GZ_Schlaiten_2021_12

Dezember 2021 ‘ s Blattl Seite 11 In unserer Gemeinde sind derzeit 18 Brückenbauwerke aufgelistet, die regelmäßig zu überprüfen sind. Da - bei fallen die Straßenbauwerke auf den Landesstraßen (Plonbrücke und Wegscheiderbrücke) nicht in die Zu - ständigkeit der Gemeinde. Die Brücke über den Kraßbach zwischen Innerkraßnig und Außer - kraßnig (Minik) ist in dieser Auf- listung ebenfalls nicht enthalten. Für die Überprüfung hat die Gemeinde Oberlienz die Verantwortung über- nommen, die anfallenden Kosten für die Instandhaltung teilen sich die bei- den Gemeinden. Neben der eigenen jährlichen Sichtkontrolle durch die Bauhofmitar - beiter wird ein Ingenieurbüro in regel- mäßigen Abständen beauftragt, die Brückenkonstruktionen inklusive der Widerlager auf die Tragfähigkeit und Standsicherheit zu überprüfen. Von den 18 Brücken sind derzeit 8 Brücken mit Holzbedielung verse- hen. Die restlichen 10 Brücken be- stehen aus Stahlbetonfertigteilen, je nach Größe aus 1 - 5 Elementen. Die Tragfähigkeit dieser Stahlbe - tonkonstruktionen beträgt zwischen 250 und 440 kN (25 - 44 to). Die zu - letzt erneuerten Brücken weisen alle eine Tragfähigkeit von 440 kN auf, wodurch keine Verkehrszeichen mit Tonnagebeschränkungen mehr er- forderlich sind. Auf Grund der hohen Kosten kann das „Umrüsten“ auf Stahlbetonkon - struktionen nur in kleinen Schritten erfolgen. Im vergangenen Herbst wurde die Oberfotzbrücke inklusive der Wi - derlager erneuert. Die Kosten für 3 Betonfertigteile im Ausmaß von je 450x156x30 cm belaufen sich auf € 17.088,00 inkl. 20 % MWSt. Einge - baut sind 1.767 kg Bewehrungsstahl. Hinzu kommen noch die Kosten für die Errichtung der Widerlager durch die Wildbach- und Lawinen- verbauung und die Kosten für das Geländer. Heuer wurde eine weitere Brücke erneuert, bzw. lediglich die Bedielung mit Geländer ausgetauscht: Die so- genannte „Göriacher Sägbrücke“ südlich der Hofstelle Pedarnig in Brückenerneuerungen - aktuell und früher Die Gemeinden sind als Straßenerhalter auch verpflichtet, in regelmäßigen Abständen dazugehörige Brü - ckenbauwerke zu überprüfen: Tiroler Straßengesetz § 46: Brücken aus Stahl, Stahlbeton, Beton oder Mauer- werk, die keine Holzbauteile enthalten und nicht älter als 50 Jahre sind, müssen mindestens alle sechs Jahre, alle anderen Brücken mindestens alle drei Jahre auf ihre Tragfähigkeit und Standsicherheit geprüft werden. Josef Strieder versetzt gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Wildbach- und Lawinen - verbauung die 3 Betondielen der Oberfotzbrücke. Die Widerlager wurden gänzlich erneuert. Das provisorische Geländer wird im kommenden Frühjahr ersetzt.

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