GZ_Thurn_2021_12

Seite G EMEINDE Bei jedem Grenzübertritt wird ein Rei- sedokument benötigt, auch bei Reisen in Schengen-Staaten. Als Reisedoku- mente zählen Reisepässe und Perso- nalausweise (gültig für Reisen inner- halb der EU). Der Führerschein ist kein Reisedokument. Seit 2012 benötigt jedes Kind einen ei- genen Reisepass, Miteintragungen im Passder Elternsindnichtmehrmöglich. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisedokumentes muss persönlich erfolgen. Bei Personen ab dem 12. Geburtstag werden mittels elektro- nischem Scanner Fingerabdrücke er- fasst, welche auf einem Chip im Pass gespeichert werden. Antragstellung Reisedokumente im Gemeindeamt Thurn Gültigkeit und Kosten (Stand November 2021) Reisepass: Alter Gültigkeit Gebühren Expresspass 0 – 2 Jahre 2 Jahre 1 Personalausweis und 1 Reisepass sind gratis 45 € Der Antrag für einen Express- pass muss immer direkt bei der BH Lienz gestellt werden! 2 – 12 Jahre 5 Jahre 30 € 45 € Ab 12 Jahren (Erwachsenenpass mit Fingerprint und Angabe der Größe) 10 Jahre 75,90 € 100 € Personalausweis: Alter Gültigkeit Gebühren 0 – 2 Jahre 2 Jahre 1 Personalausweis und 1 Reisepass sind gratis 2 – 12 Jahre 5 Jahre 26,30 € 12 – 16 Jahre (Fingerprint) 10 Jahre 26,30 € Ab 16 Jahren (Fingerprint) 10 Jahre 61,50 € Seit 11. Oktober 2021 gibt es für die Gemeindebürger mit aufrechtem Hauptwohnsitz in Thurn die Möglichkeit, An- träge für Pässe und Personalausweise direkt bei der Gemeinde Thurn einzubringen. Die gesammelten Antragsun- terlagen werden dann an die BH Lienz zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Aus organisatorischen Gründen wird gebeten, Passanträge an Vormittagen in der Zeit zwischen 8 und 12 Uhr zu stellen. Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung der Reisedokumente benötigt: Auch die Gebühren für die Ausstellung der Reisedokumente werden bei der Antragstellung im Gemeindeamt ein- gehoben und an die BH Lienz weiter- geleitet. Wir bitten um Barzahlung. Für den Antrag auf der Gemeinde fallen keine zusätzlichen Kosten an. Durchschnittlich ist ab Antragstellung bis Zusendung der Dokumente mit ei- ner Wartezeit von fünf Werktagen zu rechnen. bei Verlängerung oder Neuausstel- lung (z.B. bei Namensänderung) • derzeitiger Reisepass oder Personal- ausweis, bei Erstausstellung • Geburtsurkunde, • Staatsbürgerschaftnachweis (für Kin- der bis 12 Jahre kann der Nachweis der Mutter vorgelegt werden), • Lichtbildausweis (bei Kindern und Ju- gendlichen bis 18 Jahre der Ausweis des gesetzlichen Vertreters; Führer- schein), • Passfoto, welches den internatio- nalen Kriterien entspricht (höchstens sechs Monate alt), • Obsorge (bei Scheidung der Eltern Vorlage der Dokumente über die Re- gelung des Sorgerechtes). Nutzen Sie den Informations- kanal der Gemeinde Thurn auf TELEGRAM Hier erhalten Sie rasch wichtige Informationen über aktuelle Ereig- nisse direkt auf Ihr Smartphone, wie z.B. • Verkehrsbeschränkungen • Straßensperren • Unwetterereignisse • Versorgungsprobleme unserer Infrastruktur • Auch die Informationsschreiben der Gemeinde Thurn werden über TELEGRAM versendet. Der Bürgermeister • Passfoto, welches den internatio- nalen Kriterien entspricht (höchstens sechs Monate alt), • bei Namensänderung: Heiratsur- kunde oder bei Kindern neue Geburts- urkunde, • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades.

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