GZ_Thurn_2021_12

Seite 22 G EMEINDE Was ist eine Forsttagsatzungskommission? Für jede Gemeinde ist eine Forsttag- satzungskommission mit dem Sitz beim Gemeindeamt einzurichten. Die- ser gehören als Mitglieder der Leiter der Bezirksforstinspektion der BH als Vorsitzender, der Bürgermeister und ein Vertreter der Waldeigentümer an. Was macht eine Forsttagsatzungskommission? Die Forsttagsatzungskommission ist mindestens einmal jährlich vom Vor- sitzenden in der Zeit zwischen 1. No- vember und 31. März einzuberufen. Die Hauptaufgabe dieser Kommission ist, über eingebrachte Anträge (Fäl- lungsansuchen und Anträge zur Wald- weide im Schutzwald) zu entscheiden. Was ist eine Forsttagsatzung? Was sind deren Aufgaben und Zielsetzungen? Die Forsttagsatzung, die jährlich in jeder Gemeinde abgehalten wird und die dazu notwendige Forsttagsat- zungskommission sind eine „Tiroler Besonderheit“. In anderen Bundes- ländern werden Fällungsansuchen bei der jeweiligen Bezirkshauptmann- schaft eingebracht und auch darüber entschieden. In Tirol hat man den Weg eines „Kol- legialorganes“ gewählt. Dabei sind in der Forsttagsatzungskommission der Gemeinde jedenfalls ein Vertreter der Gemeinde bzw. der Waldbesitzer stimmberechtigt. So kann auf Beson- derheiten bei der Bewilligung bzw. Ablehnung von Anträgen in umfas- sender Weise eingegangen werden. Die Forsttagsatzungen weisen eine lange Tradition auf und wurden in der Vergangenheit vielfach als beson- derer Termin von den Waldbesitzern wahrgenommen. Im Vordergrund steht immer noch die Möglichkeit, In- formationen zu erhalten und persön- liche Anliegen vorzutragen. Diese Entscheidungen werden im so genannten „Geschlossenen Teil“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit abge- arbeitet, um den Datenschutzbestim- mungen gerecht zu werden. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Informationsweitergabe im so ge- nannten „Öffentlichen Teil“ der Forst- tagsatzung, an dem alle interessier- ten Waldbesitzer teilnehmen können. Dieses Zusammentreffen einer mög- lichst großen Zahl an interessierten Waldeigentümern wird von der Be- zirksforstinspektion dazu genützt, we- sentliche und wichtige Informationen zu aktuellen Themen (derzeit die gesamte Schadholzsituation) zielge- richtet und individuell (auf Gemeinde- ebene) geben zu können. Erich Gollmitzer In Tirol gibt es ein besonderes Gesetz, das Belange des „Tiroler Waldes“ zielgerecht regelt. Diese Rechtsgrundlage nennt sich „Tiroler Waldord- nung“. In dieser ist unter anderem auch die so genannte Forsttagsatzungs- kommission rechtlich verankert. Bezirksforstinspektion Osttirol - Gemeinde Thurn Forsttagsatzung 2021 Im „Öffentlichen Teil“ der Forsttag- satzung am 26. März 2021 in der Ge- meinde Oberlienz wurden folgende Informationen über das Forstwirt- schaftsjahr 2020 bekanntgegeben. Die Gemeinde Thurn hat eine Gesamt- fläche von 1.226 ha. Die Gesamtwald- fläche beträgt 485 ha (39,6 %), davon sind 64 ha Wirtschaftswald (WW) und Wirtschaftswald mit mittlerer Schutz- funktion (WS2), 264 ha Schutzwald im Ertrag (S.i.E.), 146 ha Schutzwald außer Ertrag (S.a.E.) und 11 ha Nicht- holzboden. I. Holzeinschlag Der Holzeinschlag (das ist die tatsäch- liche Holzmenge, die in einer Periode geerntet wird) betrug im Jahr 2020 be- dingt durch das Schneebruchereignis „Ingmar 19“ im gesamten Forstbezirk 715.449 Efm (Erntefestmeter), davon in der Gemeinde Thurn 4.134 Efm. In der Gemeinde: Im Forstbezirk: 2020 4.134 Efm 715.449 Efm „Schneebruch Ingmar 19“ 2019 1.934 Efm 421.361 Efm „Windwurf Vaia 18“ 2018 676 Efm 163.679 Efm 2017 2.867 Efm 188.838 Efm 2016 1.308 Efm 178.849 Efm 2015 1.155 Efm 184.917 Efm 2014 1.103 Efm 213.692 Efm 2013 1.509 Efm 182.231 Efm 2012 1.008 Efm 201.078 Efm 2011 1.591 Efm 231.564 Efm 2010 1.298 Efm 220.074 Efm 2009 747 Efm 159.996 Efm 2008 5.529 Efm 168.902 Efm „Windwurf Paula“ Die 4.134 Efm in der Gemeinde Thurn waren fast zur Gänze Schadholz aus dem Schneebruchereignis Ingmar mit folgenden Besitzverhältnissen: Agrargemeinschaft Thurn 157 Efm Gemeinde Thurn 374 Efm Privatwald Thurn 3.603 Efm Zum Vergleich die Holzeinschlagsmengen der vergangenen Jahre:

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