alpengarten, Gestaltung Außenanlagen etc.) wer- den mit rd. 1.800.000,00 € geschätzt. Abschließend be- dankt sich der Bürgermeister für die Ausführungen. Raumordnung Dölsach a) Änderung bzw. Erlassung des ergänzenden Be- bauungsplanes im Bereich der Gp. 832/4, KG Görtschach-Gödnach (Plankensteiner Holzbau GmbH.). Die Plankensteiner Holzbau GmbH. will eine Werbe- einrichtung an der Parzellengrenze einer baurecht- lichen Bewilligung zuführen. Dazu wird nachste- hende Erlassung bzw. Änderung des Bebauungspla- nes und ergänzenden Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung bzw. Änderung eines ergän- zenden Bebauungsplanes im Bereich des Grund- stückes Nr. 832/4, KG Görtschach-Gödnach, laut planlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 7. Oktober 2021, Zahl 707y832-4EBP.dwg und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 27. September 2021 durch vier Wochen hin- durch, und zwar vom 13. Oktober bis einschließlich 10. November 2021, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung bzw. Änderung des Be- bauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn in- nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Bei dieser Beschlussfassung war GR Daniel Planken- steiner wegen Befangenheit abwesend. b) Änderung bzw. Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 241/1, KG Göriach (Brandstätter). Für den Bereich der Gp. 241/1, KG Göriach, besteht bereits ein Bebauungsplan und ergänzender Bebau- ungsplan. Herr Brandstätter beabsichtigt die Errich- tung einer Gartengerätehütte, die die derzeitigen Fest- legungen des Bebauungsplanes nicht zulassen. Nach- stehende Erlassung bzw. Änderung des Bebauungs- planes und ergänzenden Bebauungsplanes ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung bzw. Änderung eines ergän- GEMEINDERATSSITZUNGEN MONTAG, 11. OKTOBER 2021

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3