GZ_Thurn_2021_12

Seite 20 G EMEINDE Wasserschieber Wir möchten darauf hinweisen, dass die Wasserschieber der Gemeinde- wasserversorgung ausschließlich von den Gemeindearbeitern Christoph Holzer, Peter Unterfeldner und Michael Huber betätigt werden dürfen. Terminabstimmungen Geplante Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Gemeinde Thurn (Gemeindesaal, T h urnsaal, Pavillon oder Veranstaltungsraum Kammer- landerhof) sind rechtzeitig mit der Gemeindeverwaltung (Bürgermeister oder Amtsleiter) zu vereinbaren. Elektronische Zustellung von Schriftstücken Für die elektronische Zustellung von Zählerablesekarten, Rechnungen, Ab- gabenbescheiden, Vorschreibungen und Grundsteuerbescheiden der Ge- meinde ist das Einverständnis not- wendig: Senden Sie bitte eine E-Mail an amtsleiter@gemeinde-thurn.at mit einem kurzen Hinweis, dass Sie die e-Zustellung von Dokumenten der Ge- meinde wünschen. Abbuchungsaufträge für Gemeindeabgaben Regelmäßig wiederkehrende Zah- lungen für Gemeindeabgaben lassen sich bequem über das Girokonto mit einem Abbuchungsauftrag begleichen. Damit erfolgen Ihre Zahlungen immer termingerecht. Antragsformulare erhalten Sie im Ge- meindeamt Thurn bei Amtsleiter Tho- mas Tschurtschenthaler und Kassen- verwalterin Sabine Obkircher. Entsorgung von Bauschutt Bauschutt, vermischt mit Installations- material, Isolierung, Kunststoff, Holz, Eisen, kann direkt bei der Fa. Ross- bacher (Draustraße 10) gegen Bezah- lung angeliefert werden. Reines Abbruchmaterial, wie Beton, Kies, Sand, Steine, Ziegel, Fliesen, kann bei der Fa. Dietrich GmbH (Li- enz-Pfister) und bei der Fa. Rossba- cher kostenpflichtig entsorgt werden. Pflegebetten der Gemeinde Die Gemeinde Thurn besitzt Pflege- betten, die Thurner Gemeindebürgern unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Bitte bei Bedarf im Gemein- deamt (Tel. 04852 64007) melden. Abwasserverband Lienzer Talboden, Klärwerk Dölsach: Kadaver- übernahmezeiten Montag - Freitag 08.00 - 09.00 Uhr Montag - Donnerstag 14.30 - 16.00 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag - nur in dringenden Fällen und nach telefo- nischer Vereinbarung. Winterdienst - Anrainerpflicht Schneeräumung und Splittstreu- ung werden in unserer Gemeinde durch die Fa. Gumpitsch und durch Gemeindebedienstete erledigt. Sie sind während der Wintermonate durchgehend bemüht, die öffent- lichen Straßen schnee- und eisfrei zu halten. Leider wird diese Arbeit oft durch un- richtige Verhaltensweisen der An- wohner oder Verkehrsteilnehmer er- schwert. Um den reibungslosen Ablauf des Winterdienstes zu gewährleisten, bitten wir um Beachtung der folgenden Punkte: • Fahrzeuge nicht am Straßenrand abstellen, • Schnee aus privaten Hauseinfahrten und Grundstücken nicht auf öffent- lichem Straßengrund ablagern, • kundgemachte Kettenanlegepflich- ten für Kraftfahrzeuge beachten, • Kinder nicht auf der Straße spielen lassen. Die Straßen sind nach der Räumung mit Pflug zum Teil noch sehr glatt und rutschig. Die Rutschsicherheit ist erst gegeben, nachdem Splitt bzw. Salz auf die Fahrbahnen aufgebracht werden kann. Bis zur Streuung ersuchen wir deshalb, sehr vorsichtig zu fahren und allfällige Kettenanlegepflichten unbe- dingt zu beachten! In diesem Zuge darf auf § 93 der Stra- ßenverkehrsordnung (StVO) „Pflichten der Anrainer“ verwiesen werden. Diese Verpflichtungen bestehen auch dann, wenn die zu räumenden und zu streu- enden Flächen von der Gemeinde aus arbeitstechnischen Gründenmitbetreut wurden und werden. Eine Übernahme der Räum- und Streupflicht durch „still- schweigende Übung“ im Sinne des § 863 ABGB ist ausgeschlossen. Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.15 Uhr Amtsstunden: Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 12.45 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 07.15 bis 12.15 Uhr Sprechstunden Bürgermeister: täglich nach telefonischer Verein- barung sowie Freitag von 07.30 bis 09.30 Uhr Kanzleistunden Waldaufseher: Montag von 08.00 bis 10.00 Uhr Jubiläumsgabe des Landes Tirol Das Land Tirol gewährt Eheleuten zu Jubelhochzeiten eine Jubiläums- gabe. Folgende Voraussetzungen sind nachzuweisen: a) EU-Staatsbürgerschaft beider Ehe- leute, b) gemeinsamer Wohnort in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubel- hochzeit, c) bestehende eheliche Lebensge- meinschaft. Die Jubiläumsgabe beträgt anlässlich der „Goldenen Hochzeit“ (50 Jahre) 750 €, der „Diamantenen Hochzeit“ (60 Jahre) 1.000 € und der „Gnaden - hochzeit“ (70 Jahre Ehe) 1.100 €. Wir bitten die betroffenen Ehepaare, sich vor dem Jubiläum im Gemeinde- amt Thurn zur Antragstellung zu mel- den (Hochzeitsurkunde mitbringen).

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